Anlage 14 Anzeige gegen Rektor TU Dresden und Staatsregierung - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
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Anlage 14 Anzeige gegen Rektor TU Dresden und Staatsregierung

ANLAGEN 1- 15
Achtung. Die Dokumente auf dieser homepage dienen dazu, den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zu überprüfen. Namen daraus dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung von Domumenten sind Namen zu anonymisieren.
Erik Kothny                                                                  131/9, Moo 5, Soi 12,
                                                                                         Naklua Rd  Banglamung,
                                                                                         Chonburi 20150  Thailand  
                                                                                         kothny@hotmail.de
                                                                                         +66 851519163

Staatsanwalt München I
z.Hd. Frau Tilmann 80097 München                                            Banglamung, den 13.04.2018
Betr.: Anzeige gegen
1. Herrn Hans Müller Steinhagen, Rektor der TU Dresden
2. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Sachsen

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt / Frau Staatsanwältin

Da diese Anzeige in Zusammenhang mit Ihrem Ermittlungsverfahren gegen mich steht (Az.: 112 Js 157749-17), gebe ich Sie bei Ihnen auf. Sollten Sie dafür nicht zuständig sein, bitte ich Sie, die Anzeige an die Staatsanwaltschaft Dresden zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten und mich darüber zu informieren.

Zu 1. Ich erstatte Anzeige gegen Herrn Hans Müller Steinhagen, Rektor der TU Dresden, wegen missbräuchlicher Verwendung eines dienstlichen Briefkopfes in seiner ’’Anzeige’’ gegen mich am 13. November 2015 und der Nachfrage über den Stand der Ermittlungen vom 16. Juni 2016.

Vorgeschichte: Herr Hans Müller Steinhagen hatte am 15. Oktober 2015 ein Bild von sich auf FB mit dem Schild veröffentlicht, auf dem stand: „Ich bin Rektor der TU Dresden und einer der mehr als 500.000 Dresdnern, die nicht zur Pegida gehen’’. Das Bild wurde unter dem Logo der TU Dresden veröffentlicht. Nach Angaben des Rektors, im Rahmen einer Fotoaktion für Weltoffenheit und Toleranz.
( http://www.facebook.com/TUDnews/posts/955319484541675:0 )

Dass hier der Rektor gegen das politische Neutralitätsgebot seines Amtes verstösst, habe ich nicht zu bewerten, da ich persönlich nicht betroffen bin. Wohl aber bin ich in der Folge der Ereignisse vom Fehlverhalten des Rektors direkt betroffen, denn: Ich hatte das Posting des Rektors am 18. Oktober 2015 mit einer Bildkomposition gekontert, in der ich das Bild einer geschächtete Frau dagegensetzte. Eine geschächtete Frau deshalb, weil der Rektor nicht FÜR Weltoffenheit und Toleranz eintrat, sondern sich GEGEN eine demokratisch legitimierte Organisation wendete, die unter anderem vor einer Islamisierung warnt. Dieses Symbol-Bild stellt zwar die extreme Form des Islamismus dar, ist aber Teil dessen, wie diverse Schächtungen islamischer Gruppen zeigen
Der Text dazu lautete: ’’Er will nicht, und sie kann nicht demonstrieren’’. (https://www.facebook.com/photo.php?fbid=949344865103853&set=p.94934486510 3853&type=3&theater)

Das Bild der geschächteten Frau ist einer kirchlichen Studie entnommen, die den historischen und derzeitigen Islam untersucht.(http://dreifaltigkeitaltdorf.de/dschihad_und_dhimmitude_oder_der_niedergang_des_orientalischen_chri stentums_unter_dem_islam.htm ) Ein Bild übrigens, das 22 Millionen mal im Internet gelistet ist. Mein Text ist also nicht gegen die Meinungsfreiheit des Rektors gerichtet, auch nicht gegen Weltoffenheit und Toleranz, sondern die Komposition beider Bilder soll auf die Diskrepanz demokratischer (freier Willi des Rektors) und religiös-totalitärer Systeme (Tötung Andersgläubiger) hinweisen.

Nun zum Fehlverhalten des Rektors, das mich persönlich trifft: Am 13. Dezember 2015 erstatte der Rektor auf dem Briefpapier der Uni eine Art Anzeige, in der er die Staatsanwalt Dresden ’’bat’’, meinen Post zu überprüfen. (Anlage 1) Mit diesem dienstlichen Vorgang verstösst der Rektor erneut gegen die ihm auferlegte Pflicht zur politischen Neutralität. Er selbst, nicht ich, hatte den Bezug zwischen sich als Rektor und der Pegida hergestellt. Es kann nicht Aufgabe eines Rektors sein, über eine demokratisch legitimierte Organisation zu befinden.

