ARCHIV - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
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ARCHIV

Achtung. Die Dokumente auf dieser homepage dienen dazu, den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zu überprüfen. Namen daraus dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung von Dokumenten sind Namen zu anonymisieren.
Ping-Pong-Sieg der Münchner Staatsanwaltschaft.
03.08.2020
 
Autor: Erik Kothny (Betroffener)

Was würden sie wohl denken, wenn sie einem Herrn 10 (zehn) Briefe schicken, im Briefkopf ihren Absender angeben, und dieser Herr behauptet, den Aufenthaltsort des Briefeschreibers nicht zu kennen? ( Arbeitsblatt, Staatsanwalt)

Vielleicht: „Ist der bekloppt?“  
Oder: „Ist der Analphabet?“

Nein. Beides nicht, denn: Wäre er bekloppt, wäre er nicht Staatsanwalt geworden, und wäre er Analphabet, hätte er es dort nicht zum Pressesprecher gebracht. *)

Also ist er vielleicht kriminell?

Nein. Ist er auch nicht. Das bestätigen alle seine Vorgesetzten.

Erster Vorgesetzter: Der Oberstaatsanwalt. Dort wird gegen obigen Herrn Strafantrag wegen Rechtsbeugung gestellt, weil er mit der Falschbehauptung, den Aufenthalt nicht zu kennen, einen Eintrag in den Fahndungscomputer begründete. Die Falschbehauptung wiederum führt zu einer Rufschädigung bei der Deutschen Botschaft, (+ Anlage 19) für die der Briefeschreiber ehrenamtlich Videos über deren soziale Projekte gedreht hatte. Richtig gelesen: Hatte.

Der Oberstaatsanwalt fühlt sich offensichtlich belästigt, die Eingabe zu bearbeiten. Anstatt das vorgelegte Beweismaterial zu prüfen, greift er einfachheitshalber in einen Satzbaukasten der Justiz und zaubert die Formulierung hervor: „Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemanden eine Tat zur Last zu legen.“

Das ist im Prinzip ja richtig. Aber auch im konkreten Fall?
 
Die Briefe waren eingeschrieben und der Staatsanwalt hatte sich auf einem Arbeitsblatt seine Falsch-Behauptung, den Aufenthaltsort nicht zu kennen, beglaubigen lassen. Der ganze Vorgang erhielt ein Aktenzeichen und wanderte in eine Gerichtsakte.

Zweiter Vorgesetzter. Der Generalstaatsanwalt. Der muss das Ganze schon als „gemeinschaftliche Rechtsbeugung“ bearbeiten. Doch der Generalstaatsanwalt hat auch einen Satzbaukasten. Er zieht die Formulierung: „Das Beschwerdevorbringen enthält keine relevanten neuen Tatsachen.“
 
Der Generalbundesanwalt fällt als dritter Vorgesetzter aus. Er bedauert: „Dafür sind die Landesjustizministerien zuständig.“
  
Tolle Idee. Ein Einschreiben an den Landesjustizminister sollte Klarheit bringen. Der ist ja gegenüber den Staatsanwälten weisungsbefugt. Er führt die Dienstaufsicht.  

Dritter Vorgesetzter also, das Justizministerium. Das hat auch einen Satzbaukasten: „Ihre Eingabe habe ich an den Generalstaatsanwalt weitergeleitet.“
  
Ups. Waren wir da nicht schon? Juristen Ping-Pong?
Na klar, dass auch der Vierte und zugleich zweite Vorgesetzte einen Satzbaukasten hat: „Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten haben sich nicht ergeben.“

Aufgeben? Kommt für einen Kämpfer nicht in Frage.
Auch nicht beim Rückstand von 4:0.

Nächste Station: der Bürgerbeauftragte.
Kein Vorgesetzter, aber Kontrollorgan.
Er sollte klären, warum dieselbe Staatsanwaltschaft, gegen die Anzeige erstattet wurde, auch mit den Ermittlungen des Falles beauftragt wird; wäre ja so, als ob die Aufklärung eines Diebstahls in die Hände des Diebes gelegt würde.
 
Nach einem Fehlversuch findet sich auch für den Bürgerbeauftragte eine Formulierung: „Offensichtlich haltlose Strafanzeigen können in der Regel von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden, welcher der Angezeigte angehört, da nicht damit zu rechnen ist, dass eine andere Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis kommen würde.“

Wow. Darauf muss man erst mal kommen.
Angeschnittener Konterangriff von Seiten der Politik.
Oder hat der Bürgerbeauftrage auch Zugang zum Satzbaukasten der Justiz?

Wer nach der Partei der Bürgerbeauftragte googelt, wird schnell fündig: CSU.
Gab es da nicht mal einen CSU-Vorsitzenden, der in Sachen unkontrollierte Zuwanderung gesagt hatte „Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung. Es ist eine Herrschaft des Unrechts“?

Diese Aussage, dokumentiert in der Passauer Neue Presse vom 10. Februar 2016, hat es in nur vier Jahre geschafft, um beim Bürger anzukommen.

Spiel, Satz und Sieg im Juristen Ping-Pong für die Münchner Justiz.
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*) Vorteil Presse: Sie können an der Quelle gegenrecherchieren.
Meine Angaben bitte prüfen unter: www.staatsanwalt-vs-kothny.de (dort Button: „Strafanzeigen“)
Recherchehilfe
5 Clicks gegen die Willkür             05.06.2020

Fünf Clicks auf dem Computer genügen, um die Münchner Staatsanwaltschaft der vermeintlichen1) Lüge, der vermeintlichen1) Täuschung und der vermeintlichen1) Deckung einer Straftat zu überführen.
Nehmen sie sich die 5 Minuten Zeit, die vermeintlichen1) Straftaten/Dienstvergehen der Münchner Justiz nachzuverfolgen.
auf dieser Seite finden sie 4 Buttons, die sie aufrufen müssen.
  
Click 2: Rufen Sie Button Anlage 37“ auf oder direkt
a.    hier finden Sie zwei beglaubigte Einträge, in denen der Staatsanwalt dokumentiert, dass ihm mein Aufenthaltsort unbekannt sei.
b.    Des Weiteren finden sie hier den Eintrag, dass ich zwecks „Aufenthaltsermittlung zur Fahndung ausgeschrieben“ wurde.
c.    Schließlich, für mich einen Zustellungsbevollmächtigten“ zu benennen.
 
Click 3: Rufen Sie den Button „Anlage 19“ auf oder direkt
Hier finden Sie einen von insgesamt 10 Briefen, in denen der Staatsanwalt über meinen Aufenthaltsort informiert wurde. Den Brief in der Anlage 19 habe ich deshalb ausgewählt, weil darin die Deutsche Botschaft einbezogen ist und weil ich dem StA „Schlamperei“ vorwerfe. Also ist dieser Brief kaum zu übersehen.
Fazit: Der StA kannte meinen Aufenthaltsort.
  
Click 4: Rufen Sie den Button Anlage 25“ auf oder direkt
http://www.staatsanwalt-vs-kothny.de/anlage-25--zustellungsbevollmaechtigte---fotos.html
a.    Finden Sie hier ein Datum? Ich nicht.
b.    Die Bundespolizei ernennt einen Zustellungsbevollmächtigten (Überschrift)
c.    Ich bestätige den „Empfang“ des Schriftstückes.
d.    Das Hinterhältige: NACH der Unterschrift ist vermerkt, dass dies eine Vollmacht sein soll.
Fazit: Aktenzeichen XY-ungelöst Redakteur Eduard Zimmermann hätte diese Täuschung unter „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ gesendet.
  
Click 5: Rufen Sie den Button „Strafanzeigen“ auf oder direkt
Generaltenor aller Antwortschreiben der Staatsanwaltschaften:
„Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemanden eine Tat zur Last zu legen.“
Fazit: Die Staatsanwaltschaft will damit sagen, dass alle Beweismittel, die sich auch in der Gerichtsakte befinden, bloße „Vermutungen“ sind.
 
Bitte prüfen Sie das sehr eingehend.
  
Nun, gibt es Menschen, die mir sagen,
- ich solle klein beigeben,
- mein Kampf gegen diese Art der Justiz sei aussichtslos,
- es sei ein Kampf gegen Windmühlen,
- ich sei starrsinnig.
 
Artikel 20 des Grundgesetzes sagt:
(3) …. die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 
Ich habe von dieser Bindung der Justiz an Recht und Gesetz nicht viel erfahren.
Ich suche nach Abhilfe.
 
Ich weiß auch, dass wir in einem funktionierenden Rechtsstaat, Staatsanwaltschaften und Gerichte brauchen. Überall dort, wo diese sich an Recht und Gesetz halten, leisten sie wertvolle Arbeit. Wenn sie sich jedoch einer vermeintlichen Moral regierender Elite unterwerfen, verlieren sie die vom Gesetz vorgeschrieben Bindung an Recht und Gesetz.
 
Ich habe deshalb, als letzten Versuch, an den Bürgerbeauftragten des Landes Bayern geschrieben, die Maßnahmen der Justizministerin in meinem Fall zu überprüfen. Sie hatte ich aufgefordert ihrer Dienstaufsichtspflicht nachzukommen. Ohne Erfolg.
 
Auch die im bayerischen Landtag vertretenen Parteien sind informiert. Die Presse sowieso.
 
Auch mein Buch "Das darf doch nicht wahr sein" wurde auf den neuesten Stand gebracht
 
Erik Kothny
 
kothny@hotmail.de

1) Vermeintlich deshalb, weil ich mich ja auch irren könnte
Die Polit - Justiz - Maffia
Hätte mir jemand vor einem Jahr gesagt, dass es eine Polit-Justiz-Maffia gibt, hätte ich dies, trotz aller Skepsis gegenüber unserer Justiz, in den Bereich Verschwörungstheorie verwiesen.  
Inzwischen weiss ich es besser. Sie gibt es, die Polit-Justiz-Maffia
Ansatzweise zu erkennen auch an dem Antwort-Schreiben des Byerischen Justizministers, auf meine Bitte, seine Dienstaufsichtspflicht gegen die Machenschaften der Staatsanwälte wahrzunehmen.
Sein Antwortschreiben versetzt mich in meine Kindheit zurück, als wir "Bäumchen wechsel Dich" spielten. Egal wo man hinläuft, man läuft ins Leere.
Staffellauf der Rechtsbeugungen
   
 
München / Banglamung 28.02.2020
Können Sie sich vorstellen, als deutscher Bürger ein Gericht zu betreten, und als thailändische Staatbürger wieder heraus zu kommen?

Nun, das Amtsgericht München machte es möglich.
Und noch viel mehr. Zwei Gerichte wetteiferten in meinem Fall wegen Gewaltdastellung in insgesamt 4 Verhandlungsstunden mehr Fehler zu fabrizieren als ich in 25 Jahren journalistischer Tätigkeit.
  
Die eine Amts-Richterin schaffte die Umschreibung der Staatsbürgerschaft in knapp einer Stunde, die Landgerichts-Richterin ließ mich zwar richtigerweise in Troppau das Licht der Welt erblicken, verlängerte aber den Aufenthalt dort um 20 Jahre und entließ mich direkt von der Sozialistischen Republik Tschechoslowakei in die Bundeswehr.

Die eine Richterin deutete einen (verbindlichen) Antrag, auf Anhörung eines 10.000 km weit angereisten Entlastungs-Zeugen, in eine (unverbindliche) Anregung um und ließ ihn auf dem Flur samt entstandener Kosten in Höhe von 700,-- Euro stehen. Die andere lehnte die Einsicht auf einen ärztlichen Gesundheits-Check ab und diagnostizierte den Gesundheitszustand des Angeklagten, dank richterlichen Röntgenblick „als dem Alter entsprechend gesund“.

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, gipfelt schließlich in der Feststellung einer Richterin, dass eine vor dem militanten Islam warnende Kollage des Angeklagten, Gewaltdarstellung sei und gleichzusetzen mit einer pornografischen Darstellung.

Das alles ist "richterliche Unabhängigkeit" und so hinzunehmen, wie es ist. Ebenso, wie die unüberwindbaren Hürden, aus dem Ausland frist- und formgerecht Revision und Beschwerde einzulegen.
 
Viel schwerer aber wiegen die (mutmaßlichen) Rechtsbeugungen dreier Staatsanwälte.

Der erste erwirkte durch zwei beurkundete Falschaussagen die Aufnahme des Angeklagten in die Fahndungsliste und wertete eine datumlose Empfangsbestätigung als Vollmacht.
  
Die Anzeige wegen vermutlicher Rechtsbeugung, schmetterte der Oberstaatsanwalt ab und münzte die 8 vorgelegten Beweise in „Verdächtigungen“ um, die eine weitere Verfolgung der Sache nicht rechtfertigen würden. In der nächsten Instanz meinte der Generalstaatsanwalt, die Anzeige zurückweisen zu müssen, weil keine neuen Erkenntnisse vorlägen.
 
Dieses Verhalten stellt für mich eine gemeinsam betriebene Rechtsbeugung dar und führte zu einer Strafanzeige beim Landgericht München und beim Bundesanwalt gegen alle drei Staatsanwälte.
Und schon ist die nächste Rechtsbeugung in Sicht, denn das Landgericht verwies die Anzeige zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft 1 München – den Urheber der (mutmaßlichen) Rechtsbeugung also.

 
Um einer erneuten Rechtsbeugung vorzubeugen, informierte ich die Justizminister von Bund und Freistaat Bayern, ihrer Dienstaussichtspflicht nachzukommen. Außerdem gingen Meldungen an die im Bund und Land vertretenen Parteien, diesen Vorgang politisch zu überwachen.
 
Sie als Presse sind ebenfalls informiert, mit der Bitte, die Sache zu recherchieren und ihrer Kontrollfunktion nachzukommen.
  
Von meiner Seite stelle ich folgende Beweismittel zur Verfügung:
 
1.    Kapitel „Staffellauf der Rechtsbeugungen“ im unredigierten Manuskript meines Buches
     „Das kann doch nicht wahr sein
      http://www.staatsanwalt-vs-kothny.de/das-kann-doch-nicht-wahr-sein.html
 
2.    Kopie des Schriftverkehrs und Belege aus der Gerichtsakte
      http://www.staatsanwalt-vs-kothny.de/straf-anzeige-sta,-osta,-gensta-.html
 
3.    Gesamte Gerichtsakte unter www.staatsanwalt-vs-kothny.de
  
Ich darf Sie bitten aus diesem Fall keinen Schnellschuss zu produzieren, sondern durch eine eingehende Recherche durch eine juristische Redaktion einen Beitrag zur Erhaltung unseres Rechtsstaates zu leisten.
  
Siehe hierzu auch einen Aufsatz von Liridon Shajkovci :
https://opinioiuris.de/aufsatz/3395?nocache=1#comment-354
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Erik Kothny
PS.: Das mit dem Knast auf der Buchrückseite ist ein Vorgriff auf die Absicht, die Strafe über 900,-- EURO nicht zu bezahlen und dafür die 30 Tagessätze abzusitzen.
 
131/9, Moo 5, Soi 12, Naklua Road, Banglamung, Chonburi 20150, Thailand
kothny@hotmail.de
+66 851519163
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Pong-
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Achtung. Die Dokumente auf dieser homepage dienen dazu, den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zu überprüfen. Namen daraus dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung von Domumenten sind Namen zu anonymisieren.
Revision begründet, Beschwerde eingelegt.

München / Banglamung, 10.01.2020
Der Prozess in München war längst gelaufen, als Richterin Renate Baßler einen Monat später in der Urteilsbegründung in den Schmuddel-Köcher des Landgerichtes griff, einen Porno-Pfeil in den Bogen spannte und Richtung Thailand abschoss.
 
Mein Bild der Schächtung einer Frau - gepostet auf Facebook im Oktober 2015 in einer Islamdiskussion - diene ausschließlich als „Blickfang“ und sei zu werten wie eine „pornografische Darstellung“. ( http://www.staatsanwalt-vs-kothny.de/anlage-50-urteil-lg.html Seite 12)
 
Heute begründete ich meine, nach dem Urteil eingelegte Revision und legte Beschwerde gegen das Schandurteil Nr. 2 ein, dass das Schandurteil Nr. 1 des Amtsgerichtes bestätigte.
Revisionsbegründungen sind Langeweile pur, weil sie sich nicht mehr mit der Tat als solche beschäftigen, sondern nur noch mit Verfahrensfehlern. Ich erspare Ihnen das 20 seitige Hick-Hack, möchte Ihnen aber den vorangestellten Prolog als Lektüre empfehlen:

Sehr verehrte Damen
Sehr geehrte Herren
Liebe Diverse

Prolog:

Dieser Prolog ist notwendig, weil das gesamte Verfahren neben den rein rechtlichen Aspekten, von Anfang an durch eine unausgesprochene aber stets wahrnehmbare Grundstimmung, einen Nazi zu jagen, eingebettet war. Deshalb eine Erklärung vorweg:

Als ich 1960 als 20 Jahre alter Rekrut auf dem Exerzierplatz der Kaiser Wilhelm Kaserne in Amberg meine Hand zum Schwur in den grauen Herbsthimmel streckte und gelobte, Recht und Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, ging ich die Verpflichtung ein, für diesen Eid ein Leben lang einzustehen.
 
Recht und Freiheit sind seither für mich mehr als Worthülsen.
Mit den beiden Vorgängen 845 Cs 112 Js 157749/17 und 18 Ns 112 Js 157749/17 steht daher für mich das Recht ganz konkret auf den Prüfstand.
 
Bisher habe ich von dem Recht noch nicht viel gesehen.
Weder von der Staatsanwaltschaft noch von den Gerichten.
Es wird geschlampt, es wird gebeugt, es wird gelogen, es wird verdreht und dieses Konglomerat garniert mit einer Prise Wahrheit, als Urteil im Namen des Volkes verkündet. Hätte ich als Journalist einen ähnlichen Arbeitsstil an den Tag gelegt, mein Chefredakteur hätte mir meine Reportagen um die Ohren gehauen.
  
Konkret: Aus „unkontrollierter Zuwanderung“, (gegen die ich bin), macht das Gericht „Zuwanderung“, ein schriftlicher „Antrag“ wird zur unverbindlichen "Anregung“ umgedeutet, Beweise, die als Dokumente Teil dieser Gerichtsakte sind, werden von einem Oberstaatsanwalt in „Vermutungen“ umformuliert.
Schließlich macht mich eine Richterin sogar zum Thailändischen Staatsbürger.

Mir sind in meinen 25 Jahren Reportertätigkeit insgesamt weniger Recherchefehler und Fehlinterpretationen unterlaufen als der Münchner Justiz in diesem einen Verfahren.
Ich fühle mich in diesem Verfahren an die Worte von Horst Seehofer erinnert, der da am 10. Feb. 2016 von der Passauer Neuen Presse zitiert wird:
 
„Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung,
 Es ist eine Herrschaft des Unrechts.“

Sie haben es jetzt in der Hand, Teile dieses an mir verübte Unrecht geradezurücken.
Die Worte so zu nehmen, wie sie gesprochen oder geschrieben wurden und der Umdeutungen wieder ihren ursprünglichen Sinn zurückzugeben, sich widersprechende Gesetze gegeneinander abzuwägen und zu einem ausgewogenen Urteil zu kommen.

