Hausdurchsuchung
ERMITTLUNGEN
1. Durchsuchung:
Am 18. 09. 2017 fand die erste Wohnungsdurchschuchung statt. Angeordnet durch das Amtsgericht Muenchen am 18.09.2017 wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen"
Gesucht und beschlagnamt werden sollten Computer und Speichermedien
Die grundgesetzlich garantierte unverletzlichkeit der Wohznung wurde durch einen simplen Haken ausgehebelt.
Ergebnis: Ohne Befund.
2. Durchsuchung:
Am 28.09.2017 (und nicht, wie im Protokoll vermerkt am 28,08.2017) fand eine zweite Wohnungsdurchsuchgung mit dem selben Durchsuchubgsbeschluss statt.
Ergebnis: Ohne Befund
Zudem wurde eine Befragung durchgefuehrt.
Schauen sie sich mal zum Vergleich die Unterschrift des Hessischen Oberstaatsanwalts Badle an