Vorbemerkung - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
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Vorbemerkung

Seit Angela Merkel die Grenzen geoeffnet hat, stroemen ungehindert Hunderttausende von Fluechtlingen ins Land.
Sie kommen vor allem unkontrolliert und unregistriert. Manche Richter sprechen sogar von Verfassungsbruch.  1)
Das aber stoert die Regierung nicht. Seither poste ich auf Facebook Dinge, die uns Regierung und viele Medien verheimlichen.
Dies fuehrte zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen mich. Diese Ermittlungen moechte ich oeffentlich machen, weil sie einen Einblick in den Eingriff der grundgesetzlich verbrieften Meinungsfreiheit ist. 2)

Nicht auf dieser Webseite veroeffentliche ich meine Verteidigungsstrategie, weil sie der Staatsanwaltschaft in die Haende spielen wuerde.

Ich werde auch alleine - ohne Rechtsanwalt - gegen die Staatsanwaltschaft auftreten, weil ich der Meinung bin, dass man fuer das, was man sagt, auch einstehen und seine Meinung verteidigen muss.

SEIN RECHT BEKOMMT MAN NICHT GESCHENKT, MAN MUSS ES SICH ERKAEMPFEN

1)
a. Udo di Fabio,
selbst Kind einer Gastarbeiterfamilie wirft Merkel gleich mehrere Gesetzesverstöße, ja sogar Bruch der Verfassung, vor: Merkels Politik sei ein fortdauernder Rechtsbruch, in den sie tausende von Beamten mit hineinzöge, die aufgrund ihrer Weisung ebenfalls fortdauernd Gesetze brechen. Ein untragbarer Zustand. Dieser Zerreißprobe sei auf Dauer kein Staat und kein Volk gewachsen.
Udo di Fabio: „Die Bundesregierung bricht mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen umfassend zu kontrollieren, eindeutig Verfassungsrecht.

Quelle: N-tv Dienstag, „Der Richter der Kanzlerin“ 12. Januar 2016 12:06 Uhr Frankfurt

b) Verfassungsrichter Michael Bertrams (NRW) und Staatsrechtler Rupert Scholz sind ähnlicher Meinung.
  Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article150947586/Merkels-Alleingang-war-ein-Akt-der-Selbstermaechtigung.html

c) Peter Gauweiler spricht von „fehlender demokratischer Legitimation“.
   Quelle: https://conservo.wordpress.com/2016/01/15/gauweiler-gegen-merkel-was-die-csu-jetzt-tun-muss/

d) Auch der Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, spricht von "Erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung":
Siehe Interview im Anhang
2)
GG Art. 5
(1) 1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
    2 Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
    3 Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) 1 Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
   2 Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Heribert Prantls Aufruf: „Es ist Zeit für eine Entfesselung der Justiz !“
Videobotschaft: Staatsanwaltschaft in Deutschland: Ungute Abhängigkeiten
„In Deutschland gilt bis heute ein Gesetz, das die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft festlegt. Ein Unding.“
2023-01-15 17:15 Uhr
Erstveröffentlichung 2023-01-07 17:31 Uhr

Ein ungehörter Appell eines kritischen Juristen und Publizisten ? Foto: Heiderose Manthey.

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München.
Prof. Dr. Heribert Prantl¹ studiert Recht, Geschichte und Philosophie, promoviert nach seiner journalistischen Ausbildung im Urheber- und Wettbewerbsrecht. In Bayern ist er als Richter und Staatsanwalt tätig, bevor er als rechtspolitischer Redakteur zur Süddeutschen Zeitung geht. Dort ist er 25 Jahre lang Leiter des Ressorts Innenpolitik. Jetzt lehrt er als Honorarprofessor für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld.

Für zahlreiche Publikationen erhält Prantl mehrere Preise. Für sein erstes Buch „Deutschland, leicht entflammbar“ wird er mit dem Geschwister-Scholl-Preis ausgezeichnet.

Was Prantl für ARCHEVIVA interessant macht, sind seine Wort in dem Video² Staatsanwaltschaft in Deutschland: Ungute Abhängigkeiten.