Ich lege bewusst meine Beurteilung durch die Deutsche Presseagentur als Anlage bei.
( http://www.staatsanwalt-vs-kothny.de/zur-person.html ) Daraus können Sie ersehen, dass ich der deutschen Sprache mächtig bin und auch das meine , was ich formuliere. Als ehemaliger Stabs-Offizier der psychologischen Verteidigung weiß ich aber auch, dass Stimmungen oft schwerer wiegen als Worte.

Ganz konkret habe ich aber auch mit dem Gerichtsdeutsch meine Schwierigkeiten.
Bei der Urteilsverkündung wurde mir mündlich die Revision eingeräumt, schriftlich aber auf den Beschwerde – Weg verwiesen. Hilflos zwischen diesen beiden juristischen Begriffen hin und her gerissen, wurde mir die Zuweisung eines Pflichtverteidigers verwehrt. Einen Wahlverteidiger kann ich mir nicht mehr leisten.
 
Dies bedeutet konkret, dass es mir nicht möglich ist, die juristischen Unterschiede zwischen Revision und Beschwerde (wovon es zu allem Überfluss auch noch drei verschiedene geben soll) zu unterscheiden.

Ich stelle daher nochmals den ANTRAG, mir einen Pflichtverteidiger zuzuweisen.
Falls dies nicht geschieht, bitte ich Sie, als Revisions- und Beschwerdeinstanz meine Worte so zu verstehen, wie sie ein dpa geschulter Journalist im Alltagsdeutsch verwendet.

Mit freundlichen Grüßen
      
Erik Kothny

Dieses Schreiben wurde am Fuße einer Buddha-Statue handschriftlich konzipiert, maschinell auf einen Computer übertragen, dort einer elektronischen Rechtschreibprüfung unterzogen und ist mit einer persönlich geleisteten Unterschrift gültig. Ich bitte dafür um Verständnis.
------------------------------------------------------------
Wer sich für den Revisionsschriftsatz interessiert:
http://www.staatsanwalt-vs-kothny.de/anlage-52-prolog,-revision-und-berufung.html
Antwort an Oberstaatsanwalt
Vorbemerkung:Ich habe in meinen 79 Jahren noch niemals von einer deutschen Behörde einen derart unverschämten und verlogenen Bescheid bekommen, wie den von Staatsanwalt  (HAL) Heidenreich. Er untermauert mit seiner dreisten Art, die Umfrage von Focus, wonach 45 % der Deutschen der Justiz misstrauen. Zur Sache:

Sie lügen, wie gedruckt
 Drücken sich vor der Verantwortung
 Und bitten dafür noch um Verständnis.

Unverfrorener geht es nicht.

Mit Verfügung vom 20. 11. 2019 erklärt der Münchner Oberstaatsanwalt Heidenreich, meine Straf-Anzeige gegen Staatsanwalt Weinzierl gem. Strafprozessordnung  § 151 (2) nicht weiter zu verfolgen (keine Folge geben). Original hier

Ich hatte StA Weinzierl angezeigt wegen:
a.    Unwahrer dienstlicher Behauptungen zu meinem Nachteil,
b.    Rufschädigung,
c.    Freiheitsberaubung,
d.    Erschleichen einer Unterschrift,
e.    Nichteinhaltung der Verpflichtung eines Staatsanwaltes, Fakten pro und contra zu ermitteln.

Als Begründung führt Heidenreich an, es könne ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann eingeleitet werden, wenn hierfür zureichende „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt.
Bloße Vermutungen rechtfertigten es nicht, jemanden eine Tat zur Last zu legen. Ihm seien Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nicht ersichtlich. Umgangssprachlich nennt man das: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“

Mit dieser Verfügung begeht OStA Heidenreich seinerseits ein Dienstvergehen, denn auch er kommt seiner Pflicht zur Aufklärung von Straftaten gem. SPO § 151 (2) nicht nach.
Sieht man von der schwer beweisbaren Rufschädigung und der Nichteinhaltung der Verpflichtung pro und contra zu ermitteln ab, finden sich in der Gerichtsakte selbst die Beweise zu:
b. Unwahre dienstliche Behauptung zu meinem Nachteil,
c. Freiheitsberaubung,
d. Erschleichen einer Unterschrift.

Einfachheitshalber hatte ich der Strafanzeige die zutreffenden Dokumente aus der Gerichtsakte 120 Js 21168/19 als Kopie beigeheftet. Wenn OSta Heidenreich meine Anlagen als „bloße Vermutungen“ wertet, findet er die strafrechtlich relevanten Original-Dokumente in meiner Gerichtsakte selbst. Ignoriert er diese, stellt dies eine Unterdrückung von Beweisen dar. Als Oberstaatsanwalt müsste er wissen, dass er sich damit selbst strafbar macht.

Und  - wie schon mehrfach durch die Münchner Justiz praktiziert - ist die Verfügung nicht unterschrieben, sondern „elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.“

Ich habe dafür kein Verständnis, weil fehlende Unterschriften, kein Ersatz für rechtsverbindliche Unterschriften sind
 
Düsseldorf (dpa) l Auf den Gerichtsfluren der Republik ist sein Buch zurzeit ein großes Gesprächsthema. Der Dinslakener Amtsrichter Thorsten Schleif (39) geht mit seinem eigenen Berufsstand ungewöhnlich hart ins Gericht, wirft der deutschen Justiz auf mehr als 200 Seiten Versagen vor, Titel des Buchs: „Urteil: ungerecht“.
Dem kann ich nur mit meinem eigenen Beispiel beipflichten. Schon der Staatsanwalt wendete gegen mich Methoden an, die ich bisher nur aus dem kriminellen Milieu kannten Hier mein Bericht:
Am Nasenring ins Porno-Hinterzimmer
 
 
Als mir am 28. September 2017 Kriminal-Oberkommissar Matuschowitz einen Ring durch die Nase zog, konnte ich nicht wissen, wohin die Reise gehen sollte. Er auch nicht. Matuschowitz handelte im Auftrag der Staatsanwaltschaft (StA).
 
Ausgangslage: (Anlage)
Der Rektor der TU Dresden,  Prof. Dr.Ing habil DEng / Auckland Hans Müller Steinhagen hatte der StA gegenüber die Bitte geäußert, einen facebook-Eintrag von mir zu überprüfen. Der akademische Titel des Rektors zeigte Wirkung. Erst ermittelte die Staatsanwaltschaft Dresden gegen mich, dann München und schließlich stand Matuschowitz mit einem Haussuchungsbefehl vor der Tür.
 
Was war geschehen? Der Rektor der Tu Dresden hatte bei der Aktion „Weltoffenheit und Toleranz“ ein Foto von sich mit einem Pappschild veröffentlicht, auf dem er erklärte: „Ich bin Rektor der TU Dresden und einer der mehr als 500.000 Dresdner, die nicht zur Pegida gehen“.
  
Da ich aus dem Positionspapier wusste, dass Pegida gegen eine Islamisierung Europas argumentiert, wollte ich dem naiv-gutmenschlichen Foto des Rektors die Realität des militanten Islam entgegensetzen.

Damals war es „Mode“, dass Christen von IS-Schergen medienwirksam geschächtet wurden. Da mir das IS-Video der Schächtung von 21 Koptischen Christen am Mittelmeer zu brutal war, griff ich auf das Foto einer geschächteten Christin im Irak zurück. Ich fand es in einer islamkritischen Abhandlung des Pfarrgemeinrats der Heiligen Dreifaltigkeit von Altdorf bei Nürnberg.
  
Diese Abbildung positionierte ich in einer Collage neben dem Foto des Pappkarton-Rektors und schrieb dazu:
Der Unterschied, ob jemand zur Demo gehen will, oder nicht, liegt im freien Willen. Der Rektor hat ihn, das Mädchen im IS hat ihn nicht (mehr).“

Am Nasenring ins Nazi-Lager (Anlage)
 
Unabhängig davon stellte ich einige satirische Collagen ins Netz, die vor Methoden von Politikern warnten, wie sie in der NS-Zeit zur Unterdrückung üblich waren. Etwa, eine Collage von SA und Antifa mit der Unterschrift: „Was für Hitler die SA, ist für Maas die Antifa.“ Aus Furcht vor der Antifa, meine politische Gesinnung zu sanktionieren, wechselte ich, nachdem die Polizeiaktion durch eine Indiskretion der Ermittler öffentlich wurden, meinen Wohnort nach Thailand zu meinen Adoptivsöhnen, nicht ohne mehrfach die Ermittlungsbehörde über meinen Aufenthaltsort zu informieren.
  
Mit meinen Warnungen vor Nazi-Methoden hatte der Münchner Staatsanwalt Weinzierl nun etwas Handfestes gegen mich in Händen: „Nazi-Symbole“ auf meinen Collagen. Flugs führte man mich am Nasenring ins KK 44, dem Kommissariat für „politisch motivierte Kriminalität (rechts).“ Und das, wo ich als TV-Reporter des SWR ein gutes Dutzend Filme über Opfer des Nationalsozialismus gedreht hatte.

Zwei Hausdurchsuchung, begründet mit der „schwere der Tat“ und  legitimiert durch einen die Unterschrift ersetzenden Haken, sollten Beweismaterial meiner nationalsozialistischen Einstellung zu Tage fördern. (Anlage)
Durchsuchung 1: Schlag ins Wasser,
Durchsuchung 2: Schuss in den Ofen.

Peinlich berührt, bemühte Staatsanwalt Weinzierl nun den Computer der Strafverfolgungsbehörde und schickte mir einen nicht unterschriebenen elektronischen Ausdruck ins Haus, dass man das Verfahren gegen eine Zahlung von 500,-- Euro einstellen wolle.
 
Ich wollte nicht.
 
Am Nasenring in den Fahndungscomputer (Anlage)

Ob meiner Unbeugsamkeit nahm mich der Staatsanwalt persönlich am Nasenring, Er vermerkte in seinem Arbeitspapier mehrfach, wahrheitswidrig und urkundlich beglaubigt (da sind deutsche Behörden gründlich), dass mein Aufenthalt in Thailand unbekannt sei und begründete damit den Eintrag in den Fahndungscomputer.
 
Prompt krallte mich die Flughafenpolizei bei meiner Einreise nach Deutschland und ließ mich im Auftrag von Weinzierl ein Papier quittieren. (Anlage)
 
Tage später stellte ich fest, dass unter meiner Unterschrift kleingedruckt stand, dass ich einer Zustellungsbevollmächtigten namens Regina Brüggemann, die Erlaubnis erteilt hätte, Briefe vom Staatsanwalt an mich in Empfang nehmen du dürfen. Ab der Entgegennahme durch die Beauftragte - mit Dienstzimmer im Münchner Justizpallast übrigens - würden alle gesetzten Fristen zu laufen beginnen, unabhängig davon, ob ich das Schreiben erhalten hatte oder nicht. Ich habe nie eines bekommen.

Am Nasenring durch das Amtsgericht (Urteil Amtsgericht)

Als ich am 22. September 2019 am Nasenring in das Amtsgericht geführt wurde, war mir schnell klar, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht.
-      Die Richterin von Liel verweigerte Einsicht in Bestallung und Dienstausweis
-      Statt mir den Geschäftsverteilerplan zu zeigen, drohte sie mit Ordnungsgeld.
-      In der Urteilbegründung machte Sie mich zum Thailändischen Staatsbürger.
-      Mein Posting mit 2 likes, 2 Kommentaren und 1 x teilen, wurde zu einem „unbegrenzten Zugang“ hochstilisiert, wohlwissend, dass das Bild der Schächtung 24 Milliarden Mal bei Google abrufbar ist.
-      Der „Antrag“, einen Zeugen zu hören, wurde in eine „Anregung“ umgewandelt und abgelehnt.
-      Bei meiner Kritik an „unkontrollierter Zuwanderung“, kappte sie das Wort „unkontrolliert“ sodass der Eindruck entstand, ich sei generell gegen Zuwanderung.
-      Auf den Antrag, das Verfahren einzustellen, erhielt ich erst nach mehrmaliger Aufforderung Antwort, gepaart mit einem Rüffel, unerzogen zu sein.
-      Die Richterin verdrehte bei meinem Plädoyer den Kopf und rollte mit den Augen, was wohl so viel bedeuten sollte wie, „Mach zu Alter, mein Urteil ist eh schon gefällt.“
-      In der Tat: Ihr Urteil las sich wie die Kopie der Anklage. Von meinen Gegenargumenten fehlte jede Spur.

Später schrieb ich darüber das Buch: Schandurteil, im Namen des Volkes https://www.epubli.de/shop/buch/Schandurteil-im-Namen-des-Volkes-Erik-Kothny-9783750206397/90786

Am Nasenring durchs Landgericht.

Staatsanwalt und ich gingen in Berufung:
 
Der Antrag, wegen meiner ärztlich dokumentierten Schwerhörigkeit, einen Pflichtverteidiger zugewiesen zu bekommen, wurde abgelehnt. Ich könne mich ganz gut selbst verteidigen, weil mein Vergehen nicht so gravierend sei. (Erinnern Sie sich, dass der Richter die Hausdurchsuchung mit der „Schwere der Tat“ begründet hatte?) (Anlage 43)
 
Zwar war ich erstaunt, dass mich Richterin Renate Baßler recht großzügig zu Wort kommen ließ und ich auch mein Plädoyer in wesentlichen Punkten vortragen konnte, jedoch fand ich keines meiner Worte später in der Urteilbegründung wieder. Ich hätte das Plädoyer genauso gut im Justizpalastes, Zimmer Nr. 00 vor dem Pissbecken halten können.

Am Nasenring ins Porno-Hinterzimmer (Urteil Berufung)

Die Urteilsbegründung hatte es nämlich in sich.
-      Die Zustellung war mit falschem Namen versehen,
-      Die Anschrift nicht korrekt
-      Die Vornamen von Richter, Staatsanwältin und Urkundsbeauftragten fehlten
-      Mein Geburtsort Troppau (Tschechien) wurde nach Deutschland verlegt,
-      Dort ließ mich Renate Baßler auch aufwachsen, ehe ich zur Bundeswehr ging.
-      Der Text über der Collage - auf facebook einsehbar – lautet: „Der Unterschied, ob jemand zur Demo gehen will oder nicht, liegt im freien Willen. Der Rektor hat ihn, das Mädchen im IS hat ihn nicht (mehr).“ Richterin Baßler verkürzte den Text auf die Aussage: „Er hat seinen freien Willen. Sie nicht mehr.“ Und legte mir das Ganze auch noch als „meine Ansicht“ in den Mund.
-      Dann verrannte Sie sich in die Behauptung, „als facebook das Bild sperrte, dann aber wieder veröffentlichte, könne nicht als Prüfung durch Juristen, auf die man sich verlassen kann, ausgelegt werden.“
-      Und jetzt kommt es: „Eine solche Darstellung als Blickfang ist ebenso, wie pornografische Darstellung …. nicht zulässig.“

Nun haben mich die Nazijäger also von der politischen Argumentation und Kunstfreiheit dorthin gebracht, wo sie mich haben wollen: Ins Hinterzimmer der Pornographie.
 
Jetzt wünschte ich, Akif Pirinçci würde dies auf seine satirische Art kommentieren: „Was trieben die Richterin und die beiden Beisitzer während der Urteilsberatung im Hinterzimmer des Landgerichtes, um auf solche Gedanken zu kommen?“ Wir werden es nicht erfahren.

Aber: Der Kreis schließt sich.
 
Mein Buch Im Netz der Nazijäger ( https://www.epubli.de/shop/buch/Netz-der-Nazi-J%C3%A4ger-Erik-Kothny-9783748501084/82511 ) beginnt mit den Beschimpfungen von Wolfgang Diez , ich sei ein hohles Nazi-Arschloch und in München wisse jeder, was ich mit kleinen Knaben treibe. Meine Anzeige wegen Rufmordes wird nach kurzer Zeit eingestellt und mit „mühevoller, und bereits außer Verhältnis zum Tatvorwurf stehender Ermittlungstätigkeit“ begründet. Zeit, die der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stand, mich am Nasenring durch die Instanzen zu führen.   

Der Marsch am Nasenring geht in die Verlängerung: Revision, Beschwerde. Knast?
Zustellungsbeauftragter II:
Schreiben der Richterin Langericht München vom 5.12.2019
Sehr geehrter Herr Kothny,

die schriftlichen Urteilsgründe des Urteils vom 23.10.2019 müssen Ihnen nunmehr zugestellt werden. Sie haben, nachdem Sie die Zustellungsvollmacht für Frau Brüggemann widerrufen und Ihrem Anwalt gekündigt haben, in Deutschland keinen Zustellungsbevollmächtigten mehr. Deshalb müsste die Zustellung nunmehr im Rechtshilfeweg über die Thailändische Regierung erfolgen. Dies wäre mit erheblichen Kosten verbunden, die Sie im Falle, dass Ihre Revision nicht erfolgreich seien sollte, auch tragen müssten. Diese Kosten werden die Höhe der Strafe erheblich übersteigen. Da Sie eine Pension von deutschen Behörden bekommen, würde man die Kosten wohl auch vollstrecken können. Ob das Rechtshilfeersuchen für Sie auch zu Problemen mit den thailändischen Behörden führen würde, vermag ich nicht zu beurteilen.

Ich gebe Ihnen daher die Gelegenheit, binnen einer Woche noch einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen. Falls Sie noch in Deutschland sind oder demnächst wieder nach Deutschland kommen, könnte auch ein direkter Weg gefunden werden, Ihnen das Urteil zuzustellen.
Falls ich von Ihnen nichts höre, gehe ich davon aus, dass Sie niemanden benennen wollen und auch sonst keine Zustellung in Deutschland in Betracht kommt. Ich werde dann die Zustellung auf dem Rechtshilfeweg veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen,
Baßler, Vorsitzende Richterin
18.Strafkammer
LG München I
Archiv
Verandlung vor dem Landgericht München am 23. 10. 2019
Zur Hinrichtung muss man alleine.

Ich möchte mich nicht mit Theo Van Gogh vergleichen. Aber er sollte den freiheitsliebenden Menschen in aller Welt Beispiel sein. Er wurde auf offener Strasse von einem militanten Moslem hingerichtet. Ich bin ähnlich freiheitlich orientiert, wenn auch nicht so mutig wie van Gogh. Deshalb schneiden mir auch keine Moslmens die Kehle durch, sondern dies bewerkstelligt sinnbildlich die Deutsche Justiz.

Am 23. Oktober stand ich im Berufungsverfahren vor dem Landgericht München. Ich wollte Freispruch für mein Posting gegen das toleranzbesoffene Foto des Rektors der TU Dresden, der meinte nicht zur Pegida gehen zu wollen.. Zu 30 Tagessätzen á 30 Euro hatte mich das Amtsgericht 3 Monate zuvor verurteilt. Richterin von LIel meinte, das Bild der Schächtung einer Frau durch den IS sei Gewaltdarstellung.

