27. "H"
GEDICHTE AN GERICHTE
"H"
Hitler und Hallelujá
Fangen beide an mit „H“
Doch ein „H“ so ganz alleen,
Könnt‘ auch für Hurensöhnchen stehn.
Nur bei der Justiz, der lahmen,
Gilt ein „H“ - dahingerotzt,
mit einem Schnörkel aufgemotzt,
Als ganzer Namen.

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Im Strafgesetzbuch (StGB) § 43 wird die Ersatzfreiheitsstrafe wie folgt definiert:
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.
Ich habe mich geweigert, die Geldstrafe zu bezahlen.
Deutlich? Ich glaube schon. Ich wollte in den Knast.
Was aber macht die Münchner Staatsanwaltschaft. Sie kontert mit der Zwangsvollstreckung, unterschrieben mit einem H. (Anlage 63)

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