3. Widerspruch - staatsanwalt versus erik kothny

STAATS- ANWALT
versus
ERIK
Az.: 845 Cs 112 Js 157749/17
        18 Ns 112 Js 157749/17
KOTHNY
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Title
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3. Widerspruch

Dienstaufsichtsbeschwerden
Achtung. Die Dokumente auf dieser homepage dienen dazu, den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zu überprüfen. Namen daraus dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung von Domumenten sind Namen zu anonymisieren.
Erik Kothny                                                                131/Moo 5, Soi 12, Naklua Road,
                                                                              Banglamung, Chonburi 20150
                                                                              Thailand
                                                                              Kothny@hotmail.de
                                                                              +66 851519163
 
STAATSMINISTERIUM
FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST                via.  axel.john@smwk.sachsen.de*
Postfach 10 09 20 I
01079 Dresden
 
 
Betr. Widerspruch auf Antwort Staatsministerium zur Dienstaufsichtsbeschwerde
       gegen den Rektor der TU Dresden,
 
AZ.: 1-0361/10/1
 
 
Sehr geehrter Herr John
 
Der formal rechtliche Aspekt Ihres Schreibens vom 13. März 2018, dass eine Verjährung nach dem Disziplinarrecht vorliege, muss ich wohl so akzeptieren (ich habe erst 2 Jahre nach dem Vorfall von der Staatsanwaltschaft davon erfahren); und ob es sich bei Herrn Prof. Dr. Hans Müller-Steinhagen um einen Beamten handelt, oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis. Sicher aber ist, dass an seine Position als Rektor ähnliche Massstäbe anzulegen sind, wie an einen Beamten, schließlich vertritt er – wie sie selbst schreiben - eine Excellenz-Universität nach außen.
  
Nicht akzeprieren kann ich Ihre weitere inhaltliche Wertung
  
Wie Sie anmerkten, vertritt der Rektor der TU Dresden die Hochschule nach außen. Auch verstehe es sich von selbst, dass die TU Dresden als Exzellenzuniversität auch international über zahlreiche Kontakte verfüge. Um so dringender ist es geboten, dass Recht und Gesetz Richtschnur des Handelns sein sollten und nicht eine selbstgefällige und durch niemanden kontrollierte ’’Moral’’, wie sie der Rektor an den Tag legt.
  
1.
Ich konnte keine Dienstanweisung finden, geschweige denn ein Landes- oder Bundesgesetz ausfindig machen, worin gefordert  ist, dass es zur ’’dienstlichen Aufgabe eines Rektors’’ gehöre, darauf hinzuwirken, dass der Ruf der Landeshauptstadt nicht durch fremdenfeindliche Demonstrationen beschädigt werde.
 
2.
Sie haben keinen einzigen Beleg erbracht, dass es sich bei der Pegida Organisation um eine fremdenfeindliche Demonstrationen handelt (Stand 2015). Dies juristisch festzustellen kann nicht Aufgabe eines Rektors oder einer Uni sein. Dafür gibt es staatliche Stellen und Behörden (Verfassungsschutzes, Justiz und Polizei) und kann nicht in das Gutdünken eines Rektors fallen, der damit auch noch mit einem Transparent im Internet hausieren geht.
 
Ich füge diesem Schreiben das Pegida-Positionspapier bei. Ich kann darin zwar islamkritisches, aber nichts fremdenfeindliches entdecken.

3.
Wenn sich ein Rektor im Namen der Uni eine moralische Wertung über eine demokratisch legitimierte Organisation und deren behördlich genehmigten Demonstartionen ohne gesetzliche Grundlage herausnimmt, fällt dies unter die Rubrik Amtsanmaßung. Sie können meine Auffassung gerne durch entsprechenden Gesetze oder Dienstanweisungen widerlegen. Können sie dies nicht, decken sie das Fehlverhalten des Rektors.
 
4.
Was Ihre Argumentation von Demonstrationen der Pegida-Organisation am 3. Oktober 2016 betrifft, ist sie für diesen Fall unerheblich, da man einen Sachverhalt von 2015 nicht mit einem Hinweis auf Geschehnisse von 2016 begründen kann. Deshalb gehe ich auch nicht näher darauf ein.
 
5.
Im Gegensatz zu Ihnen, meine ich, dass der Rektor der TU Dresden sehr wohl gegen die sich aus Art. 33 Abs. 3 Grundgesetz i. V. m. § 33 Beamtenstatusgesetz ergebenden Verpflichtungen zur Neutralität verstoßen hat, indem er als Rektor klar gegen eine demokratisch legitimierte Organisation Stimmung machte.
 
 
Die Punkte 1 - 5 juristisch zu bewerten ist auch nicht meine Aufgabe, sondern Ihre und die der Politik. Ich benötige hierzu keine weitere Stellungnahme Ihrerseits. Sehr wohl aber im nachfolgenden Punkt 6, weil er mich persoenlich betrifft.
  
6.
Prof. Dr. Hans Müller-Steinhagen hatte auf dem offiziellen Briefbogen der TU bei der Staatsanwaltschaft um die Überprüfung meines FB-Postings ’’gebeten’’ und sich in einem zweiten dienstlichen Schreiben durch die Rechtsabteilung der TU bei der StA über den Sachstand informiert. Damit hat sich die Universität als Institution gegen mich gestellt, obwohl ich den Rektor noch nicht einmal angegriffen habe und die Universitaet schon gar nicht. Im Gegenteil: Ich habe festgestellt, dass es Herrn Prof. Dr. Hans Müller-Steinhagen freistehe zu demonstrieren. Mein Post bestand darin, darauf hinzuweisen, dass es andere Systeme gibt, wo es diesen freien Willen nicht gibt.
 
