Hausdurchsuchung, Verteidigung
ERMITTLUNGEN
1. Die Wohnung wurde mit ein und dem selben Hausdurchschsuchungsbeschluss 2 x betreten.
1. Durchsuchung am 18.09.2017. Dabei wurde wegen Abwesenheit der Bewohner nur die Hundesitterin angetroffen. Gleichwohl betraten die Polizisten KOK Matuschowitz und KOK Oswald die Wohnung, nahmen die Raeumlichkeiten in Augenschein und stellten an die Hundesitterin Fragen, ohne eine Belehrung vorgenommen zu haben.
2. Durchsuchung am 28.09.2017. Die Durchsuchung erfolgte mit dem selben Beschluss, wie die erste Durchsuchung.
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