Diesmal war die Richterin des LG wenigstens bereit mir zuzuhören, aber das Ganze sah für mich aus, wie ein abgekartetes Spiel. Die Staatsanwaltschaft forderte 60 Tagessätze á 60 Euro, also 3.600,-- €.für mein Bild, ohne in neues Argument gegen mich zu haben  Die Richterin aber zeigte sich milde, lehnte die Forderung der Staatsanwaltschaft ab, packte das Schandurteil der Vorinstanz in Geschenkpapier und beließ es bei 900,-- € Strafe.

Für mich erschreckend, die Reaktion der "Freunde" und der Presse. Ganze zwei Zuschauer interessierten sich für die Köpfung der Meinungsfreiheit, und Journalisten glänzten durch Abwesenheit. Nicht einer war gekommen. Noch nicht einmal die Pegida, für die ich eine Lanze gebrochen hatte, weil ich die Diskussion pro und kontra Islam für nötig erachte, hatte es für nötig gefunden, zu erscheinen.

Was bleibt ist Revision. Die habe ich form halber eingereicht, werde sie aber nicht zu durchziehen können, weil ich mich bis  jetzt schon mit 4.500,-- € verschuldet habe.(vor allem wegen der teuren Anfahrt Bangkok-München). Hätten nicht meine Frau und meine Kinder ihre Sparkonten geplündert, und drei meiner vier Geschwister mit zinslosen Darlehen geholfen, ich hätte es nicht mal die 2. Instanz geschafft.

Es scheint für unserer Justiz die reale Schächtung eines Menschen eher hinnehmbar, als die Warnung vor solchen Gräueltaten durch Bilder.

Was mir bleibt, ist, gegen den Staatsanwalt Anzeige wegen unwahrerer Dienstlicher Behauptungen, Freiheitsberaubung, Schädigen meines Ansehens und Erschleichen einer Unterschrift zu stellen, sowie gegen die Richterin des Amtsgerichtes eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen.

Mein Dank, gilt meiner Familie, den beiden Besuchern des Prozesses, die aus Stuttgart und Augsburg angereist waren und den neun Käufern meiner Bücher, die mir mit insgesamt 89 Euro etwas die von der finanziellen Last abgenommen haben und meinem Rechtsanwalt Alexander Heumann.

Eigentlich ein Grund aufzuhören, aber was würde ein van Gogh dazu sagen?

Die Märchen des Pressesprechers vom Amtsgerichts München
Erik Kothny                                                                                        131/8, Moo 5, Soi 12
 Naklua Rd, Banglamung
 Chonburi 20150
 kothny@hotmail.de
München/Banglamung, den 01.11.2019

                                                                                                                                                         
Auf Anfrage einer polnischen Recherche-Agentur stellte Klaus-Peter Jüngst,
weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München, folgende zum Teil unwahre Behauptungen auf.

1
Behauptung
„Die von dem Angeklagten in der Sitzung verlangte folgenlose Einstellung ……. hätte ….. eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorausgesetzt, die explizit von ihr verweigert wurde.“
  
Diese Behauptung ist falsch
Richtig ist, dass die Richterin nach Ende des Antrags die Verhandlung weiterführte, ohne darauf zu antworten. Erst nach meiner wiederholten Anmahnung, mir zu antworten, erklärte sie, dass zu einer Einstellung die Zustimmung der Staatsanwaltschaft notwendig sei. Diese „explizite Verweigerung“ hat aber vor meiner Anmahnung nicht stattgefunden. (Dies müsste aus dem Gerichtsprotokoll ersichtlich sein, wenn es ehrlich geführt wurde)
 
2
Behauptung
„Der Angeklagte hatte selbst eingeräumt, dass er die Bilder eingestellt hatte, um die Pegida zu unterstützen. Mit Hochladen der Bilder hat er diese für eine unbegrenzte Öffentlichkeit im deutschsprachigen Raum zugänglich gemacht. Dies hat der Zeuge H. berichtet.“

In dieser Behauptung sind 2 Feststellungen falsch, bzw. sinnentstellt wiedergegeben:

Richtig ist:
a.    Ich habe nicht behauptet, die Bilder eingestellt zu haben, um Pegida zu unterstützen, sondern in meinem Antrag auf Einstellung des Verfahrens ( Anlage Prozess C3 ) die Zusammenhänge mündlich vorgetragen und schriftlich nachgereicht: „Ich als Journalist im Ruhestand und Buchautor habe es als meine Aufgabe gesehen, dieser einseitigen, verunglimpfenden Darstellung etwas entgegen zu setzen und aufzuzeigen, dass PEGIDA sehr wohl eine Existenzberechtigung hat und die Teilnehmer einen Grund haben, die unkontrollierte Einwanderung von Menschen die zum Teil im korantreuen Islam verwurzelt sind, abzulehnen.
Insbesondere ist hier anzumerken, dass ich mich nie gegen eine Zuwanderung ausgesprochen habe, sondern immer von unkontrollierter Zuwanderung gesprochen habe. (wobei unkontrolliert auch im schriftlichen Antrag fett hervorgehoben wurde.)
 
b.    Die Bilder waren bereits vor meinem Hochladen in Google BILD etwa 24 Milliarden Mal im Netz verbreitet. ( Anlage ) Dies habe ich der Richterin in der symbolischen Kopie von 10 Seiten belegt. Die gesamten Bilder auszudrucken übersteigt meine Kapazität. Alleine für den Antransport aller gedruckter Seiten als Beweismaterial hätte es 833 vier-achsiger Sattelschlepper benötigt. Die Frage, wie viele Sattelschlepper auf die „unbegrenzten Öffentlichkeit“ auf mich entfallen, bleibt dahingestellt.
  
3.
Behauptung:
„… man müsse die Einwanderung daher stoppen.“
 
Diese Behauptung bleibt trotz Wiederholung falsch
Richtig ist, dass ich von unkontrollierter Einwanderung gesprochen habe.
Mit der Behauptung, ich trete für einen Stopp der Einwanderung ein, versucht das Gericht, mich in eine Rassistisch-nationalistische Ecke zu stellen.
In meinem Fall zudem völlig unzutreffend, weil ich selbst zwei ausländischen Kindern durch Adoption die legale und kontrollierte Einwanderung ermöglicht habe.

4-
Behauptung:
… Er habe Islamkritik üben wollen.
 
Diese Behauptung ist falsch.
Richtig ist, dass ich durch dieses Bild, die Bandbreite des Islam aufzeigen wollte, die sich erstreckt zwischen der Verharmlosung des Rektors und dem Schächten von Menschen durch IS. Hierzu hatte ich ausgeführt:
 „Wenn das Gericht meine Ansicht nicht teilen sollte, muss ich von mangelnder Sachkenntnis ausgehen und die Anhörung eines Sachverständigen mit islamischen Wurzeln , wie Hamad Abdel Samad  beantragen, der meine Aussagen mit fundiertem Wissen zu diesem Thema untermauern kann.“

5-
Behauptung
„Für eine ausführlichere politische Diskussion bestand im Rahmen des Strafverfahrens weder Notwendigkeit noch Raum.“
 
Diese Aussage ist richtig
Und genau das zeugt von der Voreingenommenheit der Richterin.
Denn: wo unzweifelhaft, allein schon durch das Posting des Rektors, der politische Hintergrund vorgegeben ist, wird die Erläuterung des politischen Hintergrunds bestritten und die Aufarbeitung abgewürgt.
Mit seiner Aussage verfolgt der Pressesprecher die Verschleierung der zwingend erforderliche Neutralitätspflicht der Richterin, die schon bei der Planung des Prozesses außer Acht gelassen wurde, weil die Verhandlungsdauer mit nur 1 1/2 Stunden tatsächlich keinen Raum für die politische Aufarbeitung ließ.
  
6.
Behauptung
„Der Angeklagte hatte lediglich angeregt seinen Sohn als Zeugen zu hören und nicht sagen können, zu welchem Beweisthema….“
  
Diese Behauptung ist falsch
Richtig ist, dass ich in meinem Antwortschreiben auf meine Ladung vom 17.06.2019 die Ladung meines Sohnes als Zeugen beantragt und nicht "angeregt", und wie folgt begründet habe:
"Herr Wiradech Kothny kann insbesondere Auskunft geben über mein Verhalten gegenüber Moslems im täglichen Leben, mein Verhalten gegenüber Zigeunern und gegenüber Personen mit totalitären Ansichten äußern."
Die Richterin hat es wohl versäumt, meine E-Mail vom 18.06.2019 lesen (Anlage 33) Durch eine Panne war das Einschreiben in der Servicestelle der Post verschwunden, wurde von mir aber bei der Poststelle des AG am 19.Juli 2019 persönlich eingereicht und befand sich somit VOR Prozessbeginn in der Akte.
  
7.
Behauptung
„Er wurde in Ermangelung rechtlichen Beistands darüber aufgeklärt, dass ein Beweisantrag konkret formuliert werden müsse und es sich derzeit prozessual nur um eine Beweisanregung handle. Er lehnte es daraufhin ab, einen Antrag zu formulieren.“
  
Diese Behauptung ist zumindest zweifelhaft.
1.    Es lag der Beweisantrag, meinen Sohn als Zeugen zu hören, schriftlich vor.
2.    Sollte es je zur „Aufklärung mangels rechtlichen Beistand“ der Richterin gekommen sein, einen Beweisantrag konkret formulieren zu müssen, kam diese Belehrung wegen meiner Schwerhörigkeit nicht bei mir an.
3.    Es wäre auch widersinnig, einen Zeugen 10.000 km anreisen zu lassen, um seine Anhörung „anzuregen“ und die Formulierung eines Antrages abzulehnen. Allein aufgrund der immensen Kosten der Reise hätte ihn die Richterin hören müssen.  

Für Gegenrecherchen wenden Sie sich bitte an:
Pressesprecher Klaus-Peter Jüngst
Pacellistraße 5
80315 München
Tel.  089 / 5597- 3281
Fax. 089 / 5597-1700                                                     


Dies ist die Originalantwort des Pressesprechers an eine polnische Recherche-Agentur
(Hervorhebungen durch mich)

Auf Anfrage einer polnischen Recherche-Agentur stellte Klaus-Peter Jüngst,
weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München, folgende zum Teil unwahre Behauptungen auf.
(Hervorhebung falscher Behauptungen  durch mich, mit anschliesender Richtigstellung)

Der Durchsuchungsbeschluss wurde aufgrund fraglicher Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (diesbezüglich wurde das Verfahren später von der Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt) und wegen der schließlich erstinstanzlich abgeurteilten Verbreitung von Gewaltdarstellungen erlassen und bezog sich auf entsprechende EDV Hard-Software, Speichermedien etc.

Die noch im Ermittlungsverfahren angebotene Einstellung gemäß § 153a StPO gegen Zahlung von 500 € an eine gemeinnützige Einrichtung war von Herrn K. nicht akzeptiert worden. Mit deren Annahme würde sich der jeweilige Beschuldigte mit dem staatsanwaltlichen Strafvorwurf einverstanden erklären. Der darauffolgende Strafbefehl verkürzt das Strafverfahren mitnichten sondern schaltet der stets nach Belieben des Angeschuldigten verlangbaren Hauptverhandlung ein zusätzliches Urteilsangebot voraus. Die von dem Angeklagten in der Sitzung verlangte folgenlose Einstellung gemäß § 153 StPO wäre ein Minus zu der im Vorfeld angebotenen Einstellung nach § 153a StPO  gewesen und hätte zudem eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorausgesetzt, die explizit von ihr verweigert wurde.

Der Angeklagte hatte selbst eingeräumt, dass er die Bilder eingestellt hatte, um die Pegida zu unterstützen. Mit Hochladen der Bilder hat er diese für eine unbegrenzte Öffentlichkeit im deutschsprachigen Raum zugänglich gemacht. Die hat der Zeuge H. berichtet.

Zur Motivation eruierte die Richterin: Er habe Islamkritik üben wollen. Er hatte in seiner schriftlich übergebenen Einlassung Ausführungen dazu gemacht, welche Motivation zugrunde liegt und dies mündlich nochmals ausgeführt. Pegida habe eine Existenzberechtigung und es müsse der Bevölkerung vor Augen geführt werden, dass der Islam nicht verharmlost werden dürfe und man müsse die Einwanderung daher stoppen. Für eine ausführlichere politische Diskussion bestand im Rahmen des Strafverfahrens weder Notwendigkeit noch Raum.

Der Angeklagte hatte lediglich angeregt seinen Sohn als Zeugen zu hören und nicht sagen können, zu welchem Beweisthema. Es kam vage die Äußerung, dass der Sohn mitteilen könne, dass er nicht rechter Gesinnung sei. Dies stellte Herr K. in den Kontext mit den fraglichen Hakenkreuzen, die aber nicht Gegenstand der Anklage waren. Daher wurde der Anregung, den Sohn als Zeugen zu vernehmen, nicht nachgegangen. Herrn K., wurde erklärt, dass es nicht um den Vorwurf wegen fraglicher  Hakenkreuze geht und auch nicht darum, welcher politischen Gesinnung er zuneigt. Zudem wurde er in Ermangelung rechtlichen Beistands darüber aufgeklärt, dass ein Beweisantrag konkret formuliert werden müsse und es sich derzeit prozessual nur um eine Beweisanregung handle. Er lehnte es daraufhin ab, einen Antrag zu formulieren.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Jüngst
weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München
Pressesprecher
Pacellistraße 5
80315 München
Tel.  089 / 5597- 3281
Fax. 089 / 5597-1700
Anmerkung.
Als Journalist bin ich es gewohnt, Aussagen durch Quellen zu belegen,
Unter www.staatsanwalt-vs-kothny.de finden sie alle Unterlagen zu diesem Prozess.
In dieser Pressemitteilung habe ich hinter die wichtigsten Aussagen eine Klammer mit Zahl gesetzt. (1) Diese Zahl ist die Nummer der Anlage, unter der Sie das zitierte Dokument finden.    
Mitteilung an die Presse    zur Person: Erik Kothny, geb. 10.04.1940
                                                                           Wohnort: Banglamung / Thailand
                                                                           Major und Journalist im Ruhestand
München/Banglamung 20.10.2019                          kothny@hotmail.de   

Am 23. 10. 2019 stehe ich wegen vermeintlicher „Gewaltdarstellung“ in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München. Ich hoffe, dass das Schandurteil des Amtsgerichtes vom 21. Juli 2019 aufgehoben wird.
Es geht schließlich um das Grundrecht der freien Meinungsäußerung.
 
Vorlauf:
Als 20-jähriger Rekrut habe ich 1960 auf dem Exerzierplatz der Kaiser-Wilhelm-Kaserne in Amberg den Eid geleistet, Recht und Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Von diesem Eid hat mich bisher niemand entbunden.
Was Freiheit bedeutet weiß ich, denn der Drang nach Freiheit ist dem Menschen von Natur aus gegeben. Dafür wird ein Mensch Zeit seines Lebens kämpfen. Der Mensch weiß es einfach und er tut es einfach. Aber jeder tut es in unterschiedlicher Ausprägung.
Da Recht hingegen ist ein künstliches Gebilde und dem Wandel der Zeit unterworfen. Was gestern noch Recht war, kann heute schon Unrecht sein. Was gestern noch als normative Kraft Gültigkeit hatte, wird heute von einer ungeschriebener Moral des Zeitgeistes unterspült.
Für mich hat das Recht, als geschriebenes Gesetz nach wie vor Gültigkeit und Vorrang vor ungeschriebener Moral. War dieses Recht für mich bisher ein eher abstraktes Gebilde, so kann ich heute nach einer Anklage wegen mutmaßlicher „Gewaltdarstellung“ am eignen Beispiel überprüfen:
 
Zur Sache:
Dass ein Staatsanwalt bei der Verfolgung eines mutmaßlichen Deliktes, fragwürdige Methoden anwendet, (mein Anwalt riet mir ab, hier das Wort kriminell zu verwenden), kann ich noch nachvollziehen, da er ja politisch weisungsgebunden ist, dass aber eine Richterin ebenso verfährt, hat mit dem Recht, dem ich geschworen habe, es zu verteidigen, nichts mehr gemein.
 
Was hat die Richterin des Amtsgerichtes München bisher getan?
 
1.    Sie hat mir eine zweite Staatsbürgerschaft – nämlich die Thailändische - abgedichtet. (39 – Gründe). Vermutlich aus Versehen, trotzdem schlampig.
 
2.    Sie hat den Antrag, der Ladung eines Zeugen, abgelehnt. (33, Ziffer 4) Dieser reiste 10.000 km aus Bangkok an.
     Wie der Pressesprecher des Amtsgerichtes später eines polnischen Recherche-Journalisten erklärte, handelte es sich um keinen Antrag, sondern um eine „Anregung“. (Archiv) Eine Falschaussage, denn der Antrag lag schriftlich vor.

3.    Nicht im Urteil enthalten, aber vom selben Pressesprecher erklärt, habe die Richterin ausgeführt, dass es mein Motiv gewesen sei, die „Einwanderung zu stoppen“ (Archiv, Pressesprecher des Amtsgerichts München nimmt es mit           der Wahrheit nicht so genau.)  
 
     Dies widerspricht allen meinen Ausführungen, in denen ich sowohl gegenüber dem Gericht als auch in zwei meiner Bücher erklärte, dass ich gegen „unkontrollierte Zuwanderung“ bin. Es wäre ja auch widersinnig, zwei                           ausländischen Kindern die kontrollierte Zuwanderung durch Adoption zu ermöglichen aber gleichzeitig dagegen zu sein. Mit ihrer Behauptung, ich wolle die Einwanderung stoppen, stellt mich die Richterin psychologisch ganz                 bewusst ins rassistische Eck. Und dies sei nicht mehr spaßig, wie der Münchner Merkur in einer Kolumne feststellte.
 
4.    In ihrer Urteilsbegründung ging die Richterin weder auf meine Einlassungen zur Verteidigung ein noch auf den Antrag, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen (38)
 
5.    In meinem Plädoyer, zu dem es keine schriftlichen Unterlagen gibt, machte ich anhand der sportlichen Betätigung meines Sohnes (2 Olympiamedaillen 2 Weltmeister im Säbel) deutlich, dass es nicht genügt, nur Angriffe von rechts zu parieren, sondern auch Angriffe von links und von oben (Religion). Hierzu stellte wiederum der Pressesprecher fest: „Für eine ausführlichere politische Diskussion bestand im Rahmen des Strafverfahrens weder Notwendigkeit noch Raum.“
 
Unabhängig von der Klärung dieser Sachfragen, weisen die bisherigen Ermittlungen schwere Formfehler auf. – Eine Hausdurchsuchung versehen mit einem Haken statt einer Unterschrift (4a-7) – Einem elektronisch erstellten „Kuhhandel“ ohne Unterschrift (12) Durch diese Formfehler ist die Straftat nach drei Jahren verjährt. Ich habe Staatsanwalt und Gericht auf diese Tatsache hingewiesen. (13) - ohne Erfolg.
  
