Grundsatz NS Verteidigung - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
Besucherzaehler
Title
Direkt zum Seiteninhalt

Grundsatz NS Verteidigung

TATVORWÜRFE > Verbotene NS-Zeichen
Swastika
Hinduistische Form
Eine Swastika (auch Svastika, Suastika; von Sanskrit m. स्वस्तिक svastika ‚Glücksbringer‘) ist ein Kreuz mit vier etwa gleich langen, einheitlich abgewinkelten Armen. Sie können nach rechts oder links zeigen, recht-, spitz-, flachwinkelig oder rundgebogen und mit Kreisen, Linien, Spiralen, Punkten oder sonstigen Ornamenten verbunden sein.[1] Solche Zeichen, das älteste von etwa 10.000 v. Chr., wurden in Asien und Europa, seltener auch in Afrika und Amerika gefunden.[2] Sie haben keine einheitliche Funktion und Bedeutung. Im Hinduismus, Jainismus und Buddhismus wird die Swastika bis heute als religiöses Glückssymbol verwendet.

Im Deutschen wird ein heraldisches Zeichen, das der Swastika ähnelt, seit dem 18. Jahrhundert „Hakenkreuz“ genannt.[3] Im 19. Jahrhundert entdeckten Ethnologen die Swastika in verschiedenen Kulturen des Altertums. Einige stilisierten sie zum Merkmal einer angeblichen Rasse von „Ariern“. Die völkische Bewegung deutete das Hakenkreuz antisemitisch und rassistisch. Im Anschluss daran machten die Nationalsozialisten ein nach rechts gewinkeltes und 45 Grad geneigtes Hakenkreuz 1920 zum Kennzeichen der NSDAP und 1935 zum zentralen Bestandteil der Flagge des Deutschen Reiches.
NSDAP-Parteiabzeichen (in einigen Staaten verboten)
Weil das Hakenkreuz Ideologie, Gewaltherrschaft und Verbrechen des Nationalsozialismus repräsentiert, wurde die politische Verwendung hakenkreuzförmiger Symbole seit 1945 in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten verboten. In Deutschland dürfen Hakenkreuze nach § 86 Absatz 3 StGB nur zur „staatsbürgerlichen Aufklärung“ und weiteren, ähnlichen Zwecken gezeigt werden.
Rechtslage
Hauptartikel: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Am 30. August 1945 verbot der Alliierte Kontrollrat ehemaligen Wehrmachts­angehörigen und anderen deutschen Zivilisten, „irgendwelche militärische Rangabzeichen, Orden oder andere Abzeichen zu tragen“. Das Verbot umfasste auch NS-Hakenkreuze. Es blieb bis 1955 in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in Kraft.[4] Am 10. Oktober 1945 verbot der Kontrollrat die NSDAP, alle ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände und deren Symbole. In den Nürnberger Prozessen 1946 wurde die NSDAP mit allen Untergliederungen zur „verbrecherischen Organisation“ erklärt. Somit waren auch deren Symbole verboten.
In der Bundesrepublik galten zunächst sämtliche Gesetze der Alliierten zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ aufgrund Artikel 139 des Grundgesetzes weiter. Sie wurden abgelöst, indem unter anderem Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§ 80 bis § 92b) als Straftatbestände in das Strafgesetzbuch eingefügt wurden. In diesem Rahmen bedroht § 86a das öffentliche „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zum Zweck ihrer Verbreitung mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Absatz 3 nimmt Darstellungen dieser Zeichen davon aus, die „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken“ dienen.[5]
Der Bundesgerichtshof klärte in exemplarischen Prozessen die Reichweite von § 86 StGB. Verboten sind demnach Hakenkreuze auf Kriegsspielzeug und originalgetreuen Modellen von Waffen der NS-Zeit. Seit 1973 dürfen Hakenkreuze abgebildet werden, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten:
  • in Kunstwerken, zum Beispiel politischen Karikaturen,[6]
  • in Auktionskatalogen,[7]
  • zur Religionsausübung der Falun Gong in Deutschland,[8]
  • als Antinazisymbole antifaschistischer Gruppen, die damit ihre Ablehnung rechtsextremer Organisationen und Ideologien zeigen. Darum hob der Bundesgerichtshof 2007 Urteile auf, die zuvor gegen Verwender von Antinazisymbolen gefällt worden waren.[9]
Hakenkreuz im Verbotsschild

Nach geltender Rechtsauffassung verbietet § 86 StGB auch von Neonazis veränderte Symbole.[10] Manche davon sind jedoch nur als Logo verbotener Organisationen verboten, nicht allgemein:[11] etwa Odalrune, Triskele und Schwarze Sonne.[12] Das private Entfernen rechtswidriger Hakenkreuze vom Eigentum Dritter, etwa durch Übermalen, Abkratzen oder Überkleben, gilt meist als Sachbeschädigung.[13]
In Österreich regelt das Verbotsgesetz 1947 den Umgang mit nationalsozialistischen Organisationen, Gedankengut und deren Symbolik und bestraft den Missbrauch.

