Anlage 51 Rechtsmittel gegen Urteil LG - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
Besucherzaehler
Title
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Anlage 51 Rechtsmittel gegen Urteil LG

Anlagen 46 - 60
Aufschub Revision, Beschwerde
Bestellung Pflichtverteidiger
Schriftverkehr via E-Mail
Renate Baßler - Erik Kothny - Katharina Rauch

Sehr geehrter Herr Kothny,
ich habe Ihre Email soeben erstmals gelesen, da ich vom 21.12.2019 – 6.1.2020 Urlaub hatte.
Ich nehme Ihre Email ausgedruckt zu den Akten.
Ich weise Sie darauf hin, dass es sich bei den Fristen der Revision/Beschwerde um gesetzliche Fristen handelt, die nicht verlängert werden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Baßler
VRinLG, LG München I
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Sehr geehrter Herr Kothny,

ich werte Ihren erneuten Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers als Beschwerde gegen die Versagung der Beiordnung durch Beschluss vom 20.8.2019 und 22.11.2019. Die Beschwerde wird dann dem Oberlandesgericht vorgelegt, das dann über die Bestellung neu entscheiden wird.
Ich weise darauf hin, dass damit KEINE Fristverlängerung verbunden ist! Ich kann die Frist zur Revisionsbegründung nicht verlängern, da es sich um eine gesetzlich festgesetzte Frist handelt!
Mit freundlichen Grüßen,
Baßler, VRinLG
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Baßler, Renate <Renate.Bassler@lg-m1.bayern.de>
Mo, 13.01.2020 15:50

Sehr geehrter Herr Kothny,
ich gebe Ihre Revisionsbegründung an die für die Aufnahme von Revisionen zuständige Rechtspflegerin weiter. Diese wird sich gegebenenfalls an Sie wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Baßler, VRinLG
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Erik Kothny
Mo, 13.01.2020 17:33
  • Baßler, Renate

Danke Frau Baßler.
Die schriftliche Revision/Beschwerde ist per Einschreiben unterwegs.
Trecking Nr. RR 3433 6782 4 TH
Einlieferung 11.01.2020
Mit freundlichen Grüssen

Erik Kothny
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Rauch, Katharina <Katharina.Rauch@lg-m1.bayern.de>
Mo, 13.01.2020 21:37
  • Sie;
  • Kneuer, Christoph
Sehr geehrter Herr Kothny,

Ihre Mail vom 10.01.2020 wurde von Frau Vorsitzende  Richterin am LG Baßler an mich weitergeleitet.

Gem. § 345 StPO kann  die   Begründung der Revision seitens des Angeklagten nur in einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu geschehen.

Für die Erklärung zu Protokoll der  Geschäftsstelle ist der Rechtspfleger zuständig und zwar des Gerichts, dessen Urteil angefochten wird. In Ihrem Fall ist dies der Rechtspfleger des Landgerichts München I.  Sie müssen hier persönlich  erscheinen, können sich aber  auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Die Einreichung der Revisionsbegründung von Ihnen per Mail ist unwirksam.

Die Akten liegen beim Landgericht München I nicht vor.  Es  können daher  keinerlei Fristen geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Rauch
RpflAmtfrau
Stellvertr. Gruppenleiterin
Landgericht München I
Tel: 089/5597-4564
E-mail: Katharina.Rauch@lg-m1.bayern.de
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Erik Kothny
Di, 14.01.2020 16:30
  • Rauch, Katharina
Sehr geehrte Frau Rauch
Meine Akte finden Sie komplett, wenn auch nicht rechtsverbindlich, auf www.staatsanwalt-vs-kothny.de
Ich glaube, die Frist läuft heute ab.
staatsanwalt versus erik kothny
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Rauch, Katharina <Katharina.Rauch@lg-m1.bayern.de>
Di, 14.01.2020 18:22
  • Sie;
  • Kneuer, Christoph

Sehr geehrter Herr Kothny,
Der Rechtspfleger beim Landgericht München I ist nur für die Aufnahme der Revisionsbegründung zur Protokoll der Geschäftsstelle zuständig.  Eine Prüfung der Begründungsfrist ist ohne die Originalakten nicht möglich. Eine Rechtsbelehrung darf durch den Rechtspfleger  nicht erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Rauch
RpflAmtfrau
Stellvertr. Gruppenleiterin
Landgericht München I
Tel: 089/5597-4564
E-mail: Katharina.Rauch@lg-m1.bayern.de
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Erik Kothny
Di, 14.01.2020 20:05
  • Rauch, Katharina;
  • Kneuer, Christoph

Sehr geehrte Frau Rauch,

ich fühle mich langsam durch alle juristischen Instanzen verarscht. Ich wohne in Thailand, bin zur Vernehmung von Bangkok nach München geflogen, zur Verhandlung vor dem Amtsgericht von Bangkok nach München, zum Landgericht von Bangkok nach München - und nun soll ich zur Niederschrift der Revision wieder von Bangkok nach München? Und vielleicht zur Revisionsverhandlung wieder?
Die Reisekosten übersteigen inzwischen das fünffache der angedrohten Strafe.
Und das nennen Sie Recht? Die Justiz will mich finanziell austrocknen....

Ein halb Dutzend von mir angeschriebene Rechtsanwälte, die die Revision unterschreiben sollten, antworten erst gar nicht.
Verteidiger kann ich mir keinen leisten und ein Pflichtverteidiger wurde mir von Frau Baßler verwehrt.

Na ja, mir bleibt wohl nichts anderes mehr übrig, als mein Büchlein "Schandurteil im Namen des Volkes" unter dem neuen Titel "Schandurteile im Namen des Volkes" fortzusetzen.

mit freundlichen Grüssen

Erik Kothny
STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
e.kothny@hotmail.com
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