Für Sie ist der Fall vielleicht eine popelige Sache, für mich als Soldat, Journalist und Autor aber steht das grundgesetzlich verbriefte Recht der freien Meinungsäußerung auf dem Prüfstand. Dies sollte Ihnen ein Besuch der Verhandlung Wert sein:
  
23. Oktober 2019, 13:00 Uhr
 Landgericht München, Nymphenburger Straße 16, Saal A 229
News
Für Mittel- und Osteuropa hat Europas Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen „rechtsstaatliche Defizite“ ausgemacht. (Süddeutsche Zeitung vom 19.06.2019)

Zwei Tage nach ihrem Interview stand ich in München vor dem Amtsgericht. Ich hatte auf ein Posting des Rektors der Technischen Universität Dresden gegen PEGIDA, eine islamkritische Organisation, ein Gegen-Posting gesetzt, auf dem zu sehen war, wie IS-Schergen einer Christin den Hals durchtrennten. Dies Foto aus einer kirchlichen Studie wertete die Staatsanwaltschaft als „Gewaltdarstellung“ und verfolgt mich seit nunmehr knapp 5 Jahren bis ins Ausland. Zeit genug zu erfahren, wie in Deutschland Rechtsstaatlichkeit funktioniert:

-    Der Staatsanwalt wandte in seinen Ermittlungen gegen mich Methoden an, wie sie sonst nur im kriminellen Milieu vorkommen.
-    Die Richterin dichtete mir eine fremde Staatsangehörigkeit an, und war nicht in der Lage meine Handlungsweise zu bewerten. Einen Entlastungszeugen ließ sie nicht zu. Der inzwischen von mir hinzugezogene Verteidiger Alexander        Heumann kritisierte denn auch in seiner Berufungsbegründung: „Seine Grund- und Menschenrechte – besonders Meinungs- und Kunstfreiheit – wurden in diesem Urteil nicht mit einem Satz berücksichtigt.“

-    Der Pressesprecher des Amtsgerichtes setzte der juristischen Hetzjagd gegen mich die Krone auf und desinformierte eine polnische Recherche-Agentur in Relotius -Art. (Anm.: Relotius war ein Reporter des Spiegel, der viele seiner        Geschichten nicht recherchierte, sondern erfand.)

Rechtsanwalt Heumann hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Ich habe ein Buch über dieses Urteil geschrieben. (Schandurteil im Namen des Volkes)

Ich darf Sie bitten, den Berufungsprozess zu überwachen.
23. 10. 2019. 13:00 Uhr
Landgericht München,
Saal A 229
Nymphenburger Straße 16

Sie als Pressevertreter können alle Dokumente auf meiner Homepage einsehen und auf Wahrheitsgehalt prüfen. Die Sachlage ist sehr einfach: Ich habe auf Facebook ein Bild gepostet und zwei Zeilen dazu geschrieben. Dass daraus ein Aktenordner mit fast 200 Seiten geworden ist, zeigt das Unvermögen der Justiz.
Homepage: www.staatsanwalt-vs-kothny.de (Dort bitte „Dokumentation“ anklicken)
Die in der Homepage angeführten Namen dürfen nur mit Genehmigung der betroffenen Personen veröffentlicht werden. Sie dienen Ihnen nur zur Erleichterung der Recherche.
Mit freundlichen Grüßen
Wir dokumentieren hier einen Brief von Erik Kothny an einen Facebookfreund. Geboren wurde Kothny 1940 in Troppau. Als Kind floh er mit den Eltern vor der Roten Armee aus dem Sudetenland nach Österreich. Nach dem Abitur war er Major der Bundeswehr, später Journalist.
In der Beschreibung seines neuesten Buches zitiert Kothny aus der Berfufungsbegründung seines Anwaltes Alexander Heumann: „Darf der Bürger auf sozialen Medien unter Verweis auf den Völkermord an orientalischen Christen mit drastischen Bildern vor islamistischer Gewalt warnen? Wer sollte es tun, wenn nicht der interessierte, demokratisch engagierte Bürger? Solange die institutionelle Presse sich weigert, im Rahmen ihres „Berichterstatterprivilegs“ (§ 131 II StGB) ihren Job in einer der Intensität der Bedrohung angemessenen Weise zu erledigen?
Im Juli wurde der ehemalige deutsche Bundeswehrsoldat und spätere freie TV-Journalist Erik Kothny vom Amtsgericht München aufgrund einer mit satirischen Mitteln vor Gewalt warnenden Facebook-Collage wegen „Gewaltdarstellung“ (§ 131 StGB) zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt.
Seine Grund- und Menschenrechte – besonders Meinungs- und Kunstfreiheit – wurden in diesem Urteil nicht mit einem Satz berücksichtigt.“ (Anlage 46)

*

Ich widme ihnen eine ganze Seite; was bisher noch nie geschehen ist. Ich weiß nicht, was Sie mich alles geheißen haben, es wäre genug gewesen, Sie auf meiner Facebook-Seite zu sperren. Ich tue es nicht und wage noch einen letzten Versuch, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen – und ich meine damit auch ein Gespräch.

Sie waren Offizier bei der NVA, ich war Offizier in der Bundeswehr (Foto l.) Die Ideologien schrieben uns vor, Feinde zu sein.
Am 25. Dezember 1979 überschritten die ersten Einheiten der sowjetischen 40. Armee unter Marschall Sergei Sokolow, die 5. und 108. Motorisierte Schützendivision, bei Termiz und Kuschka die Grenze nach Afghanistan. Gleichzeitig wurden 7000 Elitesoldaten nach Kabul und Bagram eingeflogen. Afghanistan war besetzt.

Ein Jahr nach dieser Invasion entschloss ich mich, mir selbst ein Bild von der Lage in Afghanistan zu machen. Warfen die Sowjets wirklich Spielzeug-Bomben ab, um gezielt Kinder zu töten? Setzten sie Giftgas ein? Wie kämpften die Mudschaheddin gegen die Invasoren. Ich nahm mir dazu 2 Monate Urlaub und besuchte ohne Wissen meiner Vorgesetzten die Rebellen vor Djalallabad.
Danach schrieb ich ein Buch: „Bundeswehrmajor Hindukusch“. Es sollte ein ganz ehrliches Buch werden. Ich schrieb es zusammen mit einem Moslem Khalid Dayani.
Solange es gegen die Invasoren ging, waren wir uns einig. Das war der Mainstream damals: Antirussisch. Doch das wollte ich nicht, ich wollte sagen was war – ungeschminkt. Und kam zu folgenden Ergebnis:
Es gab keine Spielzeugbomben, die die Russen gegen Kinder einsetzten. Es gab auch keine Giftgas-Einsätze. Soweit so gut. Da machte mein moslemischer Mitautor gerade noch mit.
Aber als ich über die Gräueltaten der muslimischen Rebellen – im Westen als hehre Freiheitskämpfer verehrt – berichten wollte, versagte er mir die Mit-Autorenschaft. Deshalb habe ich dem Buch einen Appendix beigefügt. und diesen Zusatz dem Sowjetsoldaten Sacharow Anatolij Michajlowitsch gewidmet. Warum? Sacharow war aus der Roten Armee desertiert, weil er das Unrecht am Afghanischen Volk nicht ertragen konnte. Er geriet in die Hände der Mudjaheddin. Diese forderten ihn auf, zum Islam zu konvertieren. Das versagte Sacharow. Am Ende wurde der Sowjetsoldat liquidiert.

Eine zweite Begebenheit ließ mich schaudern. Eine Sowjetische Einheit war in einen afghanischen Hinterhalt geraten. Die nicht gefallenen Russen ergaben sich. Und nun geschah das Unfassbare. Die Afghanen schlugen ihnen Hände und Füsse ab und ließen sie zurück.
„Rache eines gequälten Volkes“ – dachte ich. Die Auflösung sollte ich rund 35 Jahre später erhalten. Genauer: Nach Merkels Grenzöffnung, als ich mich 2015 erstmals mit dem Koran befasste. Stand da nicht in Sure 5:33 ?
„Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, daß sie getötet oder gekreuzigt werden oder daß ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder daß sie aus dem Lande vertrieben werden.“

Wie Schuppen fiel es mir von den Augen. Von nun an begann ich mich für den Islam zu interessieren, für die Menschen, wie auch für die Ideologie.
Und aus diesem Grund postete ich auf das naiv-gutmenschliche Foto des Rektors der TU Dresden den Post einer vom IS geschächtete Frau. Als Warnung für all die, die im Islam nur die eine Seite sehen – wie ich 35 Jahre zuvor. Dies brachte mir die Anzeige des Rektors der TU Dresden ein und die Verfolgung der Münchner Staatsanwaltschaft wegen „Gewaltdarstellung“ und vor dem Amtsgericht München eine Strafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro.
Und deshalb schäme ich mich nicht, sondern stehe zu meiner Tat. Weil man sich der Wahrheit nicht zu schämen braucht, auch nicht, wenn man als NATO-Offizier einem sowjetischen Soldaten die letzte Ehre erweist.“
Dem politischen Extremismus die kalte Schulter zeigen.
Für mich begann die Spaltung Deutschlands im Januar 2011, als das Deutsche Innenministerium und der Deutsche Sportbund die gemeinsame Initiative „Sport und Politik vereint gegen Rechtsextremismus“ aus der Taufe hoben.
Eigentlich hätte ich ja „Hurra“ schreien müssen, waren meine Söhne als gebürtige Thailänder nicht auch Zielscheibe von Rechtsextremisten? Hatte nicht jemand auf Facebook meinen Sohn mit einer „Ratte“ verglichen, die kein Pferd sei, nur weil sie im Pferdestall geboren wurde?
Ich schrie nicht „Hurra“, sondern legte sofort Protest gegen die politisch einseitige Position ein, beim Innenminister und beim Sportbund.
Warum? Weil alle Arten von Extremisten dem Sport schaden. Also auch Linksextremisten und religiöse Extremisten. Gab es nicht Ringer, die einem weiblichen Schiedsrichter aus religiösen Gründen den Handschlag verweigerten? Kloppten sich nicht antifaschistischen Ultras in Bremen mit Hooligans? Aber ich hätte meinen Protest auch in den Wind schreien können. Er verwehte.
Und dann spaltete der politische Extremismus weiter. Er begann mit der unkontrollierten Grenzöffnung durch Angela Merkel, setzte sich mit Bundespräsident Joachim Gauck fort, der Deutschland in hell und dunkel teilte. Es folgten Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime der die Kluft zwischen Gläubigen und Ungläubigen vertiefte, es folgten die Kirchen, die Anhänger der AfD bei Kirchentagen ausgrenzten, Bundespräsident Frank Walter Steinmeier, der politisch legitimierte Organisationen als Anti-Bürger diskriminierte. Von Grönemeyer und seinen Wunsch die Gesellschaft nach seinen Vorstellungen zu diktieren, mal gar nicht reden oder einem Thomas Krüger vom Berliner Landesamt für politische Bildung, der berufsaktiven Menschen alsProblemgruppe Nummer eins“ im Kampf gegen rechts sieht.
Und schließlich die Justiz, die in meinem Fall Aussagen einfach verdrehte, um mich in eine bestimmte politische Schublade zu stecken. Sie macht aus meiner Kritik an der „unkontrollierten Einwanderung“, eine „Kritik an der Einwanderung“. Damit stellt sie mich bewusst in die rechte Ecke, lehnt sogar meinen Sohn als Zeugen ab, der 10.000 km angeflogen war, um mein tolerantes Weltbild zu bestätigen, mit der Begründung, bei meinem Antrag hätte es sich um eine „Anregung“ gehandelt.
Deshalb wiederhole ich meinen Vorschlag von 2011: „En garde gegen politischen Extremismus“ und beziehe darin den politischen Extremismus ein. Dieser Slogan ist daher nur für Menschen gedacht, die die Eliten als „Problemgruppe Nr. 1“ sehen.
Die nachfolgende Pressemitteilung wurde NICHT per E-mail an Medienvertreter erschickt, sondern nur hier und auf FB veröffentlicht. Grund: Man riet mir, die Justiz nicht zu "verärgern". Doch ausgesprochen muss werden, was ist, wenn es auch nur für die zugänglich ist, die sich in die Matreier vertiefen.

Die Hatz geht in die nächste Instanz

Pattaya, 25.09.2019
Die Dokumentation des Vorganges finden Sie unter Anlage 43
Artikel 3 Grundgesetz: „Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden“
 
Nach dem Schandurteil des Amtsgerichts, (Siehe Buch: „Schandurteil im Namen des Volkes“) scheint sich vor dem Landgericht München die Hatz gegen mich fortzusetzen.
Auf den Antrag meines Verteidigers Alexander Heumann hin, ihn wegen meiner Schwerhörigkeit zum Pflichtverteidiger zu bestellen, verlangte das Landgericht München ein Ärztliches Attest.
Dies brachte ich am 16. September 2019 bei.

Diagnose nach einem Audiogramm „hoher Tonverlust“, unterzeichnet von der behandelnden Ärztin des Bangkok Hospitals Pattaya, eines der renommiertesten Krankenhäuser in Thailand.

Dies reichte dem Computer des Landgerichts nicht. Die vorgelegten Unterlagen stellten kein ärztliches Attest dar, erklärte mir der PC in einem unterschriftslosen Schreiben.
Die Überschrift  „Medical Certificate“, die jede Übersetzungsmaschine als „ärztliches Attest“ ausweist, war wohl in Bayern noch nicht programmiert.
Als Ärztin signierte NUCHARUT PRUKSABOONKOSOL. Dr. med.
Der Stempel des Hospitals, so wurde in dem Attest erklärt, autorisiere das Schreiben.
Dazu wurde ein Audiogramm  beigelegt, das den Tonverlust belegte.
 
Zudem hatte Richterin von Liel vom Amtsgericht schon festgestellt, dass es mit meiner Hörfähigkeit nicht weit her ist und ich dem Prozess partiell nicht folgen konnte.

Der PC des Landgerichtes aus München empfahl den Gebrauch von Hörgeräten; eine weise Entscheidung, wenn man auf die Schnelle ca. 2.000,-- EURO für den Kauf solcher Hörhilfen locker machen kann. Da ich dies aber angesichts der bisher angefallenen Gerichtskosten in Höhe von
 4.346,88 EURO
nicht kann, muss ich mich wohl erneut der Beugung des Rechts durch die Münchner Justiz fügen.
Erik Kothny
 



Bild oben:
Erik Kothny
Bundeswehrmajor i.R.
TV-Journalist i.R
Angeklagt wegen "Gewaltdarstellung"
in einem FB-Posting.
Das Urteil in erster Instanz ist ein Schandurteil.


Bild untern:
Alexander Heumann
Rechtsanwalt.
plädiert auf freie Meinungsäusserung und Kunstfreiheit.
2. gemeinsame Pressemitteilung
 von Erik Kothny und RA Alexander Heumann
  
Pattaya / Düsseldorf 23. 09. 2019
  
Als hätten sie sich abgestimmt, Alexander Heumann und Erik Kothny. Am selben Tag tauschten die beiden zwei Schriftstücke aus: Heumann seine Berufungsbegründung und Kothny sein neues Buch „Schandurteil im Namen des Volkes.“ Beide Schriftstücke hatten das Urteil vom 21. Juli 2019 gegen Kothny wegen angeblicher Gewaltdarstellung zum Inhalt, doch unterschiedlicher konnten die Schriften des Angeklagten und seines Verteidigers nicht verfasst sein.

Der Journalist und Buchautor Erik Kothny erzählt die Verhandlung in Form eines  Märchens, wie die blonde Richterin Trixi zusammen mit der schwarzhaarigen Staatsanwältin Resi mit ihm Schlitten durch die Nymphenburger Straße fuhren. Rechtsanwalt Heumann belegte mit knallharten Fakten, warum das Urteil nur hätte mit einem Freispruch enden dürfen.

Was Heumann als Jurist nicht einmal erwähnte, zog Kothny als Beweis der bodenlosen Schlamperei des Amtsgerichtes an. Die Richterin hatte ihn kurzerhand zum Thailändischen Staatsbürger erklärt. (Urteil) Dafür war es für Heumann umso wichtiger, dass eine Collage von Kothny in Facebook erst gelöscht, dann aber nach Prüfung wieder freigegeben wurde, weil sie den Gemeinschaftsstandards entsprach. Kothny hatte auf das Postings des Rektors der TU Dresden, nicht zur Pegida zu gehen, eine Frau dagegengestellt, die von IS-Jihadisten geschächtet wurde und textlich angemerkt: „Er will nicht, und sie kann nicht demonstrieren“. Dies falle unter das Berichterstattungsprivileg über Vorgänge des Zeitgeschehens, so Heumann in seiner Berufungsbegründung. (Anlage 46)

Kothny empörte sich darüber, dass Staatsanwältin und Richterin krampfhaft versuchten, ihn in die Rechte Ecke zu stellen. Dazu bediente sich Trixi der Kunst des Weglassens. Hatte Kothny während der Verhandlung und in zwei seiner Bücher stets die unkontrollierte Zuwanderung kritisiert – dies sogar fett hervorgehoben – ließ die Richterin das unkontrolliert weg und begründete ihr Urteil, der Angeklagte sei gegen Zuwanderung. Ein Widerspruch par excellence, hatte doch Kothny zwei ausländische Jungs im Kindesalter die kontrollierte Zuwanderung per Adoption ermöglicht.

Für Heumann spielte dieses emotionale Argument nur eine untergeordnete Rolle, er stellte die satirische Collage unter den Schutzschirm der Kunstfreiheit und der Meinungsfreiheit. Ein Fakt, der in Trixis Urteilsbegründung nicht mal ansatzweise berücksichtigt worden war.
  
Die konträren Argumentation von Angeklagten und seinem Verteidiger zielten aber in dieselbe Richtung: „Freispruch für den Angeklagten.
 
Quelle: www.staatsanwalt-vs-kothny.de    Buch:                         Anlage 45
                                                           Berufungsbegründung: Anlage 46



Hinweis:

KOMMEN Sie am Mittwoch, den 23. Oktober 2019 (13.00 Uhr) zur öffentlichen Strafverhandlung beim Landgericht München I (= nächster Prozeßtermin); Adresse: 80335 München, Nymphenburgerstraße 16 (2. Stock, Saal A229). Anschließend ist eine Pressekonferenz geplant.
 
- Berichten Sie gfs. auf sozialen Medien und alternativen Blogs darüber. Erik Kothny legt als objektiver Journalist Wert darauf, dass auch die etablierte Presse, ihrem ehemaligen Kollegen beisteht.
 
- Da Kothny als mehrfach ausgezeichneter Journalist nichts zu verbergen hat, legt er seine gesamte Prozessakte offen, unter www.staatsanwalt-vs-kothny.de  

 
- Helfen Sie Herrn Kothny mit einer persönlichen Spende bei den Prozesskosten
 
Bankverbindung: RA Alexander Heumann (Anderkonto), Deutsche Bank Düsseldorf, IBAN: DE40 3007 0024 0488 314600 (Verwendungszweck: „Strafsache Kothny“)
 
und durch den Kauf eines seiner Bücher ( www.kothny-buecher.de )
 
Herzlichen Dank!

 
 
 
Nachdem Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Alexander Heumann schon den Rendsburger Schul- bzw. Moscheeschwänzer-Fall - viel beachtet von der internationalen Presse - bis vor das Bundesverfassungsgericht brachte (Az. 1 BvR 1070/19; Entscheidung steht noch aus!) übernimmt er auch diesen politisch brisanten Fall und wird ihn notfalls bis nach Karlsruhe – und gfs. auch nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bringen.
 