Das Europäische Parlament schlug auf deutsche Initiative 2005 ein europaweites Verbot der Swastika vor. Anlass war eine Fotografie des britischen Prinzen Harry of Wales in einer NS-Uniform mit Swastika-Armbinde, die er bei einer privaten Kostümparty am 14. Januar 2005 getragen hatte.[14] In Großbritannien demonstrierte das Hindu-Forum, das etwa 700.000 Hindus vertritt, gegen das Verbot.[15] Im Januar 2007 zog Deutschland seinen Vorstoß zurück.[16] Die Europäische Unionlehnte das Verbot im April 2007 ab. Vor allem Großbritannien und Dänemark mit ihrer traditionell weiten Auffassung von Meinungsfreiheit sowie Litauen, das auch Symbole des Stalinismus verbieten wollte, verhinderten einen Konsens darüber.[17]

2013 hob das Verfassungsgericht Ungarns ein dort seit 1993 bestehendes Verbot von Symbolen der „Willkürherrschaft“ (Roter Stern und Hakenkreuz) auf: Das Verbot sei gesetzlich neu zu regeln.[18] Lettland dagegen verbot diese beiden Symbole.[19]
In den USA plädieren namhafte Verfassungs- und Völkerrechtler dafür, Neonazis das Zeigen der Swastika generell zu verbieten, weil sie historisch singulär belastet sei, zum Völkermord aufrufe und für die Vernichtung einer Gruppe werbe. Das sei keine schutzwürdige politische Rede, sondern Anstiftung zu Aufruhr und Störung der öffentlichen Ordnung.[20]
Bezeichnungen

Der Ausdruck „Svastika“ taucht erstmals in der Sanskritgrammatik des Inders Panini (um 400 v. Chr.) als Name eines Brandzeichens für Vieh auf.[21] Er besteht aus den Silben su („gut“) und asti („es ist“, „es sei“, vom Verb as- „sein“). Die entsprechenden Silben auf Pali bilden zusammen ein Monogramm der Swastika.[22] Das Substantiv bedeutet „das (zum) Gutsein (gehörige)“, „das Heilbringende“. Das Kompositum svastí- bedeutet schon im ältesten Sanskrit „Glück“, „Heil“, „Segen“.[23] Als Aussage wird es mit „Alles ist/sei gut“ übersetzt. Das Substantiv ist im Sanskrit männlich („der Swastika“).[24]In deutschsprachiger Literatur wird es meist mit weiblichem, selten mit sächlichem Artikel bezeichnet. Der englische Plural lautet „Swastika(s)“, der deutsche „Swastiken“.[25]
In China heißt die Swastika wan, in Japan manji, in Tibet gyung-drung.[26] Bei nordamerikanischen Indianern heißt sie übersetzt „wirbelndes Rundholz“.[27] Im Altnordischen hieß ein ähnliches Zeichen sólarhvél („Sonnenrad“).[28] Im Altenglischenhieß ein Kreuz mit vier gleichgerichteten Außenhaken fylfot („Vierfuß“). Gemeint war ein Kreuz, das auf einem der Haken steht. Die Gleichsetzung der Swastika (drehend) mit dem Fylfot (stehend) und dem NS-Hakenkreuz (geneigt) gilt als Irrtum.[29]

Die rechtwinkelige Form wurde als Kombination aus vier griechischen Buchstaben Gamma aufgefasst und darum auf Lateinisch crux gammata, gräzisiert Gammadion genannt. Der davon abgeleitete französische Ausdruck croix gamméebezeichnet auch das NS-Hakenkreuz,[30] ebenso das Wort croix cramponnée.[31] Das Gammadion wurde im Unterschied zur verwandten Form der Triskele auch Tetraskele („Vierbein“) genannt.[32]
In der deutschsprachigen Wappenkunde (Heraldik) bezeichnete man ein Kreuz mit vier gleichgerichteten Haken als „Hakenkreuz“ (so Johann Christoph Adelung in seinem Wörterbuch des Hochdeutschen ab 1796)[33] oder als „Winkelmaßkreuz“ (so Christian Samuel Theodor Bernd in Die Hauptstücke der Wappenwissenschaft 1841).[34] Die Völkische Bewegung deutete das Zeichen als Sonnenrad und nannte es „Hakenkreuz“. Diese Bezeichnung ging in die Sprache des Nationalsozialismus ein.[35] Im englischen und französischen Sprachraum wird auch das nationalsozialistische Hakenkreuz als „Swastika“ bezeichnet. Diesen Ausdruck bevorzugt archäologische Fachliteratur für historische Zeichen, um sie vom NS-Hakenkreuz abzugrenzen.[36]
Es gibt noch keine Rezension.
0
0
0
0
0
STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
e.kothny@hotmail.com
Zurück zum Seiteninhalt