Vorbemerkung - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
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Vorbemerkung

Seit Angela Merkel die Grenzen geoeffnet hat, stroemen ungehindert Hunderttausende von Fluechtlingen ins Land.
Sie kommen vor allem unkontrolliert und unregistriert. Manche Richter sprechen sogar von Verfassungsbruch.  1)
Das aber stoert die Regierung nicht. Seither poste ich auf Facebook Dinge, die uns Regierung und viele Medien verheimlichen.
Dies fuehrte zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen mich. Diese Ermittlungen moechte ich oeffentlich machen, weil sie einen Einblick in den Eingriff der grundgesetzlich verbrieften Meinungsfreiheit ist. 2)

Nicht auf dieser Webseite veroeffentliche ich meine Verteidigungsstrategie, weil sie der Staatsanwaltschaft in die Haende spielen wuerde.

Ich werde auch alleine - ohne Rechtsanwalt - gegen die Staatsanwaltschaft auftreten, weil ich der Meinung bin, dass man fuer das, was man sagt, auch einstehen und seine Meinung verteidigen muss.

SEIN RECHT BEKOMMT MAN NICHT GESCHENKT, MAN MUSS ES SICH ERKAEMPFEN

1)
a. Udo di Fabio,
selbst Kind einer Gastarbeiterfamilie wirft Merkel gleich mehrere Gesetzesverstöße, ja sogar Bruch der Verfassung, vor: Merkels Politik sei ein fortdauernder Rechtsbruch, in den sie tausende von Beamten mit hineinzöge, die aufgrund ihrer Weisung ebenfalls fortdauernd Gesetze brechen. Ein untragbarer Zustand. Dieser Zerreißprobe sei auf Dauer kein Staat und kein Volk gewachsen.
Udo di Fabio: „Die Bundesregierung bricht mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen umfassend zu kontrollieren, eindeutig Verfassungsrecht.

Quelle: N-tv Dienstag, „Der Richter der Kanzlerin“ 12. Januar 2016 12:06 Uhr Frankfurt

b) Verfassungsrichter Michael Bertrams (NRW) und Staatsrechtler Rupert Scholz sind ähnlicher Meinung.
  Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article150947586/Merkels-Alleingang-war-ein-Akt-der-Selbstermaechtigung.html

c) Peter Gauweiler spricht von „fehlender demokratischer Legitimation“.
   Quelle: https://conservo.wordpress.com/2016/01/15/gauweiler-gegen-merkel-was-die-csu-jetzt-tun-muss/

d) Auch der Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, spricht von "Erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung":
Siehe Interview im Anhang
2)
GG Art. 5
(1) 1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen                      ungehindert zu unterrichten.
    2 Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
    3 Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in          dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) 1 Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
   2 Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
e.kothny@hotmail.com
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