Erik Kothny ist zwar nach 25 Jahren Bundeswehr und 25 Jahren TV-Journalist in den Ruhestand eingetreten, aber zur Ruhe kommt er nicht. An seinem Schreibtisch in Banglamung / Thailand schreibt er jetzt Bücher. Hinter ihm die Porträts seiner Söhne.

Er hat sie als Kinder aus den Slums von Kanchanaburi adoptiert und ihnen Schule und Ausbildung in Deutschland gegeben.
Willi hier rechts im Bild hat in Deutschland Sport-Geschichte geschrieben. Er ist der bisherige einzige Deutsche, der bei Olympia im Säbelfechten / Einzel eine Medaille für Deutschland gewonnen hat. Somkhit (links im Bild) sprang als Coach ein, als der Trainer vor den Spielen an Krebs erkrankte.
Heute betreiben beide Fechtschulen in Thailand.
Die Familie Kothny hat gezeigt, wie Integration mit anschließender Re-Integration erfolgreich praktiziert wird.

1. Gemeinsame Pressemitteilung
von Erik Kothny und RA Alexander Heumann
13. Sept. 2019.
Darf der Bürger auf sozialen Medien unter Verweis auf den Völkermord an orientalischen Christen mit drastischen Bildern vor islamistischer Gewalt warnen?
Wer sollte es tun, wenn nicht der interessierte, demokratisch engagierte Bürger? Solange die institutionelle Presse islamistische Gewalt verharmlost und sich weigert, im Rahmen ihres „Berichterstatterprivilegs“ (§ 131 II StGB) ihren Job in einer der Intensität der Bedrohung angemessenen Weise zu erledigen?

Im Juli wurde der ehemalige deutsche Bundeswehrsoldat und spätere freie TV-Journalist Erik Kothny vom Amtsgericht München aufgrund einer mit satirischen Mitteln vor Gewalt warnenden Facebook-Collage wegen „Gewaltdarstellung“ (§ 131 StGB) zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Seine Grund- und Menschenrechte - besonders Meinungs- und Kunstfreiheit - wurden in diesem Urteil nicht mit einem Satz berücksichtigt. Obendrein legte die StA auch ihrerseits Berufung ein, um die Strafe verbösern zu lassen.

Was hat die Sache ins Rollen gebracht? Eine als „Bitte“ formulierte Strafanzeige des Rektors der Technischen Universität (TU) Dresden. Anlaß für die Facebook-Collage Kothnys war nämlich, dass der Rektor in amtlicher Eigenschaft vor „Pegida“ warnte - was Herr Kothny in seiner Collage kritisch aufgriff. Die TU übte im Weiteren Druck auf die Strafverfolgungsbehörden aus („Sachstandsanfragen“ etc.).

Seit dem Einmarsch der Sowjets in Afghanistan 1982 engagiert sich Erik Kothny - damals noch Major der Bundeswehr - als Autor und Journalist, ein objektives Bild vom Afghanistan-Krieg zu vermitteln. In seinem Buch „Bundeswehrmajor am Hindukusch“ widerlegte er das Märchen von russischen Spielzeugbomben und Giftgasangriffen ebenso wie das Image der hehren Freiheitskämpfer. Die Wahrheit verschaffte ihm Feinde auf beiden Seiten.
Seither setzt sich Kothny mit den Praktiken islamischer Staaten auseinander.

In seinem neuesten Buch „Genderfreies Plädoyer für ein sterbendes Volk“ (2019) schildert er, wie er durch schonungslose Offenlegung des militanten Islam und Aufzeigen dessen Verharmlosung ins Visier der Justiz geriet. Mittlerweile ist Herr Kothny 79 Jahre alt und Rentner. Durch eine Indiskretion der Ermittlungsbehörden musste er befürchten, ins Kreuzfeuer der Antifa zu geraten. Er wechselte den Wohnort nach Thailand, wo seine Adoptivsöhne leben. Dadurch verlor er die Krankenversicherung für sich und seine schwerkranke Ehefrau, die täglich medizinische Hilfe braucht. Durch den Prozess musste sich Kothny bis ins Jahr 2021 verschulden.

Herr Kothny ist nun auf Ihre patriotische Solidarität angewiesen und bittet alle, die gegen die Willkür des Linksstaats sind, um Unterstützung:

- TEILEN Sie diese Presseerklärung auf sozialen Medien (das kostet Sie nichts)

- KOMMEN Sie am Mittwoch, den 23. Oktober 2019 (13.00 Uhr) zur öffentlichen Strafverhandlung beim Landgericht München I (= nächster Prozeßtermin); Adresse: 80335 München, Nymphenburgerstraße 16 (2. Stock, Saal A229). Anschließend ist eine Pressekonferenz geplant.

- Berichten Sie gfs. auf sozialen Medien und alternativen Blogs darüber. Auch die etablierte Presse ist aufgefordert, ihrem ehemaligen Kollegen beizustehen. Die gesamte Prozessakte finden Sie unter www.staatsanwalt-vs-kothny.de
- Helfen Sie Herrn Kothny mit einer persönlichen Spende bei den Prozesskosten

Bankverbindung: RA Alexander Heumann (Anderkonto), Deutsche Bank Düsseldorf, IBAN: DE40 3007 0024 0488 314600 (Verwendungszweck: „Strafsache Kothny“)
und durch den Kauf eines seiner Bücher ( www.kothny-buecher.de )
Herzlichen Dank!

Nachdem Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Alexander Heumann schon den Rendsburger Schul- bzw. Moscheeschwänzer-Fall - viel beachtet von der internationalen Presse - bis vor das Bundesverfassungsgericht brachte (Az. 1 BvR 1070/19; Entscheidung steht noch aus!) übernimmt er auch diesen politisch brisanten Fall und wird ihn notfalls bis nach Karlsruhe – und gfs. auch nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bringen.
Wer mehr über meine Familie wissen will. braucht 30 Minuten für diesen Film

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Dann bitte kopieren Sie unteren Link und geben ihn direkt ein
https://vimeo.com/202494901
Ich habe die Zeit der FB-Sperre genutzt um ein Buch zu schreiben. "Plädoyer für ein sterbendes Volk" keine 50 Seiten, aber darin steht, warum die Staatsanwaltschaft mich vor den Kadi zerrte und mich als rechten Kriminellen einstuft, weil ich vor religiösen Gewalttaten warnte.

Gericht und Staatsanwaltschaft legen es darauf an, mich finanziell auszuhungern. Ich brauche Eure Unterstützung, will aber nicht betteln gehen. Wenn Sie mein neues Buch kaufen, schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe:
- Sie erfahren meine Beweggründe, warum ich vor dem militanten Islam warne und
- helfen mir, die Prozesskosten zu bezahlen.

Buch für 7,99 bestellen bei epubli:

oder gegen 1,-- downloaden unter www.kothny-buecher.de
Ich habe die Zeit der FB-Sperre genutzt um ein Buch zu schreiben. "Plädoyer für ein sterbendes Volk" keine 50 Seiten, aber darin steht, warum die Staatsanwaltschaft mich vor den Kadi zerrte und mich als rechten Kriminellen einstuft, weil ich vor religiösen Gewalttaten warnte.

Gericht und Staatsanwaltschaft legen es darauf an, mich finanziell auszuhungern. Ich brauche Eure Unterstützung, will aber nicht betteln gehen. Wenn Sie mein neues Buch kaufen, schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe:
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Das Buch kann direkt beim Verlag bestellt werden werden hier

oder aber download hier:
Beim Dowenloaden des Buches, bitte ich,  1,-- EURO zur Finanzierung des Prozesses zu überweisen auf
Erik Kothny
Sparkasse Koblenz
IBAN  DE02 5705 0120 0100 5518 03
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Recht mit Verbalsakrobatik ausgehebelt.

Münchner Gerichte hebeln das Recht mit Verbalakrobatik aus.

1.
Das Amtsgericht München hatte im August 2018 zwei Hausdurchsuchungen in der Wohnung von Erik Kothny vorgenommen. Richter Kugler vom Amtsgericht München hatte seinen Entschluss zur Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung am 8. August 2017 als „angemessen" beurteilt und mit der "Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachtes“ begründet.  (www.staatsanwalt-vs-kothny.de Anlage 7). Statt mit einer Unterschrift hebelte er das Grundgesetz mit einem Haken aus.

Die "Schwere der Tat" bestand darin, dass Erik Kothny zum Thema Islam dem naiv-gutmenschlichen Posting des Rektors der TU Dresden auf Facebook das Bild einer durch den IS geschächteten Christin entgegensetzte, um die Spannweite des Islam zu dokumentieren. (Anlage 3)
Für die zweite Istanz beantrage Erik Kothny einen Pflichtverteidiger. (Anlage 40)
Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass eine "schwere der Tat nicht vorliegt". (www.staatsanwalt-vs-kothny.de Anlage 41)

2.
Die zweite Rechtsbeugung bestand darin, dass der schriftlich formulierte Antrag vom 17.06.2019 auf Ladung des Zeugen Wiredech Kothny (www.staatsanwalt-vs-kothny.de Anlage 33) von der Richterin abgehnt wurde und von Pressesprecher, Klaus-Peter Jüngst, einer polnischen Rechercheagentur gegenüber als "Anregung" uminterpetiert wurde.
(www.staatsanwalt-vs-kothny.de. Pressemitteilung, Archiv "Pressesprecher des Amtsgerichts München nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau.")

3.
Die Phantasie des Pressesprechers trieb weitere Blüten. Er riss gegenüber des Polnischen Recherchedienstes die Ausführungen des Angeklagten so aus dem Kontext, dass der Bezug zu dem Posting des Rektors gar nicht mehr zu erkennen ist. Mit der unrichtige Behauptung, dem Angeklagten käme es darauf an, die Einwanderung zu stoppen, wird nur noch getopt durch die Unterstellung, daß für eine politische Diskussion .... weder Notwendigkeit noch Raum bestand.
Der Angeklagte legt Wert auf die Feststellung, dass er immer nur von "unkontrollierter Einwanderung" sprach und darüber sogar zwei Bücher geschrieben hat. Das erste Buch "Deutschland, es brennt" wurde als Beweismittelm abgelehnt. Dem Angeklagten kam es sehr wohl daruf an durch Posting der IS-geschächtigten Frau die Diskussion anzuregen - was ja auch auf der Homepage der Uni über meherere Seiten geschah, doch das Gericht liess alleine durch die kurze auf 1 1/2 Stunden angesetzte Verhandlungsdauer erst gar bkeinen Zweifel aufkomen, dass der Motivationssuche von Anfang an kein Raum eingeräumt wurde.

Man darf gespannt sein, wie das Verfahren in der nächsten Instanz am 23. Oktober vor dem Landgericht Münschen verläuft und ob auch hier versucht wird, den Angeklagten erneut durch Wortakrobatik der Justiz in die Rechte Ecke zu stellen.
Zwei neue Bücher sind online.

Beim Dowenloaden des Buches, bitte ich,  
1,-- EURO zur Finanzierung des Prozesses zu überweisen auf
Erik Kothny
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1. Plädoyer im Namen des Volkes.       Hier zum download
Dieses Plädoyer konnte so nicht gehalten werden, weil die Richterin die politische Aufarbeitung ablehnte.
(siehe Presseerklärung Amtsgericht im Archiv).

2. Schanduteil im Namen des Volkes    Hier zum download
Hier wird das Märchen von der unabhängigen Justiz erzählt. Eine Gute Nacht Geschichte, die man gelesen haben sollte,
Pressesprecher des Amtsgerichts München nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau.

Auf Anfrage einer polnischen Recherche-Agentur stellte Klaus-Peter Jüngst,
weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München, folgende zum Teil unwahre Behauptungen auf.
(Hervorhebung falscher Behauptungen  durch mich, mit anschliesender Richtigstellung)

Der Durchsuchungsbeschluss wurde aufgrund fraglicher Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (diesbezüglich wurde das Verfahren später von der Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt) und wegen der schließlich erstinstanzlich abgeurteilten Verbreitung von Gewaltdarstellungen erlassen und bezog sich auf entsprechende EDV Hard-Software, Speichermedien etc.

Die noch im Ermittlungsverfahren angebotene Einstellung gemäß § 153a StPO gegen Zahlung von 500 € an eine gemeinnützige Einrichtung war von Herrn K. nicht akzeptiert worden. Mit deren Annahme würde sich der jeweilige Beschuldigte mit dem staatsanwaltlichen Strafvorwurf einverstanden erklären. Der darauffolgende Strafbefehl verkürzt das Strafverfahren mitnichten sondern schaltet der stets nach Belieben des Angeschuldigten verlangbaren Hauptverhandlung ein zusätzliches Urteilsangebot voraus. Die von dem Angeklagten in der Sitzung verlangte folgenlose Einstellung gemäß § 153 StPO wäre ein Minus zu der im Vorfeld angebotenen Einstellung nach § 153a StPO  gewesen und hätte zudem eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorausgesetzt, die explizit von ihr verweigert wurde.

Der Angeklagte hatte selbst eingeräumt, dass er die Bilder eingestellt hatte, um die Pegida zu unterstützen. Mit Hochladen der Bilder hat er diese für eine unbegrenzte Öffentlichkeit im deutschsprachigen Raum zugänglich gemacht. Die hat der Zeuge H. berichtet.

Zur Motivation eruierte die Richterin: Er habe Islamkritik üben wollen. Er hatte in seiner schriftlich übergebenen Einlassung Ausführungen dazu gemacht, welche Motivation zugrunde liegt und dies mündlich nochmals ausgeführt. Pegida habe eine Existenzberechtigung und es müsse der Bevölkerung vor Augen geführt werden, dass der Islam nicht verharmlost werden dürfe und man müsse die Einwanderung daher stoppen. Für eine ausführlichere politische Diskussion bestand im Rahmen des Strafverfahrens weder Notwendigkeit noch Raum.

Der Angeklagte hatte lediglich angeregt seinen Sohn als Zeugen zu hören und nicht sagen können, zu welchem Beweisthema. Es kam vage die Äußerung, dass der Sohn mitteilen könne, dass er nicht rechter Gesinnung sei. Dies stellte Herr K. in den Kontext mit den fraglichen Hakenkreuzen, die aber nicht Gegenstand der Anklage waren. Daher wurde der Anregung, den Sohn als Zeugen zu vernehmen, nicht nachgegangen. Herrn K., wurde erklärt, dass es nicht um den Vorwurf wegen fraglicher  Hakenkreuze geht und auch nicht darum, welcher politischen Gesinnung er zuneigt. Zudem wurde er in Ermangelung rechtlichen Beistands darüber aufgeklärt, dass ein Beweisantrag konkret formuliert werden müsse und es sich derzeit prozessual nur um eine Beweisanregung handle. Er lehnte es daraufhin ab, einen Antrag zu formulieren.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Jüngst
weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München
Pressesprecher
Pacellistraße 5
80315 München
Tel.  089 / 5597- 3281
Fax. 089 / 5597-1700

Dazu folgende Stellungnahme von mir:

1.
Die noch im Ermittlungsverfahren angebotene Einstellung wurde auch deshalb abgelehnt, weil ich einen Widerspruch darin sah, dass einerseits die Hausdurchsuchung durch die "Schwere der Tat" begründet wurde. Als sich dann 2 dieser Durchsuchungen als Schuss in den Ofen herausstellten, wurde das Angebot gemacht, gegen 500,-- € das Verfahren einzustellen.
Ich hielt dies ganz einfach für eine Möglichkeit der Staatsanwaltschaft, sich still, heimlich und elegant dieses nicht der Verhältnismäßigkeit entsprechenden Vorganges zu entledigen.

2.
Dass die "Zustimmung der Staatsanwaltschaft (bei meinem Antrag auf Einstellung) explizit verweigert wurde", ist schlichtweg falsch, denn die Staatsanwaltschaft hat sich hierzu überhaupt nicht geäußert, sondern die Richterin hat, ohne auf meinen Antrag einzugehen, das Verfahren einfach fortgesetzt.

3.
"Der Angeklagte hatte selbst eingeräumt, dass er die Bilder eingestellt hatte, um die Pegida zu unterstützen."
Dies ist eine Unterstellung. Ich habe nie eingeräumt, die Pegida zu unterstützen. Die Pegida wurde durch das Bild des Rektors ins Spiel gebracht.
Mein Posting sagte vielmehr aus, dass es dem Rektor freistehe, zu Pegida zu gehen , das Mädchen im IS dagegen nicht diesen freien Willen hat. Ich habe noch nicht einmal den Rektor für sein Verhalten kritisiert, im Gegenteil, ich habe bestätigt, dass es den freien Willen hat. Eine Wertung der Pegida ist damit nicht abzuleiten.

4.
Durch das "Hochladen der Bilder hat er diese für eine unbegrenzte Öffentlichkeit im deutschsprachigen Raum zugänglich gemacht. Dies hat der Zeuge H. berichtet.
Mit dem Hochladen der Bilder bin ich einer von 25.000.000.000 Einträgen bei Google. Dass ich das Bild mit meinem Posting einer "unbegrenzten Öffentlichkeit im deutschsprachigen Raum zugänglich gemacht" habe, ist da wohl ein absurdes juristisches Konstrukt.
Dies hat auch der Polizist H. vormals M. nicht bestätigt. Er hat die Häufigkeit der Einträge nicht einmal untersucht und schon gar keinen Beweis dafür erbracht.

5
Die Behauptung, ich habe Islamkritik über wollen, ist falsch. Durch dieses Bild, wollte ich die Bandbreite des Islam aufzeigen, die sich da erstereckt zwischen der Verharmlosung des Rektors und dem Schächten von Menschen.

6
"man müsse die Einwanderung daher stoppen", ist eine Unterstellung, die ich nie geäußert habe. In allen meinen Ausführungen habe ich deutlich gemacht, dass ich gegen die UNKONTROLLIERTE Einwanderung bin. Wie sollte ich auch gegen "Einwanderung" sein, wenn ich selbst zwei Kindern aus den Slums von Kanchanaburi eine legale "Einwanderung durch Adoption" ermöglichte.

