Anlage 13 Kuhhandel Ablehnung - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
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Anlage 13 Kuhhandel Ablehnung

ANLAGEN 1- 15
Achtung. Die Dokumente auf dieser homepage dienen dazu, den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zu überprüfen. Namen daraus dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung von Domumenten sind Namen zu anonymisieren.
Erik Kothny                                                                                                               131/9, Moo 5, Soi 12, Naklua Rd
                                                                                                                                      Banglamung, Chonburi 20150
                                                                                                                                      Thailand
                                                                                                                                      kothny@hotmail.de
                                                                                                                                      +66 851519163
Staatsanwalt München I
z.Hd. Frau Tilmann
80097 München

AZ 112 Js 157749-17 Banglamung, den 13.04.2018
Vorgang: Ihr Schreiben vom 01.02.2018
zugestellt am 27.03.2018
Termin: 16.04.2018


Sehr geehrte Frau Tilmann,

Als ich mich 1960 für die Offiziers-Laufbahn bewarb, musste ich bei der Offiziersbewerber-Prüfzentrale in Köln eine Bildbeschreibung erstellen. Sie unterschied sich von Stil her kaum von Ihrer Beschreibung in o.a. Vorgang.

Dennoch gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen meiner Bildbeschreibung von vor 58 Jahren und Ihrer Bildbeschreibung vom 01.02.2018. Von mir wurde verlangt, das mir vorgelegte Bild zu beschreiben, von Ihnen als Staatsanwältin aber ist mehr gefordert. Sie müssen Zusammenhänge aus der Gesamtkomposition zweier Bilder und dem dazugehörigen Text herstellen, um daraus eine strafbare Handlung abzuleiten, denn: In meinem Posting ist die Wechselbeziehung zweier Bilder zu beurteilen.

Ich habe als Offizier gelernt, vor einer Entscheidung, eine Beurteilung der Lage vorzunehmen, pro und kontra abzubwägen und dann erst zu einem Entschluss zu kommen. Ein Staatsanwalt hat ebenfalls die Pflicht be- und entlastende Fakten zusammenzutragen. Dies vermissen ich bei Ihnen. Sie reduzieren ihre Beschreibung auf das rechte Bild, ohne einen Zusammenhang zum linken herzustellen. Auch vermeiden Sie es, den Text über, im und unter dem Bild in Ihre Beurteilung mit einzubeziehen. Doch genau darin besteht die Aussage der Komposition.

Wenn Sie Ihre Vorwürfe auf die Darstellung eines Bildes unter Strafe stellen, ohne auf die Hintergründe und Absicht meines Postings einzugehen, dann können Sie keine ausgewogene Wertung treffen, denn mein Posting will Gewalt nicht verherrlichen, sondern im Gegenteil, davor warnen.
Dann unterbreiten Sie mir ein Angebot, gegen Zahlung von 500,-- EUR von der Verfolgung einer nicht erwiesenen Straftat abzusehen. Als Druckmittel bieten Sie an, auf einen Eintrag im Fahreignungsregister verzichten, als hätte meine grafische Komposition etwas mit meinem Führerschein zu tun. Ich empfinde das als Nötigung. Zudem wurde mir kein Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens zugestellt. Auch weiß ich nicht, wer dieses eingeleitet haben soll.

Im übrigen sind weder das Schreiben von Frau Tilmann, noch das von Herrn Weinzierl unterschrieben und damit nicht rechtswirksam. Wie in o.a. Vorgang die handschriftliche Aktennummerierung 70 und 71 (oben rechts) belegen, wurde das Schreiben vor der Zustellung ausgedruckt. Die Hinzufügung einer rechtswirksamen Unterschrift wäre somit möglich gewesen. In der vorgefertigten Schuldanerkennung aber verlangen Sie von mir eine Unterschrift, sowie die Angabe von Vor- und Nachnahme. In allen Ihren Schreiben fehlen Unterschriften und Vornamen, sodass zusammen mit der fehlenden Unterschrift keine eindeutige Identifizierung der Verfassers möglich ist. Ein weiterer Grund der Rechtsunwirksamkeit.

Ich nehme also Ihr Angebot, durch Zahlung eines Geldbetrages, einer Anklage zu entgehen, nicht an. Dies käme einem Schuldeingeständnis gleich.

Ich beantrage vielmehr, eine neue Beurteilung des Sachverhaltes vorzunehmen und das Verfahren einzustellen.


Erik Kothny
STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
e.kothny@hotmail.com
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