Strafbefehl
STRAFBEFEHL
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Von den vielfältigen Ermittlungen fand letztlich nur der Tatvorwurf "Gewaltdarstellung" Eingang in den Strafbefehl.
Alle anderen Tatvorwürfe, wie z.B. die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen sind im Strafbefehl nicht mehr zu finden
1 Rezension
Jürgen Krebs
Samstag 13 Jul 2019
Sehr geehrter Herr Kothny,
mit der Münchner Justiz haben Sie die dümmsten, faulsten und boshaftesten Justiz-Schergen am Bein. Genießen Sie das leben in Thailand und schließen Sie mit der BRD GmbH ab. Auch ich lebe seit 2015 im Exil und es geht mir jeden Tag besser. So werde ich den Tag noch erleben, an dem die Justiz-Schergen überrascht feststellen werden, daß der Mohamedaner die Justiz der BRD GmbH im gesammten gar nicht braucht. Und ich freu mich drauf. Mit freundlichen Grüßen - juergen_k_krebs@web.de
mit der Münchner Justiz haben Sie die dümmsten, faulsten und boshaftesten Justiz-Schergen am Bein. Genießen Sie das leben in Thailand und schließen Sie mit der BRD GmbH ab. Auch ich lebe seit 2015 im Exil und es geht mir jeden Tag besser. So werde ich den Tag noch erleben, an dem die Justiz-Schergen überrascht feststellen werden, daß der Mohamedaner die Justiz der BRD GmbH im gesammten gar nicht braucht. Und ich freu mich drauf. Mit freundlichen Grüßen - juergen_k_krebs@web.de