7
Für "ausführlichere politische Diskussion bestand im Rahmen des Strafverfahrens weder Notwendigkeit noch Raum. Genau das zeugt von der Voreingenommenheit der Richterin. Bei jedem Eierdieb wird die Schwere Kindheit als Milderungsgrund erforscht, aber da wo unzweifelhaft eine politischer Hintergrund besteht, wird die Erläuterung des politischen Hintergrunds bestritten und abgewürgt. Damit verstößt die Richterin gegen ihre Neutralitätspflicht, die schon bei der Planung des Prozesses außer Acht gelassen wurde, weil die Verhandlungsdauer mit nur 1 1/2 Stunden tatsächlich keinen Raum für die politische Erläuterung ließ. Schon der Polizist lehnte es ab, mein Buch "Deutschland, es brennt" als Beweiserhebungsantrag anzuerkennen, obwohl ich darauf hinwies, dass darin die Begründung meines Handeln zu finden ist. (Anlage 8)

8
"Der Angeklagte hatte lediglich angeregt, seinen Sohn als Zeugen zu hören und nicht sagen können, zu welchem Beweisthema. Es kam vage die Äußerung, dass der Sohn mitteilen könne, dass er nicht rechter Gesinnung sei." In meinem Antwortschreiben auf meine Ladung vom 17.06.2019 habe ich die Ladung meines Sohnes als Zeugen b e a n t r a g t und nicht "angeregt" und dies wie folgt begründet: "Herr Wiradech Kothny kann insbesondere Auskunft geben über mein Verhalten gegenüber Moslems im täglichen Leben, mein Verhalten gegenüber Zigeunern und gegenüber Personen mit totalitären Ansichten äußern." Die Richterin hat es wohl versäumt, diesen Antrag vor der Verhandlung zu lesen. (Anlage 33) Durch eine Panne war das Einschreiben in der Servicestelle der Post verschwunden, wurde von mir aber bei der Poststelle des AG am 19.Juli 2019 persönlich eingereicht und befand sich somit VOR Prozessbeginn in der Akte.
Es kam, wie es kommen musste:

kaum war mein Beitrag "Gedanken zum Opferfest" auf Facebook gepostet, kam die Sperre,
Begründung: Hassrede.
Mein Widerspruch:  "Jedes Wort und jeder Satz ist im Artikel durch Quellen belegt. Es bin nicht ich, der Tiere schächtet, sondern es ist eine Gruppe, die meint, im Namen Gottes Tiere quälen zu müssen.  Mit ihrer Sperre fördern sie die Tierquälerei und machen sich selbst schuldig".
Dieser Hinweis wurde erst gar nicht angenommen.
Da ich diesen Post auf mehreren Webseiten teilte, wurde ich gleich 3 x gesperrt.
-   3 Tage
-   7 Tage
- 30 Tage
Das ist so, als würde man für eine Tat von 3 verschgiedenen Amtsgerichten verurteilt werden.
Dies ist nur möglich in einem System des Unrechts
Gedanken zum Opferfest
11. 08. 2019 Erik Kothny

„Die Gewalttätigkeiten erfolgen unter Zufügung besonderer Qualen. Sie lassen zudem eine brutale , unbarmherzige Haltung der Personen erkennen, die die Handlungen durchführen, und sind Ausdruck einer menschenverachtenden und rücksichtslosen Gesinnung.“
  
Mit diesen drastischen Worten formulierte der Staatsanwalt München (Az.: 845 CS 112 Js 157749/17) einen Post von mir, der eine durch den IS geschächtete Frau zeigt. Mit diesem (zugegebenermaßen) brutalen Bild konterte ich vor 4 Jahren ein Foto des Rektors der TU Dresden. Es zeigte den Akademiker mit einem Pappkarton auf dem zu lesen war: „Ich bin Rektor der TU Dresden und einer von 500.000 Dresdner, der nicht zur Pegida geht.“
 
Pegida steht für „Patrioten Europas gegen die Islamisierung des Abendlandes“.
 
Auf „Bitten“ des Rektors wurde die Staatsanwaltschaft aktiv:
 
Das Polizeikommissariat 44 (Rechts-politische Kriminalität) ermittelte
Ein Untersuchungsrichter bescheinigte die „Schwere der Tat“.
Zwei Hausdurchsuchungen waren ein Schuss in den Ofen.
Der Staatsanwalt bot an, das Ganze gegen Zahlung von 500,-- Euro einzustellen.
Ich lehnte ab.
Es folgte ein Strafbefehl der Amtsgerichtes über 600,--€
Ebenfalls abgelehnt.
Das Amtsgericht urteilte schließlich: 900,--€
Das war vor drei Wochen. Die Berufung läuft noch.
 
Jetzt lese ich in der WELT vom 10.08.2019, dass Niedersachsen zum islamischen Opferfest eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten von 200 Schafen erteilt hat. Auch Jouwatch brachte diese dpa-Meldung.
 
Wie brutal ist das denn?
Empfinden Schafe anders als Menschen?
Haben sie weniger Schmerzen?
Lassen die Schlächter keine unbarmherzige und brutale Haltung erkennen?

Dabei sind diese Tiere, wenn man der Logik deutschen Imam Husamuddin Meyer bei Maybritt vom 22. Januar 2015 folgt, sogar höherwertig als ungläubige Menschen.

Meyer sagte:
„Tiere können nicht an Gott glauben, weil sie nur ihren Instinkten folgen. Der Mensch aber hat die Gabe, an Gott zu glauben. Wenn er aber diese Gabe nicht einsetzt und nicht glaubt, gibt er sich nur seinen Instinkten hin und ist somit weniger Wert, als die Tiere.“
 
Wenn man dieser Logik weiter folgt, muss man sich nun fragen, wo bleiben Aufschrei und Anzeige des Rektors Hans Müller-Steinhagen?
Wo bleiben die Ermittlungen von K44 „politisch motivierte Kriminalität (rechts),
wo bleiben die Ermittlungen von Staatsanwalt Florian Weinzierl?
Wo bleibt die Richterin von Liel, die dies verurteilt?
 
Des Rätsels Lösung dürfte darin liegen, dass es Moslems sind, die diese barbarische Schlachtungen zum Wohlgefallen Allahs durchführen. Gemäßigte Moslems an den Tieren, Fundamentalistische an Menschen. Und ich mich erdreiste diese, vom Staatsanwalt als brutal bezeichneten Handlungen, zu zeigen und beim Namen zu nennen.
Wer, bitte, ist hier kriminell?
Erik Kothny in eigener Sache

Als ich am 19. Juli 2019 mit Thai Airways Flugnummer TG 924 von Bangkok kommend auf den Franz-Josef-Airport in München gelandet war, sprang mir nach der Gepäckausgabe aus einem Kiosk die Schlagzeile in der Süddeutschen Zeitung von Frau von der Leyen ins Auge: „Keiner ist perfekt“, und darunter bat Europas künftige Kommissionspräsidentin um „Verständnis für Mittel- und Osteuropa und deren rechtsstaatliche Defizite.“

Na, dann konnte ja bei meiner Verhandlung vor dem Amtsgericht München am 22. Juli nichts mehr schiefgehen. Dort war ich angeklagt wegen „Gewaltverherrlichung“ oder „Verharmlosung“ oder „die Menschenwürde verletzende Darstellung.“ Was von den dreien zutreffend war, konnte sich die Staatsanwältin offensichtlich nicht festlegen, deshalb kupferte sie einfach § 131 Abs 1 Nr 1 a) des Strafgesetzbuches in „copy & past“ Manier ab.

Was war geschehen?
Der Rektor der TU Dresden hatte am 15.10.2015 auf Facebook ein Bild von sich mit einem Pappkarton gepostet, auf dem stand:
Ich bin Rektor der TU Dresden
und einer von mehr als
500.000 Dresdner
der nicht zur Pegida geht.
 
Da Pegida ein eingetragener Verein ist, der sich politisch und demokratisch gegen eine Islamisierung des Abendlandes ausspricht, fand ich es ungeheuerlich, dass sich ein Amtsträger ungeachtet des Gebotes der Zurückhaltung einseitig dagegen in der Öffentlichkeit positioniert. Ich postete daher neben sein Bild die fundamentalistische Seite des Islam, ein Bild, auf dem eine Christin von IS-Schergen geschächtet wird. Im Einkopierten Text machte ich die Aussage der Collage deutlich: „Er will nicht, und sie kann nicht demonstrieren.“
 
Da das Münchner Amtsgericht in der Vergangenheit Schlagzeilen wegen seiner Unzulänglichkeiten gemacht hatte, suchte ich vor der Verhandlung die Geschäftsstelle auf und wollte abseits des Prozesses einige Dinge klären, die der Richterin in der Öffentlichkeit vielleicht peinlich sein könnte.
 
Gemäß einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 17.09.2015 hatten Richter schon in der Vergangenheit offenbar ohne gültigen Geschäftsverteilungsplan und damit ohne Rechtsgrundlage gearbeitet. Und auch Horst Seehofer stellte am 09.02.2016 in der Passauer Neuen Presse fest: "Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung. Es ist eine Herrschaft des Unrechts."
Sollte sich das auch auf die Rechtsprechung beziehen?
 
Also galt es für mich die Legitimität der Richterin zu überprüfen.
Den Geschäftsverteilungsplan wollte ich sehen, die Bestallung und den Dienstausweis der Richterin.
Da mir die Einsicht in diese Dokumente auf der Geschäftsstelle verwehrt wurden, forderte ich vor der Verhandlung erneut die Einsichtnahme.
 
Die Richterin von Liel (Vorname unbekannt) lehnte ab und zwang mich unter Androhung einer Ordnungsstrafe auf der Anklagebank Platz zu nehmen: „Hier können sie auch besser hören“, stellte sie zutreffend meine Schwerhörigkeit fest, ohne im Laufe des Prozesses auf meine Hör-Behinderung gemäß Artikel 3 (3) Rücksicht zu nehmen.
 
Die Staatsanwältin verlas ihre Anklage. Sie war identisch mit dem zuvor ergangenen Strafbefehl. Um die Sache abzukürzen, stellte ich einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld. Den Antrag begründete ich unter anderem damit, dass die Strafverfolgung politische Gründe hat. Das Dezernat KK 44 hatte wegen „politisch motivierter Straftaten (rechts)“ grundgesetzwidrig gegen mich ermittelt. Nach Artikel 3 (3) des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt werden und: Facebook hatte die Collage mit Rektor und geschächteter Frau nach anfänglicher Sperre mit der Begründung wieder freigegeben, dass sie nicht gegen die Gemeinschaftsstands verstießen.
 
Richterin von Liel aber ging nicht etwa auf meinen Antrag ein, sondern setzte die Verhandlung unbeirrt fort. Als ich sie mehrfach unterbrach und nach einer Entscheidung verlangte, motzte mich die junge Richterin an, ich hätte kein Benehmen. Außerdem könne sie das Verfahren nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen. Diese habe abgelehnt. Woher sie dies wusste, weiß ich wiederum nicht, weil die Staatsanwaltschaft dazu gar nicht gesagt hatte. Nonverbale Kommunikation?
 
Auf den Prozess selbst will ich hier nicht eingehen, außer, dass die Richterin die Anhörung meines Zeugen verweigerte, obwohl ein Antrag meinerseits, wenn auch spät, in die Akten Eingang gefunden hatte.
 
Schließlich das Urteil: 30 Tagessätze á 30,-- Euro – eine Steigerung um 30 % zum Strafbefehl trotz meiner angespannten finanziellen Lage und dass alleine die Anfahrt von Bangkok mit 2 x 1.000 Euro schon mehr als doppelt so hoch waren, wie die Strafe. Zudem hatte mir die Krankenkasse nach meiner Flucht vor der Antifa nach Thailand gekündigt.
 
Trotz meiner Schwerhörigkeit glaube ich, als Begründung für die Erhöhung der Strafe vernommen zu haben, ich hätte keine Einsicht gezeigt.
Das ist richtig: Ich habe in meinem Posting, der einen Sicht des Rektors nicht zur Pegida zu gehen, eine weitere Sicht der Dinge hinzugefügt.
 
Und dann kam zu dem ganzen Prozedere noch eine Besonderheit hinzu, mich in der  Verteidigung massiv zu behindern. Obwohl dem Staatsanwalt alle meine Kontakte bekannt waren, musste der Schriftverkehr zwangsweise über einen Zustellungsbeauftragten geführt werde. Dieser Zustellungsbeauftragte aber war weder telefonisch noch über E-Mail erreichbar. Er sitzt, wie ich später feststellte, am Amtsgericht selbst, ist dort aber weder am Empfang noch an der Poststelle bekannt. Auch auf den Türschildern seiner vier in der Ladung erwähnten Dienstzimmer ist sein Name nicht zu finden.
 
Der Trick der Staatsanwaltschaft: Sie schicken ihre Schreiben direkt an den Zustellungsbeauftragten. Gehen sie dort ein, beginnen gesetzte Fristen zu laufen unabhängig davon, ob ich informiert bin oder nicht. In der Praxis bedeutet das, dass zum Beispiel die Frist zu einem Widerspruch schon abgelaufen ist, ehe das Schreiben bei mir in Thailand ankommt.
 
Für die Erschleichung der Unterschrift wurde viel kriminelle Energie aufgewendet:
 
1.    Am Ende des Schriftstückes wird eine Quittung mit den Worten verlangt: „Eine Durchschrift dieser Niederschrift wurde mir ausgehändigt.“
 
Ich unterschrieb natürlich. Erst bei der Vorbereitung des Prozesses entdeckte ich das Wesentliche. Es war eine Vollmacht
 
2.    Unter der Unterschriftzeile steht kleingedruckt:

       --------------------------------------
          „Unterschrift des Vollmachtgebers“
(Jawoll, so klein) und dabei hatte ich nie eine  Vollmacht erteilt.
Dass der ganze Vorgang dann auch noch ohne Datum versehen war, erinnert an die Sendung vergangener Tage „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“. (Anlage)
 
Da fällt mir dann nur noch der Spruch von Frau von der Leyen in der Süddeutschen Zeitung ein, und ich bin froh, dass wir in Deutschland keine rechtsstaatlichen Defizite haben, wie etwa in Polen, Tschechien oder Ungarn.
Noch 20 Tage
 
Mitteilung an die Presse
 
Der eine wetzt, der andere schleift. Ich drohe zwischen den Mühlsteinen von Facebook und Justiz aufgerieben zu werden.

Am 22. Juli 2019 soll ich mich vor dem Amtsgericht München wegen „Gewaltverherrlichung“ verantworten. Ich hatte auf einen FB-Post des Chefs der TU Dresden mit einem Gegenpost geantwortet. Das missfiel  dem Herrn Rektor Dr. Ing. habil DEng/Auckland, Hans Müller-Steinhagen. Nachdem er mit einem Löschantrag bei facebook abgeblitzt war, denunzierte er mich bei der Staatsanwaltschaft. Nach knapp 4 Jahren werde ich jetzt vor den Kadi gezerrt, reise wegen eines FB-Bildes von meinem Wohnsitz in Thailand zur Verhandlung an die Isar.

Da ich nicht wollte, dass meine „Sache“ (O-Ton Staatsanwalt) in einem Hinterzimmer an der Nymphenburger Straße 16 zwischen StA und Richter  durchgemauschelt wird, startete ich, eine Beobachter-Kampagne auf facebook,
  
Die Rechnung hatte ich ohne Wirt gemacht.
 
Rechtzeitig, 22 Tage vor der Verhandlung sprangen die FB-Löschtrupps dem Staatsanwalt zur Seite, stoppten meine Aktion durch eine 30-Tage-Sperre. Mir wurde vorgeworfen, eine drei Jahre alte Maas-Karikatur, entspräche nicht den Gemeinschaftsstandards. Das pikante: Dieselbe Satire war schon einmal gesperrt aber auf meinen Widerspruch hin wieder freigegeben worden. Auch die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich diese Satire wegen Verwendung nationalsozialistischer Symbole als strafbare Handlung im Visier. Die Fotomontage wurde dann aber doch nicht in die Anklageerhebung aufgenommen. Jetzt gräbt sie facebook die Leiche wieder aus.
  
Gegen die jetzige FB-Sperre anzugehen ist müßig, da eine solche Prozedur auch mit Anwalt nicht vor dem Gerichtstermin zu klären wäre. Meine Absicht, Leute als Prozessbeobachter zu gewinnen, ist damit im Sinne der StA durchkreuzt.
 
Spielt da jemand zusammen? Der eine wetzt, der andere schleift? Hätte Frank-Walter Steinmeier nicht etwas dagegen, wären jetzt Verschwörungstheoretiker gefragt.
  
Nun darf ich als ehemaliger Journalist und Kämpfer für die Meinungsfreiheit, die Presse bitten, diesen Fall aufzugreifen und für die Öffentlichkeit aufzuarbeiten. Sinnigerweise zu einem Zeitpunkt, wo bereits im Bundestag ein Hammelsprung mit ideologisierter Mathematik abserviert wurde und in die Geschichte einging als Roth´sche Gleichung: 100 > (709:2). Das ist die weiterentwickelte mathematische Formel der Orwell´schen Rechnung 2+2=5.

Alle Anzeichen sprechen dafür, dass auch die Justiz meinen Fall ideologisiert. Sind Sie als neutraler Beobachter dabei?

Denn sie wissen nicht,
was sie tun.

Das Bild wurde von Facebook bereits 2 mal zuvor gesperrt, aber nach Protest wieder freigegeben.

Eine dritte Sperrung erfolgt jetzt, drei Jahre nach dem ersten Post noch einmal, und zwar drei Wochen vor dem Termin vor dem Münchner Amtgericht. Damit sollte eine Mobilisierung von Sympatisanten für den Prozess über Facebook unterbunden werden.

Zufall oder abgekartetes Spiel zwischen Facebook-Löschteams, Staatsanwaltschaft und Gericht?
Suchen Sie es sich aus.

Siehe Anlage 27

Obiges Bild bitte nicht aud facebook teilen, Sperrgefahr.
Noch 23 Tage
    
 Ein unglaublicher Vorgang in der Justizgeschichte.
 Der Rektor der TU Dresden postet ein Bild von sich. mit einem Pappkarton in der Hand:
 Ich bin Rektor der TU Dresden
 Und einer von mehr als
 500.000 Dresdner
 der nicht zur Pegida geht.
 Der Autor, Erik Kothny,  ehemalige Bundeswehrmajor und TV-Journalist,
setzt das Bild einer geschächteten Frau dagegen und postet.
 Er will nicht und sie kann nicht demonstrieren.
 
 
Dann geht es vier Jahre lang „Schlag auf Schlag“.
 -       „Bitte des Rektors“ an den Staatsanwalt, das Bild zu überprüfen.
 -       Die Justiz: „Rechts-politische Kriminalität“.
 -       Hausdurchsuchung 1 – Schlag ins Wasser.
 -       Hausdurchsuchung 2 – Schuss in den Ofen.
 -       Angebot des Staatsanwalts, das Ganze gegen Zahlung von
        500,-- Euro einzustellen.
 -       Durch Autor abgelehnt.
 -       Strafbefehl der Amtsgerichtes über 600,--€
 -       Durch Autor abgelehnt.
 -       am 22. Juli 2019 um 09:00 Uhr Prozess vor dem Münchner Amtsgericht
        Sitzungssaal 210, Nymphenburger Straße 16
 
 Auszug aus dem Buch:
 „Plädoyer für ein sterbendes Volk.“
 Buch erscheint unmittelbar nach dem Prozess.
München 17. April 2019
Amtsgericht erlässt Strafbefehl gegen Erik Kothny wegen "Gewaltverherrlichung"

Sie Staatsanwaltschaft München legt mir folgenden Sachverhalt zur Last
(verkürzt wiedergegeben)

Auf das Posting des Rektors der TU Dresden, nicht zur Pegida zu gehen, habe ich mit dem Gegenposting der Schächtung einer Frau durch den IS mit den Worten gekontert
"Er will nicht, und sie kann nicht demonstrieren." (Bild rechts)

Meine Darstellung stelle eine "Gewaltverherrlichung oder Verharmlosung" dar und verstosse gegen § 131 Abs 1 a) StGB

Gegen mich wurde eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen *) á 30,-- EUR festgesetzt.
Die Geldstrafe betrage somit 600,00 EUR.

