27. "H" - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
Besucherzaehler
Title
Direkt zum Seiteninhalt

27. "H"

GEDICHTE AN GERICHTE
"H"

Hitler und Hallelujá
Fangen beide an mit „H“
Doch ein „H“ so ganz alleen,
Könnt‘ auch für Hurensöhnchen stehn.
 
Nur bei der Justiz, der lahmen,
Gilt ein „H“ - dahingerotzt,
mit einem Schnörkel aufgemotzt,
Als ganzer Namen.
Achtung. Die Dokumente auf dieser homepage dienen dazu, den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zu überprüfen. Namen daraus dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung von Dokumenten sind Namen zu anonymisieren.
Im Strafgesetzbuch (StGB) § 43 wird die Ersatzfreiheitsstrafe wie folgt definiert:
 
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.
 
Ich habe mich geweigert, die Geldstrafe zu bezahlen.
Deutlich? Ich glaube schon. Ich wollte in den Knast.
 
Was aber macht die Münchner Staatsanwaltschaft. Sie kontert mit der Zwangsvollstreckung, unterschrieben mit einem H. (Anlage 63)

Es gibt noch keine Rezension.
0
0
0
0
0
STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
e.kothny@hotmail.com
Zurück zum Seiteninhalt