25. Arschloch - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
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25. Arschloch

GEDICHTE AN GERICHTE
Arschloch

Bezeichnet einer sich als Nummer
Dann ist das ein ganz ein Dummer.
Dann kann man zu ihm Arschloch sagen,
denn Nummern können nicht verklagen.
Achtung. Die Dokumente auf dieser homepage dienen dazu, den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zu überprüfen. Namen daraus dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung von Dokumenten sind Namen zu anonymisieren.
Es kam, was am Ende einer Gerichtsverhandlung kommen muss: Die Rechnung.
 
Jeder Handwerker, jeder Autor lässt sich ja auch sein Produkt bezahlen.  
 
Da die Arbeit von Staatsanwaltschaft und Gerichten aber so miserabel war, fand sich offenbar niemand, der die Rechnung  unterschreiben wollte. Aber einer musste ja in den sauren Apfel beißen.
  
Der Name des Verfassers mutierte zur Nummer:  
 R 111
 
Für die Geldstrafe verlangte R111 900,-- Euro. Für die Gerichtskosten wollte er 980,50 Euro haben.
Ich weigerte mich, die Strafe zu bezahlen und schickte am 18.09.2020 einen gesalzenen Brief an die Nr. 111.  
 
Hier ein Auszug: (Original nicht mehr vorhanden)

An den Sachbearbeiter R111
Der Datenverarbeitungsanlage
der Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München
Germany
 
Betr:  1. Rechnung in Strafsachen gegen Erik Kothny
        2. Erinnerung
 
Hi Sachbearbeiter R111.
 
Eine Anmerkung vorweg:
Ich bin K-100440, der Sachbearbeiter der Datenverarbeitungsanlage Villa Kothny, Zimmer Nr. A-001.
Mein Operator meint, man solle doch besser direkt von Datenverarbeitungsanlage zu Datenverarbeitungsanlage, unter Umgehung eines analogen Ausdrucks, kommunizieren. Deshalb wird die Antwort auf dein Schreiben – um analoge Fehler zu vermeiden -  direkt von Identitätseinheit zu Identitätseinheit unserer beiden Datenverarbeitungsanlagen übermittelt.
 
Die unanaloge Form hat ja den Vorteil, dass die Kommunikation zwischen zwei digitalen Identitätseinheiten auf Augenhöhe erfolgt, und sich mein Operator die Unterschrift sparen kann, da ja – wie auch in deinem Fall - mit Datenverarbeitungsanlage erstellt.
 
Auch würden emotionale Entgleisungen wie  Sesselfurzer der Vergangenheit angehören, wenn man sie erst gar nicht in den digitalen Wortschatz einer Datei einprogrammiert. Und da wir Identitätseinheiten keine Arschlöcher haben, kämen wir von uns aus erst gar nicht auf den Gedanken, solche Vokabeln zu verwenden. Mir musste das Wort „Sesselfurzer“ ja auch erst handschriftlich und temporär eingegeben werden, da es in meinem Programm nicht vorhanden ist. Es wird auch wieder gelöscht.
 
Sogar die verlogenen Anrede- und Schluss- Formulierungen, wie „sehr geehrt“ oder „mit freundlichen Grüßen“ können wir uns als digitale ID-Einheiten sparen, zumal sich unsere Programmierer in Wirklichkeit die Pest an den Hals wünschen. Ich lasse diese Floskeln deshalb einfach weg und beschränke mich auf ein „Hi“ vorne und hinten und die sachlichen Feststellungen zwischendrin. OK?
 
Sachliche Feststellungen:
 
  1. Dein Schreiben vom 06.08.2020 ist bei mir in Thailand nach 42 Tagen Laufzeit am 18.09.2020 eingegangen, eine Reaktion meinerseits also erst am 17.10.2020  erforderlich. Dass ich jetzt schon reagiere, ist ein Entgegenkommen meinerseits.
   2. Ich akzeptiere die Geldstrafe von 900,-- Euro nicht und werde sie nicht bezahlen.
 
........................... Hier sind Fragen zur Rechnung formuliert.................
  
Also dann, Hi
Dieses Schreiben wurde mit einer Datenverarbeitungsanlage erstellt und ist daher nicht unterzeichnet. Eine analoge Kopie mit Unterschrift und biologischem Dienstsiegel wird für analoge Mitarbeiter der StA nachgereicht.
 
Für die Übereinstimmung mit der Urschrift                                                 
 
Erik Kothny                    Biologisches Dienstsiegel
 
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STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
e.kothny@hotmail.com
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