Ausserdem habe ich die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen zu tragen.

Beginn Einspruchsfrist:        09. 05. 2019 (Eingang des Briefes bei mir)
Ende der Einspruchsgfrist:    22. 05. 2019

Wortlaut des Strafbefehls (ANLAGE 28)

*) in einer älteren Version war fälschlicherweise von 10 Tagessätzen die Rede
Ein Bier mit dem Staatsanwalt?

Es kam, wie es kommen musste: Als ich am 4. April 2019 in Terminal 1 des Münchener Flughafens Franz Josef Strauss, die automaitische Passkontrolle passieren wollte, gab es stillen Alarm. Ich wurde an einen Bundespolizisten zur weiteren Kontrolle verwiesen.
Er erzählte mir, dass ich in der Fahndungsliste stehe und vor meiner Einreise ein paar Formailtäten zu erfüllen seien.
Mir wurde eine Art "Bewährungshelfer" zugewiesen, über den die Staatsanwaltschaft bei Bedarf mit mir in Kontakt treten kann. (Anlage 25 Die handschriftlichen Notizen in schwarzer Farbe, wurden von mir in Ermangelung eines Blatt Papiers angefertigt und gehören nicht zum Dokument)

Das mysteriöse daran, die aufgeführte Dame war weder telefonisch noch über das Internet zu erreichen. Ich fragte mich, was der ganze Zinober soll.

Positiv habe ich allerdings vermerkt, dass Polizeimeister K. sehr nett und zuvorkommen war und mir den Rat erteilte, mich mit der Staatsanwaltaschaft in Verbindung zu setzen, um Komplikationen bei der Ausreise zu vermeiden.

Das tat ich denn auch sofort nach meiner Ankunft.
Die Irrwege beim Amtsgericht, erinnerten mich an die Geschichte von Buchbinder Wanninger, doch nach zwei Tagen hatte ich einen Mitarbeiter der Staatsawnaltschaft an der Strippe.

Ich gab das Aktenzeichen des Vorgangs durch: "112 Js 57749/17"
Antwort:
"Dieses Aktenzeichen führen wir nicht. Da fehlt eine Ziffer"
"Hilft Ihnen mein Name weiter?"
"Ja"
"Also, Vorname E R I K "
Ehe ich den Nachname sagen konnte, kam die Antwort: "KOTHNY?"
Ich war erstaunt: "Bin ich bei der Staatsanwaltschaft schon soo bekannt?"
"Nein, aber ich habe Ihre Akte gerade in der Hand und habe Sie aus der Fahndungslinie herausgenommen."

Meine Verwunderung war groß.
"Darf ich fragen, wer Sie sind?"
"Mein Name ist Weinzierl."

Jetzt hätte es mich beinahe auf den Arsch gehauen.
Da hatte ich doch ausgerechnet den Staatsanwalt an der Strippe, mit dem ich mich seit Monaten bis aufs Blut duellierte.
Der Stimme nach zu urteilen, ein junger zuvorkommer Herr, der halt auch nur seine Pflicht tut und in amtlichen Schreiben die Freundlichkeit hintanstellt - was ich ja auch tue....
Wir wechselten ein paar freundliche Worte. Er erklärte mir den Sinn seiner Massnahme, mich auf die Fahndungsliste zu setzen. Er gäbe mit Thailand kein Abkommen, mir Gerichtsdokumente zukommen zu lassen und das Auswärtige Amt sei dafür nicht zuständig.

Seis drum.

Zum Schluss gab er mir noch einen wichtigen Hinweis:
"Sollten Sie wider Erwarten noch in irgendeiner Fahndungsliste auftauchen, die Polizei ist nicht befugt, Sie festzuhalten, solange kein richterlicher Haftbefehl vorliegt."
Na, das war doch schon einmal was. Meiner Ausreise am 23. April 2019 stand also nichts im Weg.

Meine Erkenntnis aus dem kurzen Dialog: Auch hinter der Fassade eines Staatsanwalts steckt ein Mensch.
Und würde das Verfahren nicht, trotz Verjährung, immer noch laufen, ich hätte Herrn Weinzierl glatt zu einem Bier eingeladen.

Aber so geht der juristische Streit "Staatsanwalt vs. Kothny" in die nächste Runde.
Entweder facebook oder ich.

Banglamung, 6. Mai 2019

Heute beantragte ich beim Amtsgericht München, entweder die Löschung des FB-Eintrages von vor 3 Jahren per einstweiliger Verfügung aufzuhebn oder ein Verfahren gegen mich zu eröffnen.

Ich komme mir vor, wie gefangen in einem Netz von Nazi-Jägern.
Regierungstreue "Bürger" beschimpfen mich auf Facebook als Nazi oder Kinderschänder. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verlaufen im Nirwana.

Der Rektor der TU Dresden "bittet" die Staatsanwaltschaft Dresden, meinen Gegenpost zu seinem Anti-Pegida-Foto zu "überprüfen". Die Staatsanwaltschaft Dresden erfindet als Tatort die Stadt München, die wiederum eine Hausdurchsuchung via Gerichtsbeschluß veranlasst. (Die Postings erfolgten allesamt von Thailand aus).

Einer der Vorwürfe, meine Satire "Maas beim Psychiater" Anlage sei wegen Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole strafbar.

Den Kuhhandel, das Verfahren gegen Bezahlen von 500,-- EURO einzustellen, lehne ich ab.
Der Staatsanwalt München lässt mich in die Fahndungsliste eintragen, weil er angeblich meinen Wohnort nicht kennt. Später streicht er mich aus der Fahndungsliste.

Kurze Atempause

Jetzt kommt facebook ins Spiel: 3 Jahre nach Erscheinen der Maas-Satire, sperrt mich facebook wegen "Verstosses gegen die Gemeinschaftsstandarts." 10 Tage lang habe ich täglich 10 Widersprüche eingelegt, da sie nicht bearbeitet werden konnten - schliesslich sogar mit dem Hinweis, ich hätte zu oft, Widerspruch eingelegt.

Ich konsultiere einen Anwalt.
Dessen Antwort: Da ich im Ausland wohne, seien Deutsche Gerichte für mich nicht zuständig.

Jetzt will ich endlich Klarheit und beantragte beim Amtsgericht München:
1. Die Aufhebung der Sperre durch facebook per Einstweiliger Verfügung oder
2. Eröffnung eines Verfahrens gegen mich.

Hinweis: Wenn es zu einem Verfahren kommt, werde ich notfalls sogar zu Fuß von Bangkok nach München gehen.

Unrecht, wie es von Heiko Maas initiiert, von 50 Abgeordneten beschlossen
und von der Justiz toleriert oder gar gefördert wird.
Noch 21 Tage
 bis zum Prozess am 22. Juli 2019 um 09:00 Uhr
 vor dem Münchner Amtsgericht
 Sitzungssaal 210, Nymphenburger Straße 16

Nein sowas. Was es doch für Zufälle gibt.
 
Da versuche ich, über facebook Gleichgesinnte zu mobilisieren, mir beim Prozess in München zur Seite zu stehen, vermeide beim Posting jede provokante Äußerung; muss mir auf die Finger beißen, um nicht doch eine spitze Bemerkung in die Tasten zu hauen.
Und plötzlich bin ich gesperrt.
Da hat doch Facebook eine mehr als 3 Jahre alte Satire ausgegraben, der angeblich nicht den Gemeinschaftsstandards entspricht. Ausgerechnet eine Satire, die „Maas beim Psychiater zeigt. Maas, der mit nur 10 anstatt der vorgeschriebenen 50 Prozent der Abgeordneten das Netzwerkdurchsuchungsgesetz durchgepeitscht hatte.
Das pikante daran: Das Bild war schon zwei mal zuvor gesperrt worden, auf Widerspruch aber immer wieder freigegeben worden. Ein Schelm, wer bei der 3. Sperrung Böses dabei denkt.
 
Dabei ist meine Satire gleich zweimal durch das Grundgesetz abgedeckt.
 
Artikel 5. (1)
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“
 
Artikel  5. (3)
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
 
Jeder, der bei FB schon einmal gesperrt war, weiß, dass dort die Gemeinschaftsstandards über dem Grundgesetz stehen.

Sollte ich einen  Rechtsanwalt einschalten?
Nein.
Bis zu einer gerichtlichen Klärung, ist mein Prozess am Münchner Amtsgericht gelaufen; die Rechnung der Gegenseite also aufgegangen, eine Mobilisierung von Sympathisanten zu verhindern.
Deshalb meine Bitte an Sie:
Teilen Sie meine täglichen Einträge hier und verbreiten Sie sie im Netz.
Es geht nicht um mich allein, ich stehe für alle die Bürger vor Gericht, die für die Meinungsfreiheit kämpfen.                     Ich brauche Eure Solidarität.

Ladung zur Hauptverhandlung

16.06.2019
Die Ladung zur Hauptverhandlung vor dem Münchner Amtsgericht vom 27.05.2019 ist heute bei mir eingegangen. Das persönliche Erscheinen wurde angeordnet.
Termin:   Montag, 22.07.2019
Uhrzeit:  09:00
Ort:        Amtgericht München, Nymphenburger Straße 16   
          Sitzunhgssaal A 210, 2. Stock.

Dringende Bitte:
Da persönliches Erscheinen angeordnet wurde, muss ich von Bangkok nach München.
Aufgrund meiner finanziellen Situation ist es mir nicht möglich nach München zu fliegen.
Sollte mir das Amtsgericht keinen Regierungsflieger bereistellen, werde ich den Landweg von Thailand über Laos, China, Mongolei, Russland, Ukraine, Ungarn, Österreich nach Deutschland einschlagen.

Aufgrund meines fortgeschrittenen Alters von 79 Jahren traue ich mir das aber nicht alleine zu. Ausserdem ist es alter militärischer Grundsatz, derartige Unternehmungen mindestens zu zweit zu bestreiten.
Ich suche daher einen Partner, der mich begleitet.
Gerne und vorzugsweise auch einen Journalisten.
Allerdings muss derjenige für die ihm entstehenden Kosten selbst aufkommen und die Visaangelegenheiten in eigener Zuständigkeit regeln.

Für die Reise habe ich, je nach sich bietender Fortbewegungsmöglichkeit, 1 - 2 Jahre veranschlagt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 13.000 km gegen den Mainstream 1. Vorbereitung

Antwort auf die Ladung ( Anlage 33)


Einspruch gegen Strafbefehl (Anlage 29)

Der Strafbefehl ist ungültig, weil er mit keiner rechtsverbindlichen Unterschrift, sondern nur mit einen "gez...." versehen ist,
Ersatzweise lege ich Widerspruch gegen die viel zu kurzen Fristen für Auslandsdeutsche ein, weil sie schon durch die langen Postwege nicht einzuhalten sind.
Ebenfalls ersatzweise verweise ich zur Begründung meines Verhaltens auf mein Buch "Im Netz der Nazi-Jäger" ( www.kothny-buecher.de )
Für den Fall meiner Festnahme bei der Einreise nach Deutschland am
4. April 2019

Da mich der Müncher Staatsanwalt Weinzierl auf eine Computer Fahndungsliste setzen liess, weil er wider besseres Wissen behauptet, meine Adresse nicht zu kennen, (Anlage 11) besteht die Gefahr, dass ich an der Einreise nach Deutschland gehindert und/oder festgenommern werde.
Deshalb beauftrage ich vorsorglich Herrn Rechtanwalt Franz Obst, Rechtsmittel einzulegen. (Anlage 23)
Zudem habe ich den StA München über meinen Deutschlandaufenthalt informiert - falls er noch Informationsbedarf in der Sache hat. ( Anlage 24 )

Flugdaten
Fluggesellschft:     Emirates
Flugnummer:        EK 49 L
Datum:               04.APR.
Abflug Dubai:       08:50
Ankunft München: 13:15

Kontakte:
Franz Obst:          +49 26112598                               mail@anwaltskanzlei-obst.de
Gerda Ragnini:      +49 0893008644 / +49 1751077035  gerda.ragnini@t-online.de
Erik Kothny:         +66 851519163   / +49 89300864      kothny@hotmail.de
Wiradech Kothny:  +66 843752903 / +66 897669721      wiradechkothny@hotmail.com

Presse:
jouwatch:             +49 9841-65626                           chefredaktion@journalistenwatch.com
Marcs Polit Blog:     https://www.facebook.com/marc61x/
tz:                      +49 8953060                                onlineredaktion@tz.de
BILD München:      +49 8921103277                                            info@bild.de

09.02.2019
Hallo liebe Freunde.

Ich bin wieder entsperrt und kann jetzt zu meiner Staatsanwaltsache Stellung nehmen.

1. Ich hatte Anfang Januar einen neuen Reisepass beantragt.
2. Die Deutsche Botschaft Bangkok informierte mich, das Dokument nicht ausstellen zu können, weil der Staatsanwalt in München mich über den Fahndungscomputer suchte, obwohl er 4x (vier mal) über meine Adresse in Thailand informiert war.
3. Ohne Reisepass hätte ich aus Thailand ausreisen müssen und keine Chance gehabt, wieder einzureisen. Da meine Familie in Thailand lebt, hätte dies eine Zwangsteilung der Familie bedeutet.
4. Um aus dem Fahndungscomputer gelöscht zu werden, habe ich das 1 Jahr alte Angebot angenommen, dass gegen ein Zwangsgeld von 500,--€ das Verfahren einzustellt wird; obwohl ich mich gerne vor Gericht verantwortet hätte, denn ich habe mit meiner Warnung vor dem politischen Islam nichts unrechtes getan.
5. Inzwischen befindet sich mein Pass im Druck.

Jetzt könnten Leute auf die Idee kommen, ich sei vor der Staatsmacht eingeknickt. Da kann ich nur sagen: Ich nicht, aber ich kann meiner Familie diese Repression nicht zumuten. Und meine Familie geht mit über alles: Meine Lebenspartnerin, meine zwei thailändischen Söhne, meine deutsche Tochter, mein Hund und meine 4 Katzen. (Auch Tiere haben eine Seele)

OK, Ich bin kein Held, aber ich werde den Kampf gegen den Ausverkauf Deutschlands fortsetzen und mich an zwei Vorbildern orientieren
1. Pater Jacquez Hamel, der von Islamisten geschächtet wurde, weil er sich dem Islam nicht unterworfen hatte. und
2. Herrn Udo Ulfkotte zum Vorbild nehmen, der bis zum Bankrott gekämpft hatte. Hier ein Auszug aus seinem Buch:

"Als im Jahre 2003 mein Bestseller Der Krieg in unseren Städten erschien, da hatten der Frankfurter Eichborn Verlag und ich schnell zeitgleich allein 32 verschiedene zivilrechtliche Klagen von Migranten, deren Verbänden und den Profiteuren der Migrationsindustrie am Hals. Sie alle wähnten sich unschön dargestellt oder verunglimpft. Obwohl wir jede Aussage mithilfe von Ermittlungsakten deutscher Sicherheitsbehörden belegen konnten, verloren wir die Verfahren vor Gericht. Kein Ermittler durfte –aus »Sicherheitsgründen« und »Gründen der Geheimhaltung« –vor Gericht erscheinen und über die von ihm angefertigten Ermittlungsunterlagen sprechen. Damit waren diese juristisch gesehen so wertlos wie ein nicht genehmigter privater Telefonmitschnitt. Allein jene Verfahren kosteten mich persönlich mehr als 150000 Euro. Der »Bestseller« wurde für mich zum ruinösen finanziellen Fiasko –aber auch für den Frankfurter Eichborn Verlag, der später insolvent wurde. Meine Informanten bei den Sicherheitsbehörden verloren sogar ihren Job, auch die Beamtenpension. Sie wurden zudem wegen »Verrats von Dienstgeheimnissen« strafrechtlich verfolgt. Wer die Öffentlichkeit wahrhaftig unterrichten will, der geht in Deutschland ein extrem hohes Risiko ein."
Wann wird der Rektor der TU Dresden entlassen?

Wenn es zutrifft, dass der Vertrag der Professur des Politikwissenschaftler Werner J. Patzelt mit der Universität im März mit der Begründung der TU Dresden ausläuft, der Hochschullehrer habe sich politisch zu sehr aus dem Fenster gelehnt, dürfte die Karriere des Rektors Dr. Hans Müller-Steinhagen ebenfalls vor dem Ende stehen, wenn – ja wenn – dieselben Maßstäbe für politische Betätigung angewendet würden.
 
Am 15.10.2015 postete der Rektor auf Facebook ein Bild von sich, auf dem er ein Transparent in Händen hielt mit der Aufschrift:
  
Ich bin Rektor der TU Dresden
und einer von mehr als
500.000 Dresdner,
die nicht zur Pegida gehen.
  
Mit Schreiben auf dienstlichem Papier der TU Dresden an die Staatsanwaltschaft vom 13. Dezember 2015 mit einer als „Bitte“ formulierten Anzeige, bestätigt Rektors Dr. Hans Müller-Steinhagen diesen Sachverhalt.
Damit richtet er sich gegen eine demokratisch legitimierte Organisation, die durch angemeldete Demonstrationen ihr Anliegen an die Öffentlichkeit bringt.
Zudem lässt er am 13. 06. 2016 ebenfalls auf dienstlichem Papier durch Justizialrat Koch der TU bei der Staatsanwalt "höflich" um Mitteilung über den Stand der Dinge nachfragen.
  
Mit seiner Aussage und der Verwendung des dienstlichem Briefkopfes der TU Dresden verstieß der Rektor wohl gegen die Neutralitätspflicht seines Amtes. Er wurde politisch in der Öffentlichkeit aktiv.
  
Wenn also einem Herrn Werner J. Patzelt eine politische Aktivität vorgeworfen wird, dann trifft dies ebenso auf den Rektor der TU zu.
  
Den gesamten Schriftverkehr mit Dokumenten finden Sie auf www.staatsanwalt-vs-kothny.de
  
Erik Kothny
kothny@hotmail.de


Der Politikwissenschaftler Werner J. Patzelt war zuletzt wegen seiner Beratertätigkeit für die AfD nicht mehr wohlgelitten. Deshalb verweigerte ihm die TU Dresden auch eine Seniorprofessur. Patzelts Vertrag mit der Universität läuft im März aus. Die offizielle Begründung der TU Dresden für die Verweigerung einer Seniorprofessur lautet, der Hochschullehrer habe sich politisch zu sehr aus dem Fenster gelehnt. (ME)

https://www.journalistenwatch.com/2019/02/21/cdu-maassen-patzelt/

30-01.2019
Münchner Staatsanwalt schikaniert Buch-Autor.

Ich, Erik Kothny, ehem. Major der Bundeswehr, Mitarbeiter i.R. des SWR und Buch-Autor, wohnhaft in
131/9, Moo 5, Soi 12, Naklua Road, Banglamung, Chonburi 20150, Thailand,
habe einen neuen Reispass beantragt, weil mein alter Pass abläuft.
Ich benötige den Reisepass sehr zügig, da mein Visum für Thailand in Kürze ausläuft.