Herr Hans Müller-Steinhagen hat mit seinen dienstlichen Schreiben die Universität für seine Denunziation instrumentalisiert, vermutlich um moralischen Druck auf die Strafverfolgungsbehörde auszuüben. Bei der StA wollte er vermutlich erreichen, was ihn bei facebook nicht gelungen ist, nämlich mich zu diskreditieren. Fakt ist: Nicht ich habe den Bezug zur Uni hergestellt, sondern Herr Hans Müller-Steinhagen höchstpersönlich.   
 
Ich beantrage also, das dienstrechtliche Verhalten des Rektors und der Rechtsabteilung der Uni erneut auf Gesetzeskonformität zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen und mir insbesondere mitzuteilen, was Sie in Sachen Punkt 6 unternommen haben.
 
Vermutlich sind Sie sich überhaupt nicht bewusst, welche persönlichen und finanziellen Konsequenzen die Denunziation des Rektors auf dienstlichem Papier und die dienstliche Nachfrage seiner Rechtsabteilung bei der StA für mich hatte und immer noch hat.
 
Sollten Sie nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu einer Neubewertung des Verhaltens von Prof. Dr. Hans Müller-Steinhagen und der Rechtsabteilung kommen, werde ich sein und Ihr Verhalten auf Gesetzeskonformität durch die Justiz überprüfen lassen.  
 
Banglamung, den 26. März 2018
 
Mit freundlichen Grüssen
  
         Erik Kothny
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POSITIONSPAPIER der PEGIDA

1. PEGIDA ist FÜR die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen und politisch oder religiös Verfolgten. Das ist Menschenpflicht!

2. PEGIDA ist FÜR die Aufnahme des Rechtes auf und die Pflicht zur Integration ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (bis jetzt ist da nur ein Recht auf Asyl verankert)!

3. PEGIDA ist FÜR dezentrale Unterbringung der Kriegsflüchtlinge und Verfolgten, anstatt in teilweise menschenunwürdigen Heimen!

4. PEGIDA ist FÜR einen gesamteuropäischen Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge und eine gerechte Verteilung auf die Schultern aller EU-Mitgliedsstaaten! (Zentrale Erfassungsbehörde für Flüchtlinge, welche dann ähnlich dem innerdeutschen, Königsteiner Schlüssel die Flüchtlinge auf die EU-Mitgliedsstaaten verteilt)

5. PEGIDA ist FÜR eine Senkung des Betreuungsschlüssels für Asylsuchende (Anzahl Flüchtlinge je Sozialarbeiter/Betreuer – derzeit ca.200:1, faktisch keine Betreuung der teils traumatisierten Menschen)

6. PEGIDA ist FÜR ein Asylantragsverfahren in Anlehnung an das holländische bzw. Schweizer Modell und bis zur Einführung dessen, FÜR eine Aufstockung der Mittel für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) um die Verfahrensdauer der Antragstellung und Bearbeitung massiv zu kürzen und eine schnellere Integration zu ermöglichen!

7. PEGIDA ist FÜR die Aufstockung der Mittel für die Polizei und GEGEN den Stellenabbau bei selbiger!

8. PEGIDA ist FÜR die Ausschöpfung und Umsetzung der vorhandenen Gesetze zum Thema Asyl und Abschiebung!

9. PEGIDA ist FÜR eine Null-Toleranz-Politik gegenüber straffällig gewordenen Asylbewerbern und Migranten!

10. PEGIDA ist FÜR den Widerstand gegen eine frauenfeindliche, gewaltbetonte politische Ideologie aber nicht gegen hier lebende, sich integrierende Muslime!

11. PEGIDA ist FÜR eine Zuwanderung nach dem Vorbild der Schweiz, Australiens, Kanadas oder Südafrikas!

12. PEGIDA ist FÜR sexuelle Selbstbestimmung!

13. PEGIDA ist FÜR die Erhaltung und den Schutz unserer christlich-jüdisch geprägten Abendlandkultur!

14. PEGIDA ist FÜR die Einführung von Bürgerentscheidungen nach dem Vorbild der Schweiz!

15. PEGIDA ist GEGEN Waffenlieferungen an verfassungsfeindliche, verbotene Organisationen wie z.B. PKK

16. PEGIDA ist GEGEN das Zulassen von Parallelgesellschaften/Parallelgerichte in unserer Mitte, wie Sharia-Gerichte, Sharia-Polizei, Friedensrichter usw.

17. PEGIDA ist GEGEN dieses wahnwitzige "Gender Mainstreaming", auch oft "Genderisierung" genannt, die nahezu schon zwanghafte, politisch korrekte Geschlechtsneutralisierung unserer Sprache!

18. PEGIDA ist GEGEN Radikalismus egal ob religiös oder politisch motiviert!

19. PEGIDA ist GEGEN Hassprediger, egal welcher Religion zugehörig!
STAATSANWALT
ERIK KOTHNY
versus
Erik Kothny, 131/9, Moo 5. Soi 12, Naklua Rd, Banglamung, Chonburi 20150 Thailand
kothny@hotmail.de
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