F 2 Vorwurf 2
PROZESS > Anklage
Egal.
Viel entscheidender ist, wie häufig dieser Post im Internet vorkommt und aufgerufen werden kann.
Als ich diesen Anklagepunkt am 22. Juni 2019 bearbeitete, gab ich das Bild der geschächteten Frau bei Google ein
– und jetzt halten Sie sich mal bitte fest –
was glauben Sie, wieviele Treffer ich erziehlt habe?
Ich sags Ihnen. 25 Milliarden Treffer.
Das ist eine 25 mit 9 Nullen hinten dran.
35.000.000.000
Nun muss ich aber dazu sagen, dass es auch Tage gibt, an denen "nur" 2.000.000.000 Treffer erzielt werden. Woran das liegt weiss ich nicht, vermutlich an der Geschwindigkeit des Internets.
Nun muss ich zugeben, dass es manche Tage gibt, da wirft das Internet nur 2 Milliarden Treffer aus. Egal, was bleibt ist für die Strafverfolgungsbehörde eine Lebensaufgabe, all die Deutschen Poster herauszufiltern und vor Gericht zu stellen.
Ihr Vorwurf aber ist absurd, dass ich billigend inkauf nehme, dass mein Post frei zugänglich ist und für einen unbegrenzten Personenkreis – auch in München – wahrnehmbar ist.
Das ist ungfähr so, als würde ich billigend den Anstieg des Meeresspiegels inkauf nermen, nur weil ich im Meer Pipi gemacht habe.