Anzeige StA, OStA, GenStA , Ablehung OStA, Gen StA, Bundesanwalt.
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Strafanzeige
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Anlage 1
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Anlage 2a
Anlage 2b
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Anlage 3
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Anlage 4
Anlage 5 nicht auffindbar.
Es handelte sich hier um den Antrag bei der Deutschen Botschaft um Ausstellung eines neuen Reisepasses. Die eingetippten Daten konnten nicht mehr ausgedruckt werden
Anlage 5
Anlage 6
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Anlage 7
Anlage 8
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Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
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Anlage 12
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Anlage 13
Kuriosum.
Das Gericht schickt die Anzeige an die Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung, gegen die ich Anzeige erstattet habe.
Staffler, Lydia <Lydia.Staffler@lg-m1.bayern.de>
Do, 27.02.2020 17:28
Sehr geehrter Herr Kothny,
im richterlichen Auftrag wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihre Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft München I zuständigkeitshalber weitergeleitet wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Staffler
JHSekrin
im richterlichen Auftrag wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihre Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft München I zuständigkeitshalber weitergeleitet wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Staffler
JHSekrin
Nachtrag: Anzeige zu Aktenzeichen 18 Ns 112 Js 157749/17
Weiterleitung
Antwort des Generalbundesanwaltes:
Nicht zuständig
Generalbundesanwalt
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Absehen eines Ermittlungsverfahrens gegen
- Heidenreich
- Osthoff
- Weinzierl
Staatanawaltschaft
München I
Beschwerde gegen Bescheid der StA München I
Beschwerde
gegen
Bescheid
der
StA
München I
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Aus unerfindlichen Gründen, wird meine Anzeige gegen die Staatsanwälte zum 2. mal nahezu wortgleich zurückgewiesen.
Vermuteter Zweck, durch die erneue Drehung des juritischen Hamsterrades Verwirrung zu stiften.
Beschwerde gegen Ablehnung
Erneute
Antwort der
Staatsanwaltschaft
Beschwerde
gegen
Ablehnung
durch
Generalstaatsanwalt
Antag der Generalstaatsanwaltschaft, Entscheidung des Landgerichtes einzuholen.
Antrag der
Generalstaats
anwaltschaft,
Entscheidung
des
Landgerichtes
einzuholen.
Beschwerde vor dem Oberlandesgericht München
Beschwerde
vor dem
Oberlandesgericht
München
Ablewhnung Generalstaatsanwaltschaft
Ablewhnung Generalstaatsanwaltschaft
Beschwerde 2 gegen Bescheid GenStA
Beschwerde 2
gegen
Bescheid
GenStA