4. Abgehakt
GEDICHTE AN GERICHTE

Abgehakt
Ein Richter sollte wissen
Dass Hausdurchsuchungen um 7
Ohne von ihm unterschrieben
Der Legalität vermissen.
Ein hingehauchter Stempel – Nein
Auch wenn gepaart mit einem Haken
Von einem anonymen Spaken
Das kann das Grundgesetz nicht sein
Doch wenn ein Richter so versagt,
Wird das Grundrecht abgehakt.
Achtung. Die Dokumente auf dieser homepage dienen dazu, den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zu überprüfen. Namen daraus dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung von Dokumenten sind Namen zu anonymisieren.
„Polizei! Machen sie bitte auf“, hält einer der Herren, nach Öffnen der Tür, der Hundesitterin ein Papier entgegen.
„Herrschaften nicht zu hause“, wiegelt die polnische Aushilfskraft ab. Später wiederholt sich die Prozedur in meiner Anwesenheit. Die Papiere sind die selben. Dabei handelt es sich um einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes München.
Gesucht wurde nach Bildmaterial von "Kennzeichen von NS-Organisationen" oder "Tötung von Menschen". Die Sicherstellung von elektronischen Speichermedien wurde angeordnet.
An diesem Durchsuchungsbeschluss sticht ins Auge:
- Der Name des anordnenden Richters ist durch einen Stempel hingehaucht und und der Name Kugler kaum lesbar.
Allein in München sind 66 Kugler im örtlichen Telefonbuch eingetragen. Um welchen Kugler handelt es sich?
- Die Richtigkeit dieser Abschrift wurde durch den Haken einer anonymen Person ohne Angabe der Dienststellung "bestätigt".
(Anmerkung: Die Aushebelung des Rechts durch einen Haken als Unterschrift scheint in der Justiz nicht unüblich, wie die Unterschrift von Oberstaatsanwalt Badle nahelegt. Badle ist ein wegen Korruption verurteilter Oberstaatsanwalt)
Und auch die Richterin des Münchner Amtsgerichts versuchte sich in Anonymität: Mein Antrag auf Einsicht in den Dienstausweis / Ersatzweise in ihre Bestallungsurkunde, lehnte sie ab. (Keine schriftliche Quelle, da mündlich verhandelt)
Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, welche Anforderungen an eine rechtsverbindliche Unterchrift gestellt werden. Die Unterschrift muss:
- aus einem individuellen und charakteristischen Schriftzug bestehen, der einmalig ist,
- klaren Rückschluss auf einen Namen erlauben,
- zumindest einzelne klar erkennbare Buchstaben beinhalten,
- die Identität des Unterschreibenden adäquat kennzeichnen und
- die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen.

Frage:
1. Ist der Haken einer nicht identifizierbaren Person eine rechtsverbindliche Unterschrift?
2. Welchen Stellenwert misst jemand dem Grundgesetz bei, der die Unverletzlichkeit der Wohnung durch einen anonymen Haken ausgehebelt?
3. Was ist das Urteil eines Richters wert, der sich nicht ausweisen kann?
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