16. Der Satzbaukasten - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
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Title
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16. Der Satzbaukasten

GEDICHTE AN GERICHTE
Der Satzbaukasten

Staatsanwalt und Politik
Haben einen super Trick:
Wenn sie nicht mehr weiterwissen,
Lässt der Satzbaukasten grüßen.
 
Dort finden sie dann gut sortiert.
Argumente programmiert.
Die zwar alle inhaltsleer,
Doch deshalb liebt man sie auch sehr.
Achtung. Die Dokumente auf dieser homepage dienen dazu, den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zu überprüfen. Namen daraus dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung von Dokumenten sind Namen zu anonymisieren.
Das Arbeitsblatt des Staatsanwalts enthielt so viele Fehler, die ich es als juristischer Laie gar nicht werten kann: (Anlage 3)
 
- Unwahre dienstliche Behauptungen zu meinem Nachteil (Unbekannter Wohnort)
- Ausschreibung zur Fahndung als Gewaltdarsteller.
- Rufschädigung. (Botschaft)
- Nichteinhalten der Verpflichtung eines Staatsanwaltes Fakten pro und contra zu ermitteln.
 
In der Folge:
-          Erschleichen einer Unterschrift
-          Freiheitsberaubung
 
Da half nur eines:
Strafanzeige gegen den Staatsanwalt.
 
Ich mache es kurz: Diese Strafanzeige gegen Florian Weinzierl zog weitere Strafanzeigen nach sich:
-          Gegen den Oberstaatsanwalt und den
-          Generalstaatsanwalt.
 
Nicht ein einziger dieser Staatsanwälte nahm zu dem Spannungsbogen zwischen Rechtsbeugungen und Schlampereien Stellung. Dabei hatte ich die Vorwürfe sehr präzise formuliert. Mit Quellenangabe.
 
Es würde dieses Buch auf mehr als 500 Seiten aufblähen, um diese Auseinandersetzung zu dokumentieren.
Das sah wohl auch der Oberstaatsanwalt in seinem Bescheid vom 21.11. 2019 so. Auf Seite 1 wischte er alle meine Vorwürfe mit einem Modul aus dem Satzbaukasten weg: (Anlage 12)
„Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemanden eine Tat zur Last zu legen.“

Juristisch genial,
So genial, dass die anderen Instanzen genauso verfuhren und ihrerseits Module aus dem Satzbaukasten zogen.
  
So formulierte etwa der Generalstaatsanwalt am 16.01.2020:
  
„Das Beschwerdevorbringen enthält keine relevanten neuen Tatsachen, Beweismittel oder Rechtsausführungen....(oder) Gesichtspunkte, die eine Abhilfe rechtfertigen würde.“ (Anlage 13)
 
Inzwischen hatte ich aus der Gerichtsverhandlung gelernt, dass man Anträge stellen muss und genau präzisieren, worum es ging.
Also ging ich in die nächste Instanz.
An das Oberlandesgericht formulierte ich 15 Einzelanträge und fügte die dazu erforderlichen Beweismittel hinzu. Ich wollte das Gericht dazu zwingen, ganz konkret zu den einzelnen Verfehlungen Stellung zu beziehen.
  
Dazu ein Beispiel:
Es spielte am Münchner Flughafen.
Datum unbekannt.
Sie werden gleich erfahren, warum.
 
Bei der Passkontrolle wurden mein Enkel und ich herausgewunken. Ein Polizist eröffnete mir, dass ich im Fahndungsregister stehe. Mir sollte im Auftrag des Staatsanwalts ein „Zustellungsbevollmächtigter“ zugeordnet werden.
 
(Anmerkung: Ein Zustellungsbevollmächtigter ist eine Person, die Schreiben der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts an meiner statt entgegennimmt und sie an mich weiterleitet.)
  
Der Polizist füllte ein Formblatt mit meinen Personalien aus, ordnete mir eine Zustellungsbevollmächtigte zu, händigte mir eine Kopie des Schreibens aus und ließ sich den Empfang von mir quittieren. (Anlage 16)
 
So weit, so gut. Alles schien seinen geordneten Gang genommen zu haben.
 
Erst daheim bemerkte ich, dass das Ganze unter dem Briefkopf der Bundespolizei verfasst war, kein Datum trug und unter meiner Unterschrift aufgeführt war, dass ich der Vollmachtgeber sei. Und ein paar Tage später fand ich heraus, dass die Zustellungsbevollmächtigte eine Justizangestellte war.
 
Wie praktisch für den Staatsanwalt. Er schiebt ein Schreiben an mich, bei seiner Kollegin unter der Tür durch und schon gilt es als zugestellt, und die Fristen fangen an zu laufen.
 
Darauf muss man erst mal kommen.
(Am 22. Juli 2019 habe ich in einem Brief an das Amtsgericht München die Zustellungsbeauftragte zurückgewiesen.)
 
Früher wäre so ein Vorgehen im ZDF bei Eduard Zimmermann unter „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ gesendet worden. In meinen Augen schlichtweg Betrug, angestiftet durch den Staatsanwalt, der, wie im Arbeitsblatt vermerkt, die Unterschrift von mir „freiwillig“ eingefordert. Ein Codewort für die Polizei, mich auszutricksen?  
  
In der Beschwerde an das Oberlandesgericht – gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft – habe ich in Antrag Nr. 12 auf diese Praxis hingewiesen und hätte natürlich gerne eine Antwort erhalten.
Auch, wie es sein kann, dass ich ein Dokument mit dem Briefkopf der Bundespolizei (sozusagen als Bundespolizist) unterschreiben sollte.
  
Als ich den Brief am 14.08.2020 um 13 Uhr 44 in Banglamung unter der Tracking-Nr. RR 3433 8607 7 TH aufgab, rieb ich mir die Hände. Die Richter konnten nicht mehr ausweichen. Ich hatte da alle Beweismittel in den 0,638 kg schweren Brief hineingepackt. Ein Ausweichen auf Module war nicht möglich. Sie mussten Stellung beziehen. So oder so. Für mich oder gegen mich.
 
Doch mitnichten:
 
Der Inhalt der Magier-Kiste der Münchner Justiz überraschte mich aufs Neue.
  
Das OLG zauberte einen (Tärääää-Tärääää) Trick aus dem Ärmel: Sie erkannte meine fünfzehn Einzelanträge nicht an und forderte, „eine in sich geschlossene und aus sich heraus verständliche, konkrete und substantierte Sachdarstellung.“
 
Ludwig Thoma hatte einmal formuliert:
  
„Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger
 War ein guter Jurist.
 Und auch sonst von mäßigem Verstand.”
 Das ist bekannt.
 Doch ob das heute auch so ist?
  
Oder ist’s nicht eher so?
 Dass Juristen Vorgaben kriegen,
 Vom Politbüro
 Und sich wie Artisten biegen.
 
 Dann wird aus ihrer Sicht
 Das Unrecht gar zur Pflicht
 Und so gesehen macht sie‘s gut.
 Die Brut.

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STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
e.kothny@hotmail.com
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