Dies weiss vermutlich auch Herr Weinzierl von der Staatsawanltschaft I München und verhindert auf dem Amtsweg die schnelle Ausstellung des Dokumentes.
Entweder, weil seine Behörde ein Schlamperladen ist und die eigenen Akten nicht kennt, oder, was aufgrund der Aktenlage zu vermuten ist, aus Schikane.

Ich darf das begründen.
Die Staatsanwaltschaft München ermittelt unter dem AZ 112 Js 157749-17 offenbar immer noch mit Hilfe des Münchner Kommissariats 44 "politische motivierten Straftat (rechst)" (Anlagen 5, 6, 7) und hat, weil ich aus Furcht vor Nachstellungen der Antifa, im Januar 2018 meinen Wohnort nach Thailand verlegt habe, eine "Ausschreibung mit Aufenthaltsermittlung"  (Anlage 17) eingeleitet. Und das völlig zu UNRECHT, denn Herrn Weinzierl von der StA München I ist meine Adresse aus diversem Schriftverkehr bekannt. Zudem habe ich mich in München ordnungsgemäss abgemeldet, mich ebenso ordnungsgemäss bei der Botschaft in Bangkok angemeldet (Siehe Reisepass) und mich in das Ausländerregister der Botschaft in BKK eingetragen. (Kann im Auswärtigen Amt eingesehen werden.)

Desweiteren habe ich mit der Staatsanwaltschaft München von meinem Wohnort in Thailand aus per Post und per E-Mail, unter Angabe meiner aktuellen Adresse, folgenden Schriftverkehr geführt:

1.) In einem Brief vom 21.03.2018 habe ich dem Staatsanwalt meine Anschrift mitgeteilt und die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt, mit mir in Verbindung zu treten (Anlage 11)
2.) Ablehung des StA-Angebots gegen Auflage einer Gebühr das Verfahren einzustellen (Anlage 13)
3.) Anzeige gegen den Rektor der Uni Dresden wegen Amtsmissbrauchs (Anlage 14)
4.) Anzeige gegen facebook und einen Poster wegen Verstosses gegen die Menschenwürde (Anlage 16)
5.) Zudem hat die Passstelle in Bangkok meine Personalien bei der Antragstellung des Passes aufgenommen.

All diese Massnahmen der StA sind geeignet meinen Ruf bei der Botschaft, zu deren Mitarbeitern ich ein gutes Verhältnis habe, zu schädigen - ins besondere weil der Vorgang unter "politisch motivierte Straftat (rechts)" geführt wird, also ich ohne jede Verhandlung als NAZI diffamiert werde, wobei aus fast allen meinen Karikaturen und schriftlichen Äusserungen unzweideutig hervorgeht, dass sich mein politisches Engagemnent gegen eine zunehmende Tendenz politischer Bevormundung durch Zensur der Regierung richtet. Siehe auch meine Bücher "Deutschland, es brennt" und "Im Natz der Nazijäger" (www.kothny-buecher.de) - zwei Bücher, die sich gegen den aufkeimenden Faschismus der Regierung wenden.

Ich habe deshalb auch beim Verfassungsschutz den Antrag gestellt, mich auf verfassungsfeindliche Aktivitäten zu überprüfen. (Anlage 18)

Erik Kothny
  Autor



04.02.2019

Brief an Staatsanwalt, dass ich die Geldzahlung zur Einstellung des Verfahrens akzepiere (Anlage 20)
05.02.2019

Reisepass kann ausgestellt werden

Der Staatsanwalt München legt zur Ausstellung des Reisepasses keine Hinderungsgründe in den Weg
Die Botschaft in BKK hat den Druck des Passes in Auftrag gegeben. (Anlage 21)

Im Netz der 'NAZI'-Jäger
Das letzte Kapitel zu meinem neuen Buch ist geschrieben.


Zum Buch HIER
31. 05. 2018

Ich habe heute Anzeige gegen "RB" und facebook erstattet.

Sachverhalt:
Ich hatte am 30. Mai 2018 auf der facebookseite von ”TRAU DICH DEUTSCHLAND – AfD Sympatisanten” gepostet, dass die Sichtweise von Beatrix von Storch in Sachen doppelte Staatsbuergerschaft einseitig und armselig ist.

"Vereint im Chor für eine Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft" einzutreten ist ein Schlag ins Gesicht all jener Doppelstaatler, die zum Verständnis zwischen den Völkern beitragen. Im Einzelfall mag es legitim sein, kritische Anmerkungen zu machen, aber gleich in Bausch und Bogen zu verallgemeinern, wird der Sache der doppelten Staatsbürgerschaft nicht gerecht. So jemand trägt auch Verantwortung auf zwei Schultern.
 
Neben mehreren passenden und unpassenden Kommentarten fand ich folgenden Eintrag:
 
"RB" Eine Ratte die im Pferdestall geboren ist bleibt eine Ratte!
  
Ich meine, meinen Sohn Wiradech Kothny, ausgezeichnet durch den Bundespraesidenten mit dem silbernen Lorberblatt, mit einer Ratte zu vergleichen, verstoesst gegen die Menschenwuerde.
  
In meiner Antwort auf facebook verglich ich diesen menschenverachtenden Spruch von RB mit der Aussage von CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer, die die AfD als Rattenfaenger bezeichnet hatte. (Siehe auch: Anlage
 
Ich verurteilte den Rattenvergleich in beiden Faellen. (Kopie leider nicht moeglich, da geloescht)
Sekunden spaeter wurde ich von facebook gesperrt. Ohne Angabe von Gruenden.
 
ca. 30 Versuche, meine Verurteilung der beiden Rattenzitate wieder auf facebook sichtbar zu machen, blieben ohne Erfolg.
  
Ich halte die Unterdrueckung des Rattenzitates fuer eine Missachtung der Meinungsfreiheit und unerlaubte Zensur. Vor allem ging es den Facebookzensoren offensichtlich nur um die Sperre der Kritik an CDUlerin Kramp-Karrenbauer, denn der menschenverachtende Nagetier-Post von RB steht immer noch im Netz. Nur meine Kritik daran ist verschwunden.
  

28. 03. 2018
Ich habe heute den Originalbrief des StA Muenchen vom 1. 2. 2018 bekommen.
Ich darf Euch bitten, mir zur Beantwortung juristische Tips zu geben.
Ich werde den Brief Mitte April vor Ablauf der Frist beantworten.
13. 05.2018

Pressemitteilung
Das "Angebot" der Staatsanwaltschaft Muenchen, gegen Zahlung eines Geldbetrages in Hoehe von 500,-- EURO von einer Klage abzusehen, lehne ich ab.
Nicht mal der Verlockung, keinen Eintrag im Bundeszentralregister oder Fahreignungsregister zu erhalten, koennen mich bewegen, ohne Prozess, de Facto meine Schuld einzugestehen. Das waere Verrat. Meine Ablehnung.

Was den Eintrag im Fahreignungsregister betrifft - haette ich da einen anderen Vorschlag: Fuer den sogenannten Idiotentest halte ich eine Person fuer praedestinierter, die da in einem Youtube-Video kommentiert vom Kanadischen Journalisten Ezra Levant vom 06. 03. 2016 folgendes von sich gab:
"Wenn man 4 Millionen Muslime hat, finde ich, braucht man nicht darüber zu streiten, ob jetzt die Muslime zu Deutschland gehören und der Islam nicht, oder ob der Islam auch zu Deutschland gehört."

Getopt wird diese Naivitaet nur noch von dem Spruch der selben Person, die wisse, dass man Sorgen vor dem Islam durch die Pflege christlicher Traditionen begegnen koenne: „Dann muss man eben mal ein paar Liederzettel kopieren und einen, der noch Blockflöte spielen kann [..] mal bitten".
An Naivitaet gegenueber einer Ideologie, die seit ihrem Bestehen etwa 300 Millionen Menschen das Leben gekostet hat, kaum zu ueberbieten.

Im Gegensatz zu dieser Person weiss ich sehr wohl zwischen Moslems und Islam zu unterscheiden. Ich habe in den 80er Jahren Moslems in ihrem Freiheitskampf gegen die Sowjets unterstuetzt und habe mit einem Moslem zusammen das Buch "Bundeswehrmajor am Hindukusch" geschrieben. Mein Sohn bringt ab und an eine Muslima, mit der er Geschaefte macht, zu uns nach Hause. Die Dame schlaeft sogar unter meinem Dach und wir essen zusammen. Damit habe ich Null Problem.

Wer aber zwischen Menschen muslimischen Glaubens und der Ideologie des Islams keine Trennungslinie zieht, der sollte eher zu einem Idiotentest geladen werden, als ich, der diese Trennungslinie zieht und in einem Bild aufzeigt, bis wohin diese Ideologie in der Lage ist zu gehen: Bis zur Schaechtung eines Menschen. Beispiele dafuer gibt es genug - und die moechte ich auch bis vor Gericht tragen koennen. Dann wird offensichtlich, dass ich Gewalt nicht verherrliche, wie der Staatsanwalt meint, sondern vor dieser Gewalt warne. Denn auch das, was der Rektor der TU Dresden mit seinem Pappschild von sich gibt, hat nichts mit Toleranz und Weltoffenheit zu tun, sondern mit Ausgrenzung einer demokratisch legitimierten Bewegung, in der Tausende von Buergern ihre Sorgen vor einer Ideologie artikulieren, die die Weltherrschaft zum Ziel hat. Dies manifestiert diese Ideologie in ihren Schriften. Doch die Elite hat offensichtlich verlernt zu lesen.

Ich bin noch nie bei Pegida mit spaziert, aber ich werde die Sorgen der Buerger, die da mitmerschieren auf meine Art unterstuetzen. Mit Kommentaren, Satirischen Grafiken, Buechern. Ich habe als Soldat den Eid geleistet, das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Wie in meinem Buch, "Deutschland, es brennt" beschrieben, befinden wir uns in der Vorstufe zu einem Buegerkrieg. Der chinesische Stratege Sun Tsu sagt: "Die höchste Form der Kriegsführung ist die Zerstörung des Willens seines Feindes, um so allen Angriffen vorzubeugen." Wir sind auf dem Weg, der Zerstoerung unseres Willens und ich habe den Eindruck, ein grosser Teil unserer Elite hilft da kraeftig mit. Unsere Bundeskanzlerin hat ja bereits die Deutschlandfahne entsorgt, und der CDU-Vorstand hat kraeftig applaudiert.

Ich werde mich diesem Trend entgegenstellen und notfalls auch den Gang ins Gefaengnis antreten. Falls es soweit kommt, sind die ersten Zeilen meines neuen Buches somit geschrieben: "Erik Kothny - ein Verfolgter des Merkel-Regimes".



20. 08. 2018

Eingang der Bestaetigung der Anzeige

Die Bestaetigung meiner Anzeige gegen den Rektor der Uni Dresden wegen Amtsmissbrauches ist heute nach fast 4 Monaten Laufzeit vom StA Dresden bei mir eingegangen.
Die Geschwindigkeit des Ermittlungsverfahrens laeuft geradewegs auf eine Verjaehrung hinaus.
1. Mai 2018
Wie schwer die Staatsanwaltschaft mein Verbrechen einordnet, geht indirekt aus einer Reportage von Fokus ueber das Justizsystem hervor:

In BerlinImmer mehr Verfahren eingestellt: "Staatsanwälte wissen sich nicht mehr zu helfen"
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FOCUS-Online-Redakteur Joseph Hausner
Dienstag, 01.05.2018, 08:13

Mehr als 1500 Stellen im Strafvollzug sind deutschlandweit unbesetzt. Wie sich dieser Personalmangel auswirken kann, zeigt sich in Haftanstalten wie der JVA Diez in Rheinland-Pfalz, wie FOCUS Online kürzlich berichtete. Grassierender Drogenhandel und Beschwerden über mangelnde Resozialisierungsangebote sind die Folge.
Doch nicht nur der Strafvollzug hierzulande leidet unter Personalmangel – sondern auch die Justiz. Die Akten stapeln sich, doch Staatsanwälte fehlen, beklagt der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel, der Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte ist, im Interview mit FOCUS Online. Die Folgen für den Rechtsstaat sind demnach fatal.

FOCUS Online: In Berlin ist der Anteil der angeklagten Fälle seit 2006 um nahezu ein Drittel gesunken - zugleich wurden von Jahr zu Jahr immer mehr Ermittlungsverfahren eingestellt, wie der rbb kürzlich berichtete. Demnach wurde im vergangenen Jahr in nur 21 Prozent der Ermittlungsverfahren Anklage erhoben. Zehn Jahre zuvor waren es noch fast 30 Prozent. Woran liegt das?
Ralph Knispel: Das liegt ganz bestimmt nicht nur daran, dass die Zahl der Fälle steigt, in denen kein hinreichender Tatverdacht nachweisbar ist und die Verfahren eingestellt werden, wie es uns der Senat gerne weismachen will. Was massiv ansteigt, ist die Zahl der sogenannten Opportunitätsentscheidungen: Also Verfahren, die wegen geringer Schuld – nicht wegen Unschuld – eingestellt werden, gegen Auflage oder ohne. Viele Kollegen machen davon zunehmend Gebrauch.
"Viele Kollegen wissen sich nicht mehr anders zu helfen"

FOCUS Online: Warum?
Knispel: Um der Verfahrensflut Herr zu werden. Viele Kollegen wissen sich in Zeiten des Personalmangels nicht mehr anders zu helfen, zeigt unsere Erfahrung. Wenn das Zimmer jeden Tag aufs Neue mit Akten überflutet wird, dann ist die geringe Schuld ein vergleichsweise gut begründbarer Grund für die Einstellung eines Verfahrens. Dann ist schon mal ein Fall mehr vom Schreibtisch.

FOCUS Online: Von welchen Delikten sprechen wir hier?
Knispel: Verfahren, die Sie wegen geringer Schuld einstellen können, betreffen vor allem kleinere Delikte. Das geht aber bis hin zur Körperverletzung. Juristen sind hier ein Stück weit Sprachjongleure: Was denn nun eine geringe Schuld ist und was nicht, werden verschiedene Kollegen unterschiedlich bewerten.
Im Video: JVA Tegel startet Sofortprogramm für mehr Sicherheit

Kriminelle kommen wegen Personalmangels ungestraft davon: "Das ist leider ein Fakt"

FOCUS Online: In Berlin kommen also vermehrt Kriminelle ungestraft davon, nur weil Personalmangel in der Justiz herrscht?
Knispel: Das ist leider ein Fakt. Die Strafjustiz ist nicht mehr in vollem Umfang funktionstauglich.

FOCUS Online: Das klingt dramatisch für einen Rechtsstaat.
Knispel: Das ist es auch. Um eins klarzustellen: All das führt nicht dazu, dass der Rechtsstaat abgeschafft wird, nein. Natürlich findet bei Tötungsdelikten und anderen schweren Fällen Strafverfolgung statt. Aber nicht in dem Maß, in dem es sein müsste und in dem die Bevölkerung übrigens auch einen Anspruch darauf hat. Auf DNA-Gutachten müssen wir selbst bei Tötungsdelikten teils Monate warten. Bei kleineren Delikten wie Einbrüchen dauert es teils Jahre. Wenn der Verdächtige dann zu einer reisenden Tätergruppe gehört, können Sie sich vorstellen, dass er nicht mehr in Berlin auf seine Festnahme wartet. Dazu kommt dann noch, dass es – wenn das Verfahren nicht eingestellt wird – mittlerweile immer länger dauert, bis es zu einem Prozess kommt.
Je länger sich ein Verfahren zieht, desto milder das Urteil für den Angeklagten

FOCUS Online: Welche Auswirkungen hat das?
Knispel: Je länger sich ein Verfahren in die Länge zieht, ohne dass der Angeklagte daran Schuld trägt, desto mehr wirkt sich das bei der Strafmaßfindung zu seinen Gunsten aus. Das heißt: Das Urteil fällt tendenziell milder aus, wenn der Staat das Verfahren lange nicht auf die Reihe bekommt und die Tat zum Prozesszeitpunkt schon länger zurückliegt. Man muss auch sehen, dass mögliche Belastungszeugen in einem Prozess Jahre später nicht mehr über dieselbe Erinnerung verfügen wie kurz nach der Tat. Wenn es dann um einen möglichen Berufungsprozess geht, gilt dasselbe.
FOCUS Online: Inwiefern?
Knispel: In Berlin sind auch die dafür zuständigen kleinen Strafkammern hoffnungslos unterbesetzt und es dauert oft ein bis zwei Jahre, bis überhaupt über die Berufung verhandelt werden kann. Weil die Angeklagten auch für diese Verzögerung nichts können, verbessern sich somit ihre Chancen auf eine geringere Strafe im Berufungsprozess.
Mehrere Verdächtige in Berlin entlassen: "Erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat"

FOCUS Online: Wenn Verdächtige in Untersuchungshaft sitzen, darf es aber doch nicht Jahre dauern, bis es überhaupt zu einem Prozess kommt?
Knispel: Nein, bei U-Haft gilt das Beschleunigungsgebot. Nach spätestens sechs Monaten müssen die Akten in Berlin dem Kammergericht – anderswo dem OLG – vorgelegt werden, davor muss aber beschleunigt ermittelt werden. In Berlin gab es jedoch schon mehrere Haftentlassungen, weil das Kammergericht eine rechtsstaatswidrige Verzögerung der Verfahren festgestellt hat. Salopp gesagt: Dringend Tatverdächtige laufen frei herum, weil es die Justiz nicht auf die Reihe bekommt. Das erschüttert das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat. Es ist den Menschen nicht vermittelbar, dass jemand auf freien Fuß gesetzt wird, der dringend tatverdächtig ist.
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FOCUS Online: Sie beschreiben viele erschreckende Entwicklungen. Welche Möglichkeiten sehen Sie denn, um diese Justizprobleme zu lösen?
Knispel: Wir sehen, dass der Justizsenator sich bemüht, die Personalsituation zu verbessern. Immerhin 20 zusätzliche Stellen für Staatsanwälte auf Probe waren zuletzt ausgeschrieben. Aber das reicht lange nicht.

FOCUS Online: Was heißt das genau?
Knispel: Eine Zahl zu nennen ist schwierig, aber 50 Staatsanwälte zusätzlich in Berlin wären schon hilfreich. Alleine 38 Staatsanwälte in Berlin sind abgeordnete Kollegen: Sie zählen zwar formell zu uns, arbeiten jedoch etwa für den Generalbundesanwalt, die Generalstaatsanwaltschaft und vor allem die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Das sind natürlich die erfahreneren und besseren Kollegen, die dorthin abgezogen werden. Berufsanfänger können die Leistung dieser Kollegen ja gar nicht 1:1 ersetzen.
Doch selbst Berufsanfänger zu finden, wird wegen der verfassungswidrig unangemessenen Besoldung immer schwieriger: Staatsanwälte verdienen in Berlin bundesweit am wenigsten. Im Vergleich zu Bayern etwa beträgt der Unterschied mehrere Tausend Euro netto im Jahr. Hier muss nachgebessert werden. Junge Kollegen, die in Berlin vielleicht gerne mal ins Berghain gehen würden, entscheiden sich so im Zweifel lieber doch für Brandenburg, wenn sie selbst dort mehr verdienen.
STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
kothny@hotmail.de
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