Anlage 48 Revision LG eingereicht vor Zustellung
Anlagen 46 - 60
Anmerkung:
Es ist hochinteressant festzustellen, dass Rechtspfleger Kneuer
seine eigenen Unterschrift (gez. Kneuer) beglaubigt.
Dabei vermeidet er bei der Beglaubigung, seinen Namen zu nennen und setzt eine unleserliche Unterschrift dazu, falls man dieser Gekrakel als Unterschrift werten kann.
Gleichzeitig entwertet er seine Untzerschrift durch die Bemerkung:
"Durch maschinelle Bearbietung beglaubigt - ohne Unterschrift gültig"