6. Lichtblick - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
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6. Lichtblick

GEDICHTE AN GERICHTE
Lichtblick

Eugen Roth mög´ mir verzeih´n,
Denn ich klau ihm jetzt 'nen Reim,
Weil treffender als er,
Reime reinem geht nicht mehr.
 
„Ein Mensch erblickt das Licht der Welt,
Doch oft hat sich herausgestellt,
Nach manchem trüb´verbrachten Jahr,
Dass dies der einz´ge Lichtblick war,"
 
Doch was er vergaß, der Dichter.
Dieser Mensch, er wurde bald
Drauf Richter,
Oder Staatsanwalt.
Achtung. Die Dokumente auf dieser homepage dienen dazu, den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zu überprüfen. Namen daraus dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung von Dokumenten sind Namen zu anonymisieren.
In einem juristischen Leitfaden heißt es:

„Bei ihren Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft stets zur Objektivität verpflichtet, was bedeutet, dass sie nicht nur die Verdachts-begründenden, belastenden Umstände überprüft, sondern auch die entlastenden.“
 
Dies hat in meinem Fall die Dresdner Staatsanwaltschaft getan, als sie die Sache nach München weitergab, mit der Anmerkung:
 
"... Um dies (Anm.: Bild der geschächteten Frau) beurteilen zu können, muss aber der Kontext der Veröffentlichung bekannt sein. Daher: Wer hat wann auf welche vorangegangene Äußerung hin dieses Bild veröffentlicht?..."
 
Die Münchner Staatsanwaltschaft erwähnt zwar den Ursprungspost des Rektors der TU Dresden, „vergisst“ aber die zum Bild gehörenden Texte darüber und die entstandene Diskussion. (Posting FB.)
Diese wären für eine Entlastung geeignet gewesen, weil sie die politischen Hintergründe deutlich machen.
 
Fazit:
 
Die Weisungsgebundene Staatsanwaltschaft München stürzt sich ausschließlich auf die belastenden Fakten und lässt die entlastenden unter den Tisch fallen, bietet mir scheinheilig in einem „Kuhhandel“ an, gegen Bezahlung von 500,-- EUR das Verfahren einzustellen und droht im Fall meiner Ablehnung, mit einem Eintrag ins Fahreignungsregister.
Ich empfinde das sogar als Nötigung.
 
Dies habe ich auch in einem Antwortschreiben an die Staatsanwaltschaft sehr deutlich zum Ausdruck gebracht:
 
„ ... von Ihnen als Staatsanwältin ... ist ... gefordert: Sie müssen Zusammenhänge aus der Gesamtkomposition zweier Bilder und dem dazugehörigen Text herstellen, um daraus eine strafbare Handlung abzuleiten, denn: In meinem Posting ist die Wechselbeziehung zweier Bilder zu beurteilen.“ (Anlage 9)
 
Diese, meine Rüge wurde wahrscheinlich als Majestätsbeleidigung aufgefasst.
 
Die Mühlsteine der bayerischen Justiz begann zu mahlen.

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STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
e.kothny@hotmail.com
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