Über die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft

Prantl wörtlich: „Es gibt Dinge, die es eigentlich nicht gibt, die es eigentlich nicht geben darf, die es aber trotzdem gibt, die sogar in einem Gesetz stehen. Obwohl das in einem demokratischen Rechtsstaat, der auf Gewaltenteilung aufgebaut ist, eigentlich pervers ist. Dazu gehört die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft.
Heribert Prantl mit freundlicher Genehmigung. Foto: Sven Simon.
Die steht im Gerichtsverfassungsgesetz, einem Gesetz, das 140 Jahre³ alt ist und das immer noch gilt. Dort ist die Abhängigkeit der Staatsanwälte von den Weisungen der Landesjustizminister festgeschrieben. Die Landesjustizminister können die Staatsanwaltschaften anweisen, Ermittlungen langsamer oder gar nicht oder schneller zu betreiben. Das ist ein untragbarer Zustand !

Die Justiz ist unabhängig, so steht es im Grundgesetz, aber die Staatsanwaltschaft ist es nicht.

Kritik an diesem unerträglichen Zustand wird von der Politik abgewendet, mit dem Hinweis, dass solche Weisungen an die Staatsanwaltschaft im Alltag höchst selten seien.
Auch dann ist es schlimm genug. Warum macht es Sinn, dies ja dann gerade die heiklen Verfahren auf die es ankommt. Der Deutsche Richterbund, in dem eine Vielzahl der Deutschen Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte organisiert sind, hat soeben wieder einmal die Abschaffung dieses Weisungsrechts gefordert.

Er kann sich dabei stützen auf den Europäischen Gerichtshof und auf die Europäische Kommission. Der Europäische Gerichtshof hat vor einem guten Jahr in einem spektakulären Urteil es den Deutschen Staatsanwaltschaften wegen ihrer Weisungsabhängigkeit verboten, Europäische Haftbefehle auszustellen.

Die politische Weisungsgebundenheit ist ein Geburtsfehler der Deutschen Staatsanwaltschaft.

Sie verdankt ihr Leben dem Bedürfnis der Regierung, sich jederzeit Einfluss auf die Strafrechtspflege zu verschaffen. So hat dies die Juristenzeitung schon in der Weimarer Zeit geschrieben.
Als dies im Gerichtsverfassungsgesetz vor 140 Jahren so festgelegt wurde, war und galt die Staatsanwaltschaft als die Kavallerie der Justiz, damals gab es ja noch die Truppe zu Pferde. Aber gleichwohl ist das Bild bis heute richtig, weil der Staatsanwaltschaft von der Politik die Zügel angelegt werden können.
Damit ist Deutschland ein schlechtes Vorbild, ein schlechtes Vorbild in Europa. Es können sich Staaten, die den Rechtsstaat nicht achten wie Ungarn oder Polen, auf das Deutsche Beispiel berufen und darauf hinweisen, auch dort ist ja der Einfluss der Politik auf die Staatsanwaltschaft, auf die Justiz massiv.

Das muss schnell geändert werden !

Es geht darum, das System Justiz neu zu konstruieren. Dazu gehört im Übrigen auch die bisherige Verwaltungsabhängigkeit der Gerichte. Die Gerichte werden vom Landesjustizministerium organisiert. An dessen Stelle muss künftig eine Selbstverwaltung treten. Die gesamte Justiz, die Gerichte und die Staatsanwaltschaften müssen sich selber organisieren.
Es ist Zeit für eine Entfesselung der Justiz.“



¹Quelle: https://www.sueddeutsche.de/autoren/heribert-prantl-1.1148378
²Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=yp1FsxKT6nw – 4.020 Aufrufe, hochgeladen am 20.10.2020, Videoredaktion Christian Jocher-Wiltschka und Julia Fuhr Mann
³Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz
Wörtlich: „Das Gerichtsverfassungsgesetz wurde als erste einheitliche Gerichtsverfassung des Deutschen Reiches 1877 begründet.[1]
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ERIK KOTHNY
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Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
e.kothny@hotmail.com
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