Hausdurchsuchung - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
Besucherzaehler
Title
Direkt zum Seiteninhalt

Hausdurchsuchung

ERMITTLUNGEN

1. Durchsuchung:
Am 18. 09. 2017 fand die erste Wohnungsdurchschuchung statt. Angeordnet durch das Amtsgericht Muenchen am 18.09.2017 wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen"
Gesucht und beschlagnamt werden sollten Computer und Speichermedien
Die grundgesetzlich garantierte unverletzlichkeit der Wohznung wurde durch einen simplen Haken ausgehebelt.
Ergebnis: Ohne Befund.

2. Durchsuchung:
Am 28.09.2017 (und nicht, wie im Protokoll vermerkt am 28,08.2017) fand eine zweite Wohnungsdurchsuchgung mit dem selben Durchsuchubgsbeschluss statt.
Ergebnis: Ohne Befund
Zudem wurde eine Befragung durchgefuehrt.

Schauen sie sich mal zum Vergleich die Unterschrift des Hessischen Oberstaatsanwalts Badle an
STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
e.kothny@hotmail.com
Zurück zum Seiteninhalt