Und er setzt ein Jahr später am 16. Juni 2016 noch einen erneuten Verstoss oben drauf, indem das Justiziariat, der unter seiner Leistung stehenden TU eine Anfrage zum Stand der Ermittlungen bei der StA Dresden stellen ließ, ebenfalls unter dem Logo der TU. (Anlage 2)

Beide gegen mich gerichteten Vorgänge auf dem Briefpapier der Technischen Universität, sind nach meinem Verständnis, Verstösse gegen das Neutralitätsgebot eines Uni-Rektors.

Zu 2 Ich erstatte Anzeige gegen das STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST von Sachsen, wegen Deckens einer nicht legitimierten Diensthandlung des Rektors der TU Dresden.

Ich hatte am 21.12. 2017 beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Rektor eingereicht. (Anlage 3)
Grundtenor: ’’Das Unkorrekte an der Handlung von Rektor Hans Müller-Steinhagen ist, dass er seine legitime persönliche Meinung, die ihm ja nach dem Grundgesetz zusteht, mit seinem Titel als Rektor der TU Dresden verknüpft und damit gegen das ihm auferlegte politische Neutralitätsgebot verstösst. Er hatte nämlich die Anzeige an die Staatsanwaltschaft Dresden unter dem Briefkopf der TU Dresden erstattet, mit dem Hinweis, sich bei Rückfragen an ’’Frau Koch, der Sachgebietsleiterin Rechtsfragen der Uni’’ zu wenden.’’

Dass die Dienstaufsichtsbeschwerde niedergebügelt wurde, war von vornherein anzunehmen. Die Begründung allerdings hatte es in sich: (Anlage 4) Es verstehe sich von selbst, so das Staatsministerium, dass die TU Dresden als Exzellenzuniversität auch international über zahlreiche Kontakte verfüge. Aus diesem Grund gehöre es zu seinen (des Rektors) dienstlichen Aufgaben, darauf hinzuwirken, dass der Ruf der Landeshauptstadt durch fremdenfeindliche Demonstrationen nicht beschädigt werde. Dass dies der Fall sei, dürfte meiner Ansicht nach spätestens seit den Demonstrationen der Pegida-Organisation am 3. Oktober 2016 offenbar geworden sein. Vor diesem Hintergrund vermag ich nicht zu erkennen, dass der Rektor der TU Dresden gegen die sich aus Art. 33 Abs. 3 Grundgesetz i. V. m. § 33 Beamtenstatusgesetz ergebenden Verpflichtungen zur Neutralität verstoßen hat.

In einem 2. Schreiben (Anlage 5) legte ich Wiederspruch ein und verlangte Auskunft darüber, durch welche Gesetze oder Verordnungen das Verhalten legitimiert ist, dass der Rektor einer Uni beauftragt ist, darauf hinzuwirken, dass der Ruf der Landeshauptstadt durch fremdenfeindliche Demonstrationen nicht beschädigt werde, und welche dafür zuständige Staatliche Stelle festgestellt hat, dass Pegida fremdenfeindliche Demonstrationen durchgeführt hat.

Dadurch, dass ich darauf keine Antwort erhielt (Anlage 6), bleibt festzustellen, dass das Ministerium darauf keine Antwort hat und versucht, das Fehlverhalten des Rektors zu decken. Und halte ich fuer einen Gesetzesverstoss.

Auch auf die Notwendigkeit der widerrechtlichen Verwendung dienstlichen Briefpapiers ging das Ministerium nicht ein. Auch versucht das Ministerium Nebenkerzen zu werfen, indem es im ersten Schreiben (Anlage 4) den Beamtenstatus der Rektors negiert, im zweiten Schreiben (Anlage 6) aber hervorhebt. Um den Vorfall besser beurteilen zu können habe ich den Schriftverkehr in einer direkten Gegenüberstellung zusammengefasst. (Anlage 7 und 8)

Insgesamt bleibt festzustellen, dass das Ministerium versucht, das Fehlverhalten von Rektor Hans Müller Steinhagen zu decken. Dies bitte ich zu untersuchen und mich über das Ergebnis zu informieren. Beide Anzeigen, die gegen den Rektor und die gegen das Ministerium, ziehe ich zurück, wenn das Ermittlungsverfahren gegen mich (AZ.:112 Js 157749- 17) eingestellt wird, weil ich dann durch deren Handlungen nicht mehr direkt Betroffener bin.

Mit freundlichen Grüssen Erik Kothny
STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
e.kothny@hotmail.com
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